http://www.netzeitung.de/gesundheit/1382739.htmlKünftig sind schriftliche Patientenverfügungen unabhängig vom Stadium der Erkrankung für Ärzte und Angehörige verbindlich. Das gilt auch, wenn der Patient, der sich nicht mehr äußern kann, in der Verfügung die Einstellung lebenserhaltender medizinischer Maßnahmen gefordert hat.
Patientenverfügung Jetzt! - Newsletter vom 18. Juni 2009
Nach sechs Jahren ist es geschafft: Seit heute ist die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen gesetzlich festgeschrieben.
Der Bundestag stimmte auf seiner heutigen Sitzung mit 317 zu 233 Stimmen für den von den Abgeordneten Joachim Stünker (SPD), Michael Kauch (FDP), Dr. Lukrezia Jochimsen (Linke), Jerzy Montag (Grüne) vorgelegten Gesetzentwurf, der als einziger den Schutz der Selbstbestimmung des Patienten ins Zentrum stellt.
Damit sind seit heute Ärzte und Betreuer an den in einer Patientenverfügung festgelegten Willen gebunden, auch wenn dieser dem vermeintlichen Wohl des Betroffenen zuwiderlaufen sollte. Die heute immer noch übliche Praxis, mit Richterhilfe solche Festlegungen zu ignorieren, wird damit illegalisiert. Und kein Arzt wird mehr unbehelligt sagen können, eine Patientenverfügung interessiere ihn nicht.
Wir danken besonders Joachim Stünker für seinen jahrelangen Einsatz für den Schutz der Patientenautonomie.