Sehr geehrter Herr Minelli,
ich habe zwei Fragen an Sie:
1. Ist die von Dignitas erstellte Patientenverfügung auch in Deutschland durchsetzbar? Oder benötige ich hier eine separate Patientenverfügung?
2. Im Falle des begleiteten Freitods in der Schweiz ohne Anwesenheit von Angehörigen oder Freunden, informieren dann die Behörden automatisch die Angehörigen? Oder wie sollte das organisiert werden? (Ich hatte das Problem mit den Angehörigen bereits in einem meiner Beiträge geschildert).
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Anna
Patientenverfügung von Dignitas u.a. @Herrn Minelli
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Patientenverfügungen haben viel mit dem Lande zu tun, in welchen sie errichtet werden. Deshalb ist es sinnvoll, in Deutschland ein deutsches Muster einer Patientenverfügung zu verwenden, so etwa jene des Humanistischen Verbandes oder des Bayerischen Justizministeriums. Abzuraten ist von der "christlichen Patientenverfügung"; nach Auffassung des ehemaligen deutschen Bundesrichters Ernst Ankermann handelt es sich dabei um eine Mogelpackung.
Bei einer Freitodbegleitung in der Schweiz kann mit Dignitas vereinbart werden, dass Dignitas die Angehörigen informiert.
Bei einer Freitodbegleitung in der Schweiz kann mit Dignitas vereinbart werden, dass Dignitas die Angehörigen informiert.