CH-Waffengesetz
Verfasst: Samstag 25. September 2010, 16:23
ich habe etwas in einem alten webblog gefunden (offensichtlich vor ´98)
Die Kantone der Schweiz haben unterschiedliche Waffengesetzgebungen. In Zuerich ist es z.B. nicht einmal erlaubt, ein Pfefferspray zur Selbstverteidigung mit sich zu fuehren. Dagegen kann man in anderen Kantonen sehr einfach auch als Nichtschweizer Waffen kaufen. Bestens geeignete Kantone sind zB. Baselland, Solothurn und Aargau (Vorsicht, Basel-Stadt unterliegt deutschem Waffenrecht !). Dort sind alle (!) Kipplaufwaffen und Repetiergewehre mit einer Mindest- lauflaenge von 50 cm (+Munition) frei verkaeuflich an Erwerbs- berechtigte. Ein solcher ist man, wenn man
1. ueber 20 Jahre alt ist,
2. nicht aus dem ehemaligen Jugoslawien, der Tuerkei (und einigen anderen "obskureren" Staaten) stammt,
3. sich amtlich ausweisen kann.
Das heisst zugleich, dass man NICHT Schweizer Staatsbuerger sein muss, noch dass man seinen Wohnsitz in der Schweiz haben muss. Auch evtl. eine psychatrische oder kriminelle Vergangenheit interessiert niemanden.
Und nun das Kleingedruckte:
* Faustfeuerwaffen bekommt man nur mit schweizerischem Waffenerwerbsschein (wohl kein wirkliches Problem, eine Flinte tut's ja bestens).
* Man kann alle obigen Kriterien erfuellen und doch keine Waffe bekommen. Wie ueberall steht es naemlich dem Ladenbesitzer auch hier zu, seine Ware nach eigenem Gusto zu verkaufen. D.h. bei erkennbaren kriminellen oder suizidaeren Absichten kann moeglicherweise der Verkauf versagt werden.
* Man muss beim Kauf ein amtliches Dokument zwecks Altersnachweis vorlegen (Pass oder Fuehrerschein). Dabei werden auch die persoenlichen Daten notiert, allerdings an keinerlei Behoerden weitergeleitet. Sie dienen lediglich internen Zwecken (Buchhaltung).
* Das Schweizer Waffenrecht unterliegt gerade einer Ueberarbeitung. Es soll ein kantonuebergreifendes Gesetz noch Ende 1998 (31.12.98) verabschiedet werden, dass wesentlich rigider sein wird. Ein Waffenkauf auf obigem Wege wird dann definitiv nicht mehr moeglich sein. Also beeilt euch !
* Die Ausfuhr der Waffe bzw. deren Einfuhr in ein anderes Land ist ohne behoerdliche Genehmigung illegal.
Ich habe versucht, die aktuellen bestimmungen zu kapieren, finde aber nichts aufschlussreiches. wer weiss, wie es heute aussieht, gibt es suizidtaugliche waffen, die man immer noch frei erwerben kann oder brauchts für alles einen waffenschein? oder gibt es die möglichkeit, sich einem schützenverein anzuschliessen, kann das jedermann? womit wird dort geschossen..uswusw.
für antwort dankt
And
Die Kantone der Schweiz haben unterschiedliche Waffengesetzgebungen. In Zuerich ist es z.B. nicht einmal erlaubt, ein Pfefferspray zur Selbstverteidigung mit sich zu fuehren. Dagegen kann man in anderen Kantonen sehr einfach auch als Nichtschweizer Waffen kaufen. Bestens geeignete Kantone sind zB. Baselland, Solothurn und Aargau (Vorsicht, Basel-Stadt unterliegt deutschem Waffenrecht !). Dort sind alle (!) Kipplaufwaffen und Repetiergewehre mit einer Mindest- lauflaenge von 50 cm (+Munition) frei verkaeuflich an Erwerbs- berechtigte. Ein solcher ist man, wenn man
1. ueber 20 Jahre alt ist,
2. nicht aus dem ehemaligen Jugoslawien, der Tuerkei (und einigen anderen "obskureren" Staaten) stammt,
3. sich amtlich ausweisen kann.
Das heisst zugleich, dass man NICHT Schweizer Staatsbuerger sein muss, noch dass man seinen Wohnsitz in der Schweiz haben muss. Auch evtl. eine psychatrische oder kriminelle Vergangenheit interessiert niemanden.
Und nun das Kleingedruckte:
* Faustfeuerwaffen bekommt man nur mit schweizerischem Waffenerwerbsschein (wohl kein wirkliches Problem, eine Flinte tut's ja bestens).
* Man kann alle obigen Kriterien erfuellen und doch keine Waffe bekommen. Wie ueberall steht es naemlich dem Ladenbesitzer auch hier zu, seine Ware nach eigenem Gusto zu verkaufen. D.h. bei erkennbaren kriminellen oder suizidaeren Absichten kann moeglicherweise der Verkauf versagt werden.
* Man muss beim Kauf ein amtliches Dokument zwecks Altersnachweis vorlegen (Pass oder Fuehrerschein). Dabei werden auch die persoenlichen Daten notiert, allerdings an keinerlei Behoerden weitergeleitet. Sie dienen lediglich internen Zwecken (Buchhaltung).
* Das Schweizer Waffenrecht unterliegt gerade einer Ueberarbeitung. Es soll ein kantonuebergreifendes Gesetz noch Ende 1998 (31.12.98) verabschiedet werden, dass wesentlich rigider sein wird. Ein Waffenkauf auf obigem Wege wird dann definitiv nicht mehr moeglich sein. Also beeilt euch !
* Die Ausfuhr der Waffe bzw. deren Einfuhr in ein anderes Land ist ohne behoerdliche Genehmigung illegal.
Ich habe versucht, die aktuellen bestimmungen zu kapieren, finde aber nichts aufschlussreiches. wer weiss, wie es heute aussieht, gibt es suizidtaugliche waffen, die man immer noch frei erwerben kann oder brauchts für alles einen waffenschein? oder gibt es die möglichkeit, sich einem schützenverein anzuschliessen, kann das jedermann? womit wird dort geschossen..uswusw.
für antwort dankt
And