ich habe etwas in einem alten webblog gefunden (offensichtlich vor ´98)
Die Kantone der Schweiz haben unterschiedliche Waffengesetzgebungen. In Zuerich ist es z.B. nicht einmal erlaubt, ein Pfefferspray zur Selbstverteidigung mit sich zu fuehren. Dagegen kann man in anderen Kantonen sehr einfach auch als Nichtschweizer Waffen kaufen. Bestens geeignete Kantone sind zB. Baselland, Solothurn und Aargau (Vorsicht, Basel-Stadt unterliegt deutschem Waffenrecht !). Dort sind alle (!) Kipplaufwaffen und Repetiergewehre mit einer Mindest- lauflaenge von 50 cm (+Munition) frei verkaeuflich an Erwerbs- berechtigte. Ein solcher ist man, wenn man
1. ueber 20 Jahre alt ist,
2. nicht aus dem ehemaligen Jugoslawien, der Tuerkei (und einigen anderen "obskureren" Staaten) stammt,
3. sich amtlich ausweisen kann.
Das heisst zugleich, dass man NICHT Schweizer Staatsbuerger sein muss, noch dass man seinen Wohnsitz in der Schweiz haben muss. Auch evtl. eine psychatrische oder kriminelle Vergangenheit interessiert niemanden.
Und nun das Kleingedruckte:
* Faustfeuerwaffen bekommt man nur mit schweizerischem Waffenerwerbsschein (wohl kein wirkliches Problem, eine Flinte tut's ja bestens).
* Man kann alle obigen Kriterien erfuellen und doch keine Waffe bekommen. Wie ueberall steht es naemlich dem Ladenbesitzer auch hier zu, seine Ware nach eigenem Gusto zu verkaufen. D.h. bei erkennbaren kriminellen oder suizidaeren Absichten kann moeglicherweise der Verkauf versagt werden.
* Man muss beim Kauf ein amtliches Dokument zwecks Altersnachweis vorlegen (Pass oder Fuehrerschein). Dabei werden auch die persoenlichen Daten notiert, allerdings an keinerlei Behoerden weitergeleitet. Sie dienen lediglich internen Zwecken (Buchhaltung).
* Das Schweizer Waffenrecht unterliegt gerade einer Ueberarbeitung. Es soll ein kantonuebergreifendes Gesetz noch Ende 1998 (31.12.98) verabschiedet werden, dass wesentlich rigider sein wird. Ein Waffenkauf auf obigem Wege wird dann definitiv nicht mehr moeglich sein. Also beeilt euch !
* Die Ausfuhr der Waffe bzw. deren Einfuhr in ein anderes Land ist ohne behoerdliche Genehmigung illegal.
Ich habe versucht, die aktuellen bestimmungen zu kapieren, finde aber nichts aufschlussreiches. wer weiss, wie es heute aussieht, gibt es suizidtaugliche waffen, die man immer noch frei erwerben kann oder brauchts für alles einen waffenschein? oder gibt es die möglichkeit, sich einem schützenverein anzuschliessen, kann das jedermann? womit wird dort geschossen..uswusw.
für antwort dankt
And
CH-Waffengesetz
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Re: CH-Waffengesetz
Den Text, welchen du hier präsentierst, der ist wirklich sehr alt und ob alles seiner Zeit der Wahrheit entsprach, kann ich nicht bestätigen.
Die gesetzliche Lage sieht heute zum Glück anders aus.
Jetzt zu der aktuellen gesetzlichen Lage von Waffen, welche ohne WES (Waffenerwerbsschein) erworben werden können:
In der Schweiz dürfen die oben erwähnten Waffen nur unter folgenden Bedingungen verkauft werden:

Gruss

Die gesetzliche Lage sieht heute zum Glück anders aus.
Jetzt zu der aktuellen gesetzlichen Lage von Waffen, welche ohne WES (Waffenerwerbsschein) erworben werden können:
Der letzte Satz ist sehr entscheidend.http://www.admin.ch/ch/d/sr/514_54/a10.html hat geschrieben:Art. 101 Ausnahmen von der Waffenerwerbsscheinspflicht
1 Folgende Waffen sowie ihre wesentlichen Bestandteile dürfen ohne Waffenerwerbsschein erworben werden:
a.
einschüssige und mehrläufige Jagdgewehre sowie Nachbildungen von einschüssigen Vorderladern;
b.
vom Bundesrat bezeichnete Handrepetiergewehre, die im ausserdienstlichen und sportlichen Schiesswesen der nach dem Militärgesetz vom 3. Februar 1995 anerkannten Schiessvereine sowie für Jagdzwecke im Inland üblicherweise verwendet werden;
c.
einschüssige Kaninchentöter;
d.
Druckluft- und CO2-Waffen, die eine Mündungsenergie von mindestens 7,5 Joule entwickeln oder aufgrund ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können;
e.
Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen, die aufgrund ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können.
Der Bundesrat kann weitere Ausnahmen festlegen oder den Geltungsbereich von Absatz 1 für ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung in der Schweiz einschränken.
In der Schweiz dürfen die oben erwähnten Waffen nur unter folgenden Bedingungen verkauft werden:
- ● Man ist mind. 18 Jahre, nicht Entmündigt, gibt keinen Anlass zur Annahme, dass man sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährdet
● Man ist nicht wegen gewalttätiger oder gemeingefährlicher Handlung oder wegen wiederholt begangener Verbrechen oder Vergehen im Strafregister eingetragen.
● Man ist Schweizer Bürger oder Ausländer mit einer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C).
● Man ist kein Angehöriger folgender Staaten: Albanien, Algerien, Sri Lanka, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Türkei

Gruss
Re: CH-Waffengesetz
hallo Little...,
danke für die antwort. den gesetzestext habe ich auch gelesen, kapiere ihn aber eben nicht, da ich absolut keine ahnung von waffen habe. sind denn unter den aufgeführten schusswaffen, die man ohne wes kaufen kann, welche, die sich zum sicheren suizid eignen? wenn ja, ist auch die munition frei verkäuflich?
danke, And
danke für die antwort. den gesetzestext habe ich auch gelesen, kapiere ihn aber eben nicht, da ich absolut keine ahnung von waffen habe. sind denn unter den aufgeführten schusswaffen, die man ohne wes kaufen kann, welche, die sich zum sicheren suizid eignen? wenn ja, ist auch die munition frei verkäuflich?
danke, And
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Re: CH-Waffengesetz
Da es sich nicht mehr um eine reine Frage in Bezug auf das Waffenrecht handelt, bin ich mir nicht sicher, ob eine allfällige Antwort gegen ein Gesetz verstossen würde.
Re: CH-Waffengesetz
gern per pn - und "beistand" und infos sind nicht strafbar.
LG, And
LG, And