Staatsanwaltschaft München I zu einem Suizidfall 30.07.2010

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Ludwig A. Minelli
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Staatsanwaltschaft München I zu einem Suizidfall 30.07.2010

Beitrag von Ludwig A. Minelli »

Die Staatsanwaltschaft München I hatte einen Suizidfall zu überprüfen. Eine Ärztin, die bei sich selbst im Jahre 2007 Alzheimer entdeckt hatte, hat ihren Suizid sorgfältig vorbereitet, alles abgeklärt, Kontakt zur spezialisierten Anwaltskanzlei Putz & Steldinger in München aufgenommen. Am 28. Februar 2009 kam sie mit ihren Kindern zusammen, welche sie bei ihrem Suizid begleiteten. Die dazu notwendigen Medikamente hatte sie sich als Ärztin selbst verschreiben können. Die Kinder verzichteten aufgrund der Patientenverfügung der Mutter auf Rettungsmassnahmen. Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren eingestellt, unter anderem mit folgender Begründung:

"Entscheidend ist daher der sicher feststellbare oder mutmassliche Wille des Suizidenten. Einem Angehörigen kann kein strafrechtlicher Vorwurf gemacht werden, wenn er den ernsthaften Todeswillen seines Angehörigen respektiert und nicht sofort bei Verlust der Handlungsfähigkeit und des Bewusstseins ärztliche Hilfe ruft, oder sonstige Rettungsmassnahmen einleitet."

Hier ist der Link zum Wortlaut der Einstellungsverfügung:

http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... ment20.pdf
Nachtaktiva

Re: Staatsanwaltschaft München I zu einem Suizidfall 30.07.2

Beitrag von Nachtaktiva »

Ja... sehr gut. Auch wenn es sicher übel für die Kinder war, aber sehr gut dass es je nach Fall überprüft und beurteilt werden kann.
Fliesenbourg

Re: Staatsanwaltschaft München I zu einem Suizidfall 30.07.2

Beitrag von Fliesenbourg »

Das ist der neue Geist nach dem entscheidenden Grundsatzurteil vom 25.06.10 beim BHG in Karlsruhe. Es ist schlimm, dass diese ganze Kaste über Jahrzehnte hinweg nie den Mut aufbrachte, in Eigenregie - mit gesundem Menschenverstand - dieses Urteil auch nur einmal zu antizipieren. Heute erachtet man es als selbstverständlich, aber wer es bereits vor Jahren in seinem Herzen trug, wurde verunglimpft und beleidigt. Welch heuchlerische und verlogene Gesellschaft doch!
DMLMS2
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Re: Staatsanwaltschaft München I zu einem Suizidfall 30.07.2

Beitrag von DMLMS2 »

Ludwig A. Minelli hat geschrieben:Die Staatsanwaltschaft München I hatte einen Suizidfall zu überprüfen. Eine Ärztin, die bei sich selbst im Jahre 2007 Alzheimer entdeckt hatte, hat ihren Suizid sorgfältig vorbereitet, alles abgeklärt, Kontakt zur spezialisierten Anwaltskanzlei Putz & Steldinger in München aufgenommen. Am 28. Februar 2009 kam sie mit ihren Kindern zusammen, welche sie bei ihrem Suizid begleiteten. Die dazu notwendigen Medikamente hatte sie sich als Ärztin selbst verschreiben können. Die Kinder verzichteten aufgrund der Patientenverfügung der Mutter auf Rettungsmassnahmen. Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren eingestellt, unter anderem mit folgender Begründung:

"Entscheidend ist daher der sicher feststellbare oder mutmassliche Wille des Suizidenten. Einem Angehörigen kann kein strafrechtlicher Vorwurf gemacht werden, wenn er den ernsthaften Todeswillen seines Angehörigen respektiert und nicht sofort bei Verlust der Handlungsfähigkeit und des Bewusstseins ärztliche Hilfe ruft, oder sonstige Rettungsmassnahmen einleitet."

Hier ist der Link zum Wortlaut der Einstellungsverfügung:

http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... ment20.pdf

Dem Schriftsatz ist zu entnehmen, dass die Verstorbene folgendes zu sich nahm:

- Alkohol
- ein Mittel gegen Übelkeit (leider keine Angabe, welches Mittel es war)
- 16x "Weimer quin forte" (also: also 16x 500mg Chloroquin)
- 45x "Luminal" (also: 45x 100mg Phenobarbital)

Interessant wäre zu wissen, um welchen Mittel gegen Übelkeit es sich handelt... vermutlich um ein verschreibungspflichtiges.

Jedenfalls lässt sich mit dieser Medikamenten-Mischung wohl erreichen, dass man sanft ins Jenseits schläft.... es geht scheinbar auch ohne Pentobarbital?

Ein Mittel gegen Malaria verschrieben zu bekommen, dürfte noch einfach sein... aber ob man leichtes Spiel hat, ein Rezept für Luminal zu erhalten?

Ob man diese Medikamente auch über internationale Online-Apotheken beziehen kann?
Balduin
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Re: Staatsanwaltschaft München I zu einem Suizidfall 30.07.2

Beitrag von Balduin »

Wenn ich google, finde ich keine online-Apotheke, die Luminal ohne Rezept abgibt.

Luminal wird wohl auch von Tierärzten verschrieben, Epilepsie bei Hunden... Wäre vielleicht eine Quelle :mrgreen:
http://www.forum-haustiere.de/hunde/lum ... 39824.html

Der Typ, der Substanzen zum Suizid illegal verkaufte und in Wuppertal vor Gericht stand, hatte Luminal auch im Angebot.
http://www.taz.de/1/archiv/archiv/?dig=2007/01/23/a0026

Vielleicht über eine Apotheke in Mexiko. Oder in Kambodscha. Wer weiß
Balduin
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Re: Staatsanwaltschaft München I zu einem Suizidfall 30.07.2

Beitrag von Balduin »

Plasil als Mittel gegen Erbrechen (flüssig oder Tabletten) gibt es wohl auch beim Tierarzt. Oder, soviel ich weiß, bei einer Chemotherapie zur Bekämpfung einer Krebserkrankung in der Humanmedizin

und in Thailand locker in jeder Apotheke
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