Hi Leute,
da ich aus gewissen Gründen viel Umgang mit dementen Menschen habe, ich zwar sehr gut mit ihnen zurecht komme, aber mir ganz sicher bin, gewiss nicht so enden zu wollen, sondern gegebenenfalls vorher auszusteigen, mache ich mir meine Gedanken darüber. Voraussetzung ist natürlich, dass ich es noch merke, falls ich dement werden sollte. Übrigens wird statistisch gesehen jeden Vierten von uns dieses Schicksal ereilen.
Wie dem auch sei, wenn ich nicht irre, macht Dignitas keine Sterbebegleitung aufgrund von Demenz. Ich bitte um Korrektur, falls ich mich irre. Muss also ein dement werdender Mensch sein Schicksal ertragen oder sich einer der mannigfaltigen im Forum beschriebenen und diskutierten Methoden bedienen, solange er oder sie noch dazu in der Lage ist? Oder kennt jemand von euch einen anderen Weg bzw. eine Organisation, die auch Dementen einen würdigen Tod ermöglicht, wenn man diesen dem zunehmenden geistigen Verfall mit all seinen Folgen vorzieht?
Euer Thanatos
Demenz
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Demenz
Demenz ist die Folge einer Gehirnkrankheit; es gibt unterschiedliche auslösende Krankheiten. Solche Krankheiten zeichnen sich dadurch aus, dass sie nach und nach die geistigen Fähigkeiten einer Person geringer werden lassen. Irgendwann im Verlaufe einer solchen Entwicklung verliert die betreffende Person ihre Urteilsfähigkeit.
Dies ist der entscheidende Begriff. Solange Urteilsfähigkeit gegeben ist, also die Fähigkeit, vernunftgemäss zu handeln, kann Dignitas eine Freitodbegleitung anbieten. Rechtlich gesehen ist eine straflose Beihilfe zum Suizid immer nur dann möglich, wenn die Person, welche ihr Leben beenden möchte, urteilsfähig ist.
Dies bedeutet: Wer selbst oder durch Hinweise seiner Umgebung feststellt, dass seine geistigen Fähigkeiten schwinden, tut gut daran, einen erfahrenen Gerontologen aufzusuchen. Dieser verfügt über Möglichkeiten, die (noch) vorhandenen geistigen Fähigkeiten einigermassen genau abzuklären. In der Regel vermag er auch eine annähernd genaue Diagnose bezüglich der Grundkrankheit zu stellen.
Es gilt dann, dem Rückgang der geistigen Fähigkeiten Aufmerksamkeit zu schenken. Stellt man fest, dass sich dieser beschleunigt, wird man sich überlegen müssen, ob eine Freitodbegleitung in Frage kommt.
Weil bei einer Demenzerkrankung der Zeitpunkt des Verlusts der Urteilsfähigkeit nie vorausgesehen werden kann, dieser also auch überraschend schnell eintreten kann, sind Personen, die an solchen Krankheiten leiden, gezwungen, sich dann rasch für eine Freitodbegleitung zu entscheiden, wenn sie wirklich diesen Weg gehen wollen. Sie opfern dabei möglicherweise Wochen, Monate oder gar Jahre, die sie und ihre Angehörigen noch als einigermassen gut empfinden könnten, um Sicherheit zu haben, noch rechtzeitig zu handeln. In solchen Fällen wäre es wirklich wohltuend und lebensverlängernd, wenn der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Vorausverfügung im Sinne aktiver Sterbehilfe schaffen würde.
Dies ist der entscheidende Begriff. Solange Urteilsfähigkeit gegeben ist, also die Fähigkeit, vernunftgemäss zu handeln, kann Dignitas eine Freitodbegleitung anbieten. Rechtlich gesehen ist eine straflose Beihilfe zum Suizid immer nur dann möglich, wenn die Person, welche ihr Leben beenden möchte, urteilsfähig ist.
Dies bedeutet: Wer selbst oder durch Hinweise seiner Umgebung feststellt, dass seine geistigen Fähigkeiten schwinden, tut gut daran, einen erfahrenen Gerontologen aufzusuchen. Dieser verfügt über Möglichkeiten, die (noch) vorhandenen geistigen Fähigkeiten einigermassen genau abzuklären. In der Regel vermag er auch eine annähernd genaue Diagnose bezüglich der Grundkrankheit zu stellen.
Es gilt dann, dem Rückgang der geistigen Fähigkeiten Aufmerksamkeit zu schenken. Stellt man fest, dass sich dieser beschleunigt, wird man sich überlegen müssen, ob eine Freitodbegleitung in Frage kommt.
Weil bei einer Demenzerkrankung der Zeitpunkt des Verlusts der Urteilsfähigkeit nie vorausgesehen werden kann, dieser also auch überraschend schnell eintreten kann, sind Personen, die an solchen Krankheiten leiden, gezwungen, sich dann rasch für eine Freitodbegleitung zu entscheiden, wenn sie wirklich diesen Weg gehen wollen. Sie opfern dabei möglicherweise Wochen, Monate oder gar Jahre, die sie und ihre Angehörigen noch als einigermassen gut empfinden könnten, um Sicherheit zu haben, noch rechtzeitig zu handeln. In solchen Fällen wäre es wirklich wohltuend und lebensverlängernd, wenn der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Vorausverfügung im Sinne aktiver Sterbehilfe schaffen würde.