Patientenverfügung
Verfasst: Sonntag 24. Januar 2010, 14:11
@ rikki und alle Interessierten
Auszug aus meiner (überarbeiteter, umformulierter) Patientenverfügung als Anregung zur Prüfung eigener Überzeugungen und Wünsche und Formulierungen oder zum Kopieren für eigene Verwendungszwecke:
Dauerbewusstlosigkeit (Koma oder Wachkoma)
Unabhängig davon, wie der komatöse Zustand ausgelöst wurde und mit welchen Beeinträchtigungen dieser einher geht, verlange ich, dass dieser zeitlich begrenzt wird. Nach maximal 7 (sieben) Tagen verlange ich die Unterlassung oder den Abbruch von Maßnahmen, die der Aufrechterhaltung des komatösen Zustandes und/oder der Lebenserhaltung dienen. Ich will NICHT, dass mein Leben über diese Zeitspanne hinaus durch intensiv-medizinische Maßnahmen zur Lebenserhaltung künstlich verlängert und ein Sterbeprozess hinausgezögert wird und verlange die Unterlassung bzw. den Abbruch eben solcher Maßnahmen. Die behandelnden Ärzte und die von mir bevollmächtigte, vertretungsberechtigte Person - bei Fehlen einer Bevollmächtigung ersatzweise meine nächsten Angehörigen - haben diesen Willen zu respektieren und durchzusetzen.
Zur Erläuterung: Ich glaube, dass komatöse Zustände einem Schlaf ähneln, in dem Bewusstseinsanteile sich vom grobstofflich-biologischen Körper lösen, wobei nicht ausgeschlossen werden kann, dass das
erfahrende Ich-Bewusstsein an den menschlichen Körper gebunden bleibt und somit auch Wahrnehmungen und Empfindungen einschließlich Schmerzempfinden, möglich sind. Ich nehme an, dass eine vollständige
Loslösung des menschlichen Ich-Bewusstseins erst mit dem Tod des biologischen Körpers eintreten kann, und dass ein erzwungenes Verbunden-Bleiben durch die Aufrechterhaltung der biologischen Körperfunktionen eine Qual sowohl für den Menschen als auch für das innere, seelisch-geistige wahre Wesen bedeutet.
Biologie künstlich „in Funktion“ zu halten, würde ich nicht als „Leben erhalten“ bezeichnen vor dem Hintergrund der wahren, umfassenden Bedeutung, die dem Wort Leben zugrunde liegt. Meiner Meinung nach stellt ein lang andauernder Komazustand sowohl für den Menschen, den Körper, die Seele und den Geist, und das seelisch-geistige innere Wesen des Menschen, als auch für Angehörige eine große (psychische) Belastung dar. Die Ungewissheit hinsichtlich einer eventuellen Rückkehr zu vollem Wachbewusstsein mit der Aussicht auf extreme Beeinträchtigungen der Gesundheit, Lebensqualität, Zukunftsgestaltung und persönlichen Freiheit verhindert ein erfülltes und glückliches Leben und kann sogar weitere eigene Erkrankungen oder Erkrankungen der Angehörigen auslösen oder verursachen. Auch wenn eine Chance auf die Rückkehr zu vollem Wachbewusstsein besteht, möchte ich mir selbst und meinen Angehörigen die Folgen nicht zumuten, zumal ich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht in der Lage wäre, ein unabhängiges, glückliches, erfülltes und - die Verwendung dieses Adjektivs sei mir bitte an dieser Stelle erlaubt - lebenswertes Menschenleben zu führen.
Auszug aus meiner (überarbeiteter, umformulierter) Patientenverfügung als Anregung zur Prüfung eigener Überzeugungen und Wünsche und Formulierungen oder zum Kopieren für eigene Verwendungszwecke:
Dauerbewusstlosigkeit (Koma oder Wachkoma)
Unabhängig davon, wie der komatöse Zustand ausgelöst wurde und mit welchen Beeinträchtigungen dieser einher geht, verlange ich, dass dieser zeitlich begrenzt wird. Nach maximal 7 (sieben) Tagen verlange ich die Unterlassung oder den Abbruch von Maßnahmen, die der Aufrechterhaltung des komatösen Zustandes und/oder der Lebenserhaltung dienen. Ich will NICHT, dass mein Leben über diese Zeitspanne hinaus durch intensiv-medizinische Maßnahmen zur Lebenserhaltung künstlich verlängert und ein Sterbeprozess hinausgezögert wird und verlange die Unterlassung bzw. den Abbruch eben solcher Maßnahmen. Die behandelnden Ärzte und die von mir bevollmächtigte, vertretungsberechtigte Person - bei Fehlen einer Bevollmächtigung ersatzweise meine nächsten Angehörigen - haben diesen Willen zu respektieren und durchzusetzen.
Zur Erläuterung: Ich glaube, dass komatöse Zustände einem Schlaf ähneln, in dem Bewusstseinsanteile sich vom grobstofflich-biologischen Körper lösen, wobei nicht ausgeschlossen werden kann, dass das
erfahrende Ich-Bewusstsein an den menschlichen Körper gebunden bleibt und somit auch Wahrnehmungen und Empfindungen einschließlich Schmerzempfinden, möglich sind. Ich nehme an, dass eine vollständige
Loslösung des menschlichen Ich-Bewusstseins erst mit dem Tod des biologischen Körpers eintreten kann, und dass ein erzwungenes Verbunden-Bleiben durch die Aufrechterhaltung der biologischen Körperfunktionen eine Qual sowohl für den Menschen als auch für das innere, seelisch-geistige wahre Wesen bedeutet.
Biologie künstlich „in Funktion“ zu halten, würde ich nicht als „Leben erhalten“ bezeichnen vor dem Hintergrund der wahren, umfassenden Bedeutung, die dem Wort Leben zugrunde liegt. Meiner Meinung nach stellt ein lang andauernder Komazustand sowohl für den Menschen, den Körper, die Seele und den Geist, und das seelisch-geistige innere Wesen des Menschen, als auch für Angehörige eine große (psychische) Belastung dar. Die Ungewissheit hinsichtlich einer eventuellen Rückkehr zu vollem Wachbewusstsein mit der Aussicht auf extreme Beeinträchtigungen der Gesundheit, Lebensqualität, Zukunftsgestaltung und persönlichen Freiheit verhindert ein erfülltes und glückliches Leben und kann sogar weitere eigene Erkrankungen oder Erkrankungen der Angehörigen auslösen oder verursachen. Auch wenn eine Chance auf die Rückkehr zu vollem Wachbewusstsein besteht, möchte ich mir selbst und meinen Angehörigen die Folgen nicht zumuten, zumal ich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht in der Lage wäre, ein unabhängiges, glückliches, erfülltes und - die Verwendung dieses Adjektivs sei mir bitte an dieser Stelle erlaubt - lebenswertes Menschenleben zu führen.