@ rikki und alle Interessierten
Auszug aus meiner (überarbeiteter, umformulierter) Patientenverfügung als Anregung zur Prüfung eigener Überzeugungen und Wünsche und Formulierungen oder zum Kopieren für eigene Verwendungszwecke:
Dauerbewusstlosigkeit (Koma oder Wachkoma)
Unabhängig davon, wie der komatöse Zustand ausgelöst wurde und mit welchen Beeinträchtigungen dieser einher geht, verlange ich, dass dieser zeitlich begrenzt wird. Nach maximal 7 (sieben) Tagen verlange ich die Unterlassung oder den Abbruch von Maßnahmen, die der Aufrechterhaltung des komatösen Zustandes und/oder der Lebenserhaltung dienen. Ich will NICHT, dass mein Leben über diese Zeitspanne hinaus durch intensiv-medizinische Maßnahmen zur Lebenserhaltung künstlich verlängert und ein Sterbeprozess hinausgezögert wird und verlange die Unterlassung bzw. den Abbruch eben solcher Maßnahmen. Die behandelnden Ärzte und die von mir bevollmächtigte, vertretungsberechtigte Person - bei Fehlen einer Bevollmächtigung ersatzweise meine nächsten Angehörigen - haben diesen Willen zu respektieren und durchzusetzen.
Zur Erläuterung: Ich glaube, dass komatöse Zustände einem Schlaf ähneln, in dem Bewusstseinsanteile sich vom grobstofflich-biologischen Körper lösen, wobei nicht ausgeschlossen werden kann, dass das
erfahrende Ich-Bewusstsein an den menschlichen Körper gebunden bleibt und somit auch Wahrnehmungen und Empfindungen einschließlich Schmerzempfinden, möglich sind. Ich nehme an, dass eine vollständige
Loslösung des menschlichen Ich-Bewusstseins erst mit dem Tod des biologischen Körpers eintreten kann, und dass ein erzwungenes Verbunden-Bleiben durch die Aufrechterhaltung der biologischen Körperfunktionen eine Qual sowohl für den Menschen als auch für das innere, seelisch-geistige wahre Wesen bedeutet.
Biologie künstlich „in Funktion“ zu halten, würde ich nicht als „Leben erhalten“ bezeichnen vor dem Hintergrund der wahren, umfassenden Bedeutung, die dem Wort Leben zugrunde liegt. Meiner Meinung nach stellt ein lang andauernder Komazustand sowohl für den Menschen, den Körper, die Seele und den Geist, und das seelisch-geistige innere Wesen des Menschen, als auch für Angehörige eine große (psychische) Belastung dar. Die Ungewissheit hinsichtlich einer eventuellen Rückkehr zu vollem Wachbewusstsein mit der Aussicht auf extreme Beeinträchtigungen der Gesundheit, Lebensqualität, Zukunftsgestaltung und persönlichen Freiheit verhindert ein erfülltes und glückliches Leben und kann sogar weitere eigene Erkrankungen oder Erkrankungen der Angehörigen auslösen oder verursachen. Auch wenn eine Chance auf die Rückkehr zu vollem Wachbewusstsein besteht, möchte ich mir selbst und meinen Angehörigen die Folgen nicht zumuten, zumal ich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht in der Lage wäre, ein unabhängiges, glückliches, erfülltes und - die Verwendung dieses Adjektivs sei mir bitte an dieser Stelle erlaubt - lebenswertes Menschenleben zu führen.
Patientenverfügung
Moderatoren: Ludwig A. Minelli, Mediator
Patientenverfügung
Zuletzt geändert von sady am Sonntag 24. Januar 2010, 14:21, insgesamt 5-mal geändert.
Patientenverfügung - Sterbeprozess, tödliche Erkrankung
@ rikki und alle Interessierten
Auszug aus meiner (überarbeiteter, umformulierter) Patientenverfügung als Anregung zur Prüfung eigener Überzeugungen und Wünsche und Formulierungen oder zum Kopieren für eigene Verwendungszwecke:
Wenn eine Erkrankung mit tödlicher Prognose diagnostiziert wurde und ich mich mit hoher Wahrscheinlichkeit unabwendbar im Sterbeprozess befinde (unabhängig davon, ob ärztlicherseits eine Einschätzung über den voraussichtlichen Todeszeitpunkt abgegeben wurde oder nicht) will ich NICHT, dass mein Leben durch (intensivmedizinische) Maßnahmen zur Lebenserhaltung künstlich verlängert und mein Sterbeprozess hinausgezögert wird und verlange die Unterlassung bzw. den Abbruch intensivmedizinischer Maßnahmen, die der Lebenserhaltung dienen.
Die behandelnden Ärzte und die von mir bevollmächtigte, vertretungsberechtigte Person - bei Fehlen einer Bevollmächtigung ersatzweise meine nächsten Angehörigen - haben diesen Willen zu respektieren und durchzusetzen sollen meinen Willen respektieren und durchsetzen auch dann, wenn eine Chance auf Verbesserung meines Gesundheitszustandes nicht ganz auszuschließen ist.
Zum Zweck der Befreiung von Schmerzen und belastenden Beschwerden wie zum Beispiel Atemnot und Übelkeit stimme ich der Verabreichung von Schmerz- und Beruhigungsmitteln oder anderen Präparaten in der nötigen Dosis sowie erforderlichen sonstigen Maßnahmen (z.B. Reduzierung der Flüssigkeitszufuhr) zur Erleichterung des Sterbeprozesses und Eintreten des Todes zu.
Ich befürworte und erlaube ausdrücklich auch sogenannte Sterbehilfe durch NatriumPentobarbital (NaP) oder Helium-Gas, wie sie beispielsweise in der Schweiz durch Dignitas praktiziert wird, um ein würdevolles Sterben ohne Qual zu ermöglichen.
Auszug aus meiner (überarbeiteter, umformulierter) Patientenverfügung als Anregung zur Prüfung eigener Überzeugungen und Wünsche und Formulierungen oder zum Kopieren für eigene Verwendungszwecke:
Wenn eine Erkrankung mit tödlicher Prognose diagnostiziert wurde und ich mich mit hoher Wahrscheinlichkeit unabwendbar im Sterbeprozess befinde (unabhängig davon, ob ärztlicherseits eine Einschätzung über den voraussichtlichen Todeszeitpunkt abgegeben wurde oder nicht) will ich NICHT, dass mein Leben durch (intensivmedizinische) Maßnahmen zur Lebenserhaltung künstlich verlängert und mein Sterbeprozess hinausgezögert wird und verlange die Unterlassung bzw. den Abbruch intensivmedizinischer Maßnahmen, die der Lebenserhaltung dienen.
Die behandelnden Ärzte und die von mir bevollmächtigte, vertretungsberechtigte Person - bei Fehlen einer Bevollmächtigung ersatzweise meine nächsten Angehörigen - haben diesen Willen zu respektieren und durchzusetzen sollen meinen Willen respektieren und durchsetzen auch dann, wenn eine Chance auf Verbesserung meines Gesundheitszustandes nicht ganz auszuschließen ist.
Zum Zweck der Befreiung von Schmerzen und belastenden Beschwerden wie zum Beispiel Atemnot und Übelkeit stimme ich der Verabreichung von Schmerz- und Beruhigungsmitteln oder anderen Präparaten in der nötigen Dosis sowie erforderlichen sonstigen Maßnahmen (z.B. Reduzierung der Flüssigkeitszufuhr) zur Erleichterung des Sterbeprozesses und Eintreten des Todes zu.
Ich befürworte und erlaube ausdrücklich auch sogenannte Sterbehilfe durch NatriumPentobarbital (NaP) oder Helium-Gas, wie sie beispielsweise in der Schweiz durch Dignitas praktiziert wird, um ein würdevolles Sterben ohne Qual zu ermöglichen.
Super sady, danke für die Mühe die du dir gemacht hast. Hinsichtlich der Rechtssicherheit solltest du es wirklich prüfen lassen, da gehts ja oft um die genaue Formulierung.
Nur den letzten Satz mit dem Hinweis auf Dignitas und der eigenen Meinung zum Freitod würde ich weglassen, ich glaube das stösst eher auf Ablehnung als auf Akzeptanz und dient einem letztendlich nicht wirklich.
Mimi a.k.a. Ghettonüsschen
Nur den letzten Satz mit dem Hinweis auf Dignitas und der eigenen Meinung zum Freitod würde ich weglassen, ich glaube das stösst eher auf Ablehnung als auf Akzeptanz und dient einem letztendlich nicht wirklich.
Mimi a.k.a. Ghettonüsschen
In den letzten Monaten habe ich die Patientenverfügung häufiger geändert und an den Formulierungen "herumgefeilt". Wichtig ist allerdings, dass der Begriff Sterbehilfe hier bewusst gewählt wurde und nicht gleichzusetzen ist mit Freitod. Es gibt da feine auch situations- und umständeabhängige Bedeutungsunterschiede. Ob das dann beim Leser und Arzt auch so rüberkommt wie ich es gemeint habe, ist vielleicht fraglich, deshalb jedenfalls danke für den Tipp.Mimi hat geschrieben:Nur den letzten Satz mit dem Hinweis auf Dignitas und der eigenen Meinung zum Freitod würde ich weglassen..
Mimi a.k.a. Ghettonüsschen
Informationen von Dignitas Schweiz zur Patientenverfügung und deren Hilfsmöglichkeiten bei Mitgliedschaft
(aus Mitteilung vom 9.02.2010):
"Grundsätzlich kann jeder Mensch in Form einer eigenen Patientenverfügung oder wie ein Testament, aufschreiben was er sich wünscht. Dies sollte jedoch von einem Notar beglaubigt werden. Dann sollten Kopien in Familie und oder Freundeskreis verteilt werden. Es reicht nicht aus Dignitate und Dignitas zu beauftragen dies durchzusetzen, da natürlich das Problem ist, dass wir nicht einfach so davon erfahren werden, wenn jemand ins Spital kommt. Angehörige werden jedoch informiert wenn etwas passiert ist und die könnten dann ins Spital kommen und gemeinsam wäre die Chance am grössten die persönlichen Wünsche durchzusetzen. Wenn dann Hilfe von Seite der Dignitas bestünde, könnten die Angehörigen uns informieren und Herr Minelli würde sich dann als Anwalt persönlich dafür einsetzen den Angehörigen zu helfen. Leider gibt es keine Garantie, dass die Patientenverfügung auch in allen Teilen durchgesetzt werden kann, da dies immer noch von der Ärzteschaft des jeweiligen Spitals abhängig ist. Das wichtigste ist aber dass so viele Menschen wie möglich von der Patientenverfügung in Kenntnis gesetzt werden, damit ist die Wahrscheinlichkeit der Durchsetzung am grössten."
(aus Mitteilung vom 9.02.2010):
"Grundsätzlich kann jeder Mensch in Form einer eigenen Patientenverfügung oder wie ein Testament, aufschreiben was er sich wünscht. Dies sollte jedoch von einem Notar beglaubigt werden. Dann sollten Kopien in Familie und oder Freundeskreis verteilt werden. Es reicht nicht aus Dignitate und Dignitas zu beauftragen dies durchzusetzen, da natürlich das Problem ist, dass wir nicht einfach so davon erfahren werden, wenn jemand ins Spital kommt. Angehörige werden jedoch informiert wenn etwas passiert ist und die könnten dann ins Spital kommen und gemeinsam wäre die Chance am grössten die persönlichen Wünsche durchzusetzen. Wenn dann Hilfe von Seite der Dignitas bestünde, könnten die Angehörigen uns informieren und Herr Minelli würde sich dann als Anwalt persönlich dafür einsetzen den Angehörigen zu helfen. Leider gibt es keine Garantie, dass die Patientenverfügung auch in allen Teilen durchgesetzt werden kann, da dies immer noch von der Ärzteschaft des jeweiligen Spitals abhängig ist. Das wichtigste ist aber dass so viele Menschen wie möglich von der Patientenverfügung in Kenntnis gesetzt werden, damit ist die Wahrscheinlichkeit der Durchsetzung am grössten."