Re: Patientenverfügung Fragen
Verfasst: Freitag 2. Dezember 2022, 15:36
Die PV erst kurz vorher zu unterschreiben kann problematisch werden.
Ein Beispiel aus einer anderen Ecke:
Meine Mutter hat vor 10 Jahren eine Generalvollmacht (Ich sollte der Generalbevollmächtigte sein) + Patientenverfügung verfaßt und notariell beglaubigen lassen. Als sie vor 5 Jahren wegen Demenz für nicht mehr geschäftsfähig erklärt wurde, hat das Betreuungsgericht mich nicht automatisch- wie von ihr zuvor festgelegt - als Generalbevollmächtigten anerkannt, sondern hat den normalen Demenzverlauf (saublöde Bezeichnung, welche Demenz verläuft schon normal) bis zur Zeit des Abfassens der Generalvollmacht zurückgedacht und kam zum Schluß, daß damals höchstens eine leichte Form von Vordemenz vorgelegen hat und deshalb die Vollmacht gültig ist und sie keinen externen Betreuer braucht. Kaum auszudenken, was passiert wäre, hätte sie die Vollmacht erst 4 oder 5 Jahre später verfaßt.
Noch ein Beispiel: Eine Freundin, die wegen Depression stationär behandelt wurde, hat kurz nach der Entlassung eine Vorladung bekommen, hinter der der eigene Sohn gesteckt hat, der eine Chance gesehen hat, so vorzeitig an ihr Geld zu kommen. Sie mußte sich von einem externen Psychiater ein Gutachten holen, daß sie noch voll geschäftsfähig ist.
Da Suizid immer noch als krankhaft bzw. als Ausnahmesituation gilt, kann es sein, daß ein Richter sich durch einen Facharzt bestätigen läßt, daß Du beim Abfassen eben krank warst bzw. Du Dich in einer Ausnahmesituation befunden hast und somit die Patientenverfügung nicht gültig ist.
Ich bin kein Jurist, aber diese Erlebnisse haben mir zu denken gegeben, wie das Problem der Gültigkeit der Patientenverfügung lösen läßt oder ob jeder Hinweis auf Suizid die Gültigkeit automatisch aufhebt.
Ideal wäre ein Arzt des Vertrauens (am besten ein Nervenarzt), der Dir volle Geschäftsfähigkeit attestiert und der auch bei Hinweisen auf Suizid in der Patientenverfügung bei seinem Attest bleibt. Idealerweise liest er sich die Patientenverfügung vorher durch. Aber so jemanden zu finden dürfte aussichtslos sein.
Ich lese mich schon seit langem in die Literatur zu diesen Themen ein, aber als Nichtjurist ist das etwas schwierig.
Ein Beispiel aus einer anderen Ecke:
Meine Mutter hat vor 10 Jahren eine Generalvollmacht (Ich sollte der Generalbevollmächtigte sein) + Patientenverfügung verfaßt und notariell beglaubigen lassen. Als sie vor 5 Jahren wegen Demenz für nicht mehr geschäftsfähig erklärt wurde, hat das Betreuungsgericht mich nicht automatisch- wie von ihr zuvor festgelegt - als Generalbevollmächtigten anerkannt, sondern hat den normalen Demenzverlauf (saublöde Bezeichnung, welche Demenz verläuft schon normal) bis zur Zeit des Abfassens der Generalvollmacht zurückgedacht und kam zum Schluß, daß damals höchstens eine leichte Form von Vordemenz vorgelegen hat und deshalb die Vollmacht gültig ist und sie keinen externen Betreuer braucht. Kaum auszudenken, was passiert wäre, hätte sie die Vollmacht erst 4 oder 5 Jahre später verfaßt.
Noch ein Beispiel: Eine Freundin, die wegen Depression stationär behandelt wurde, hat kurz nach der Entlassung eine Vorladung bekommen, hinter der der eigene Sohn gesteckt hat, der eine Chance gesehen hat, so vorzeitig an ihr Geld zu kommen. Sie mußte sich von einem externen Psychiater ein Gutachten holen, daß sie noch voll geschäftsfähig ist.
Da Suizid immer noch als krankhaft bzw. als Ausnahmesituation gilt, kann es sein, daß ein Richter sich durch einen Facharzt bestätigen läßt, daß Du beim Abfassen eben krank warst bzw. Du Dich in einer Ausnahmesituation befunden hast und somit die Patientenverfügung nicht gültig ist.
Ich bin kein Jurist, aber diese Erlebnisse haben mir zu denken gegeben, wie das Problem der Gültigkeit der Patientenverfügung lösen läßt oder ob jeder Hinweis auf Suizid die Gültigkeit automatisch aufhebt.
Ideal wäre ein Arzt des Vertrauens (am besten ein Nervenarzt), der Dir volle Geschäftsfähigkeit attestiert und der auch bei Hinweisen auf Suizid in der Patientenverfügung bei seinem Attest bleibt. Idealerweise liest er sich die Patientenverfügung vorher durch. Aber so jemanden zu finden dürfte aussichtslos sein.
Ich lese mich schon seit langem in die Literatur zu diesen Themen ein, aber als Nichtjurist ist das etwas schwierig.