Psychischerkrankte Menschen und Dignitas
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Psychischerkrankte Menschen und Dignitas
Ich würde gerne mal wissen ab wann Psychischerkrankte Menschen Dignitas Hilfe annehmen dürfen?
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Diese Frage lässt sich leider nicht einfach beantworten. Einerseits, weil der Begriff der psychischen Störung sehr breit ist; anderseits, weil es nach dem Bundesgerichtsurteil vom 3. November 2006 dazu immer zuerst eines eingehenden psychiatrischen Gutachtens bedarf, welches sich über die Urteilsfähigkeit der betreffenden Person ausspricht sowie darüber, ob der Sterbewunsch Ausdruck eines Symptoms einer akuten Depression sei.
Da die schweizerischen Organisationen von Psychiatern eine solche Mitwirkung ablehnen, erweist sich die vom Bundesgericht aufgestellte Bedingung als gar nicht oder nur sehr schwer erfüllbar.
Deshalb muss nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg die Frage prüfen, ob diese Bedingungen zulässig oder unzulässig sind.
Da die schweizerischen Organisationen von Psychiatern eine solche Mitwirkung ablehnen, erweist sich die vom Bundesgericht aufgestellte Bedingung als gar nicht oder nur sehr schwer erfüllbar.
Deshalb muss nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg die Frage prüfen, ob diese Bedingungen zulässig oder unzulässig sind.
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"Das Geschäft mit dem Tod" :twisted:
Ich denke dass sind teilweise extreme Verwaltungsaufwände. Wenn es nur um eine Person ginge, wäre das vielleicht machbar. Es sind ja auch viele "Spezialkräfte" (Ärzte/Begleitungspersonen/Medikamente) im Einsatz. Wenn jeder nur noch nach der guten Tat schaut, kann sich kein Mensch mehr ernähren.... Eine Geburt kostet übrigens auch Geld.
Ich denke dass sind teilweise extreme Verwaltungsaufwände. Wenn es nur um eine Person ginge, wäre das vielleicht machbar. Es sind ja auch viele "Spezialkräfte" (Ärzte/Begleitungspersonen/Medikamente) im Einsatz. Wenn jeder nur noch nach der guten Tat schaut, kann sich kein Mensch mehr ernähren.... Eine Geburt kostet übrigens auch Geld.