Das steht in der Wikipedia:Mike25 hat geschrieben:Ein Richter, ein Betreuer und ein Psychiater können die EKT's auch gegen den Willen des Patienten durchführen.
Das ist Unsinn, völlig unmöglich in der Durchführbarkeit.
"Bei nicht einwilligungsfähigen Patienten ohne rechtswirksame Patientenverfügung kann die Behandlung nur erfolgen, wenn durch das Vormundschaftsgericht ein Betreuer bestellt wird und dieser in die Behandlung einwilligt. Eine gesonderte Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes vor Anwendung einer EKT wird nach der derzeitigen Rechtsprechung nicht als erforderlich angesehen, obwohl das Betreuungsrecht sowohl dem Arzt als auch dem Betreuer im Falle von Uneinigkeit die Beschwerde beim Betreuungsgericht ermöglicht.[1]"
Ludwig A. Minelli hat geschrieben:http://de.wikipedia.org/wiki/Elektrokrampftherapie