Hallo liebe Forumsmitglieder,
Meine Frage ist kurz u knapp.Ich habe gestern von meinem Pfleger mitbekommen,
daß die Inanspruchnahme der Sterbehilfe in der Schweiz, nur noch von Personen genutzt werden können,
die seit 4 Jahren die schweizerische Staatsbürgerschaft angenommen haben!
Stimmt das so? Und wenn ja, gibt es da Ausweichmethoden?
Liebe Grüße Shinobi
Umweg zur Sterbehilfe
Moderatoren: Ludwig A. Minelli, Mediator
-
- Site Admin
- Beiträge: 216
- Registriert: Samstag 3. Februar 2007, 23:27
- Wohnort: 8127 Forch, Schweiz
Re: Umweg zur Sterbehilfe
Das ist absolut falsch. Seit dem 1. Januar 1942 hat sich die Gesetzeslage in der Schweiz nicht geändert, und es wird sich auch so schnell nichts ändern.