Ich finde die aktive Sterbehilfe sehr gut. Genau so hervorragend fnde ich, dass Patienenerfügungen rechtlch durchgesetzt werden können, wenn gleich ich hier unserer Ärzeschaft nicht absolut über den Weg traue. Die maximale Spitalsbettenauslastung fließt sicher in die Überlegungen mit ein, wenn gerade noch ein Bett für enen Wachkomapatienten frei ist. Wenn dieser dann auch noch eine private Krankenzusatzversicherng haben sollte, ist er das Spitalsauslastungs-Schlaraffenland und eine medizinische Goldquelle.
Trotzdem bin ich froh, dass wir in Östereich zwar eine hervorragende Palliativmedizin mit Hospizbegleitung, aber keine aktive Sterbehilfe haben und dies hängt mit der Mentalität der hiesigen Menschen zusammen, die sich wesentlich von der Schweizer Menalität unterscheiden dürfte.
Bei uns würden sich wahrscheinlich ein hoher Prozentsatz der Pflegeheimbetten blitzartig leeren und die zukünftige Pflegediskussion mangels viel zu weniger Pflegeheimbetten hätte sich schlagartig erledigt.
Ein Bett in einem Pflegeheim kostet bei uns monatlich mindestens € 4.000,-. Der Kostenregress auf die Kinder wurde abgeschafft, nur mehr das Eigenvermögen des Pflegebedürftigen wird automatisch mittels Grundbucheintragung von Amts wegen zur Kostendeckung herangezogen.
Nun hat der Gesetzgeber die glorreiche Idee gehabt, den alten Paragraph der Unterhaltspflicht der Eltern und des Ehegatten aus dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch heranzuziehen. Demnach sind die Eltern ihren Kindern bis zu deren Selbsterhaltungsfähigkeit unterhaltspflichtig. Bei Pflegebedürftigen erwachsenen Kindern tritt diese Unterhaltspflicht erneut in Kraft. Zudem ist immer der Ehepartner unterhaltspflichtig und diese Unterhaltspflicht kann sogar auf einen geschiedenen Ehepartner wieder hinüberspringen.
Die Eltern zahlen aliquot zu ihrer Rente, der Ehepartner mindestens 33 % seines Einkommens und bei höheren Einkommen liegt die Höhe im Ermessen eines Richters und kann bis nur zum Verbleib des Existenzminimums führen.
Jetzt stelle man sich einen Pflegeheiminsaßen vor, der ein Haus besitzt - dass natürlich mit der Pflegeheimunterbringung in absehbarer Zeit durch die Pflegeheimkosten verloren ist. Die hoffnungsvollen Erben kommen dich garantiert jeden zweiten Tag mit vorwurfsvollem Blick besuchen, weil du sie um ihr Erbe bringst. Eine kleine Unterschrift von dir zum Freitod würde reichen und alles wäre wieder paletti.

Wetten, nach spätestens einem halben Jahr möchtest du durch diesen enormen finanziellen Angehörigendruck am liebsten schon gestern gestorben sein?
Und das ist der Unterschied in der Mentalität der Schweizer und Österreicher: Freiwillig "Sterben dürfen" und nicht zwangsweise "Sterben müssen".
