Nach dem Ableben/Testament - einige Fragen?

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nocturne
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Re: Nach dem Ableben/Testament - einige Fragen?

Beitrag von nocturne »

Ich finde, Angehörige sollten sich aus Gründen des Respekts dem Toten gegenüber an das Testament, das der letzte Wille ist, halten!
Wichtig ist doch was der Mensch gewollt hat, nicht die Wünsche der Hinterbliebenen.
nocturne
aishling
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Re: Nach dem Ableben/Testament - einige Fragen?

Beitrag von aishling »

Vielen Dank für die Infos Alkoholger.
Ich hab nämlich meine bevorzugte Bestattungsmethode nur im Testament vermerkt, wär ja blöd wenn es dann erst berücksichtigt wird, nachdem ich schon beerdigt wurde.
Das einzige Problem ist halt wirklich nur der Gang zum Notar.
Nicht das ich Angst hätte das der Notar mir nichts ausstellt (immerhin will er ja auch was verdienen), ist halt nur unangenehm falls er fragen stellt.
Andererseits kann man ja alles mögliche angeben, das man sehr viel Auto fährt und sich somit im Falle eines Unfall absichern möchte oder ähnliches...
sonnenfins
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Re: Nach dem Ableben/Testament - einige Fragen?

Beitrag von sonnenfins »

Wenn man Leute zeitversetzt informieren will, kann man dies mit

http://www.lettermelater.com/

tun. Dort kann man E-Mails verfassen und genau angeben, wann sie verschickt werden sollen. Der einfachste Weg wäre hierbei einem Eingeweihten zeitversetzt einen Abschiedsbrief zu mailen. Jener kann sich am Tag X per Besuch vom Tod vergewissern. Hat der Suizid funktioniert, läuft er ganz geschockt und überrascht zur Polizei, um den Tod zu melden. Lebt man noch, so löscht er die zeitversetzte Mail und tut, als hätte er nie etwas erhalten.
Hat man keine Vertrauensperson, die den Suizid duldet, so muss man eben einen kreativen Text verfassen, warum man am Tag X unbedingt besucht werden will. Man lässt dann noch die Tür einen Spalt weit offen und sorgt für Neugierde, damit die Zielperson auch den Raum betritt und wenn man tot ist, sieht es die Zielperson, wenn nicht, dann hat man bis dahin hoffentlich alles wieder aufgeräumt, sodass die Zielperson nichts vom gescheiterten Suizidversuch bemerkt.

MfG,
sonnenfins
sonnenfins
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Re: Nach dem Ableben/Testament - einige Fragen?

Beitrag von sonnenfins »

Ob man die Mail löschen kann, bevor sie zugestellt wird, weiß ich nicht. Als ich es damals einsetzte, konnte man noch ohne Registrierung die Mail verschicken, was ich auch nutzte. Auf diese Weise konnte ich die Mail jedoch nicht canceln. Jetzt, wo man sich zumindest anmelden muss, könnte es aber durchaus sein, dass es auch eine Funktion gibt, wo man noch nicht verschickte Mails wieder löschen kann. Melde Dich mal an und teste es mit Deiner eigenen Mailadresse.

Was den handschriftlichen Abschiedsbrief betrifft, gilt nach wie vor: Mit einer Vertrauensperson ist vieles einfacher. Vielleicht kennst Du in Dignitas jemand, dem Du den Brief schicken kannst. Meldest Du Dich innerhalb eines vereinbarten Zeitraumes nicht mehr, schickt er Deinen Brief an die Eltern.

Toll wäre, wenn Dignitas oder wer auch immer gerade für solche Zwecke - sicherer Versand von Abschiedsbriefen, nachdem der Tod bestätigt ist - eine Art Dienst einrichten würde, ggf. gegen einen kleinen Unkostenbeitrag. Man schickt einen Umschlag an diese Stelle. Dort sind ein Formular mit dem gewünschten Versendedatum und Zielort für den eigentlichen Abschiedsbrief, sowie die Abschiedsbriefe selbst enthalten. Weiter kreuzt man an, dass die Briefe versendet werden sollen, wenn kein Widerruf bis zu einem bestimmten Termin erfolgt. Das wäre das Gegenstück zur Deutschen Post - "Die Suizidentenpost" oder so ähnlich. Nur mal als Idee. Einfacher, wie gesagt, wäre eine Vertrauensperson aus der Community.
sonnenfins
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Re: Nach dem Ableben/Testament - einige Fragen?

Beitrag von sonnenfins »

Die Hinterbliebenen zu informieren und ggf. finanziell zu versorgen ist zwar gut, doch der wichtigste Aspekt bei dem Aufwand ist kurz gesprochen folgender: Wenn es schief geht und man weiterlebt, sollte doch wenn möglich niemand etwas von dem Vorfall erfahren. Schon gar nicht durch einen Abschiedsbrief, der "umsonst" verschickt wurde oder eine hohe Geldüberweisung, die genauso verräterisch wirkt. Ein Suizidversuch sollte möglichst darauf ausgelegt sein, dass bei einem Fehlschlag alles nahtlos weitergeht als wäre nichts gewesen. Nur so belastet man niemanden unnötig und man erspart sich die enorme Qual mit Zwangseinweisung, etc.

Eine Überweisung ist bedenklich: Wenn Schulden beim Suizidenten vorhanden sind, werden bei Verdacht einer Schädigungsabsicht der Gläubiger durch heimlichen Geldabfluss die letzten Geldströme zurückverfolgt. Kann nun ein Anwalt eine sittenwidrige Schädigungsabsicht konstruieren, so wird die Überweisung ggf. rückgängig gemacht und das Geld zunächst an die Gläubiger verteilt. Dies ist nur ein mögliches Szenario, bei dem das Geld doch nicht seiner Bestimmung zugeführt werden kann. Da ich die finanziellen Zusammenhänge nicht kenne, folgende Faustregel: Geld, dass offiziell nicht existiert, kann keinem Adressaten zukommen, sodass er es auch nicht z.B. in eine Beerdigung investieren kann. Verstanden? Soll heißen, man drückt in Deinem Fall das Geld, welches Du seit Jahren unter dem Kopfkissen gelagert hast und was somit nie summenmäßig elektronisch erfasst wurde, den Eltern bar in die Hand ohne Einsatz irgendwelcher modernen Geldtransfersysteme wie Überweisung, etc. Dann finanzieren Deine Eltern die Beerdigung zunächst mittels Kredit, denn sonst wundern sich Finanzamt, etc. gleich, wo die armen Eltern das Geld für eine Beerdigung her haben und sie "waschen" quasi das geschenkte Geld wieder rein, indem sie es langsam dem Geldkreislauf wieder zuführen. D.h. sie überlegen sich, wie weit sie ihren Lebensstandard theoretisch senken könnten, wenn sie weniger Geld ausgeben würden, dass es nach aussen hin noch glaubwürdig erscheinen würde und heben dann eben nur noch diesen "glaubwürdigen" Betrag monatlich vom Konto ab, während sie den anderen Teil ihres Lebensstandards in bar mit Deinen Geldscheinen finanzieren. Einfaches Beispiel: Deine Eltern kaufen normal zwei Brötchen täglich und heben hierfür zwei Euro ab. Wenn man täglich auch von einem Brötchen leben könnte, so heben sie nun nur noch einen Euro pro Tag für das eine Brötchen ab und bezahlen ihr zweites Brötchen von dem Euro, den Du ihnen unter ihr Kopfkissen gelegt hast. Nach aussen hin tun sie so als würden sie nur noch ein Brötchen täglich essen.
Sie werden jedenfalls nicht die Beerdigung von Deinem "zugesendeten" Geld bezahlen können, ohne Aufmerksamkeit zu erregen. Sie können Dein Geld nur wie oben beschrieben, stückchenweise dem normalen Geldabfluss "beimischen" oder sie bezahlen damit den Klemptner - ohne Rechnung - oder leisten sich unauffälligen Luxus wie z.B. besseres Besteck, einen schöneren Tisch, etc. Also auch hier möglichst, was nirgends erfasst oder angemeldet wird und was auch die Nachbarn nicht unbedingt gleich sehen.

Lange Rede kurzer Sinn: Wenn man jemanden Geld so zukommen lassen will, dass weder Staat noch Dritte vorher zugreifen können, so ist das eine höchst komplizierte Angelegenheit, bei deren Durchführung man am besten die Ermittlungstaktiken der Behörden vorher kennen sollte. Ansonsten wird es früher oder später auffliegen.

MfG,
sonnenfins
sonnenfins
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Re: Nach dem Ableben/Testament - einige Fragen?

Beitrag von sonnenfins »

Wie gesagt, ich kenne die finanzielle Situation nicht. Allerdings wird heutzutage wegen jeder Kleinigkeit prozessiert und teilweise auch zur Abschreckung /aus Prinzip / weil man Kosten - Nutzen des Prozesses nicht überblickt, usw.
Die Erben übernehmen mit Annahme der Erbschaft zunächst sämtliche Aktiva und Passiva. Mündlich abgeschlossene Kredite von Privatpersonen, etc. sind eine Beweisfrage, wo wir wieder beim fröhlichen jahrelangen Prozesse führen wären.
Aber der EGMR hat Deutschland gestern dazu verdonnert, Prozesse künftig etwas schneller zu erledigen:
http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view. ... umber&tabl

Vielleicht führen die Gerichte demnächst einen "Drive-In" wie beim Mc ein :lol:

Abschließend lässt sich sagen, dass man bei Rechtsthemen keine Pauschalauskünfte geben kann. Es kommt immer auf den Einzelfall an (mit seinen tausend Ausnahmen und Gegenausnahmen).
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