Patientenverfügung
Moderatoren: Ludwig A. Minelli, Mediator
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Patientenverfügung
Ich wollte mich mal erkunden wie es mit der Patientenverfügung im Falle eines Suizides aussieht.
Man kann ja in der Patientenverfügung festhalten, dass man nicht wiederbelebt, beatmet, etc. werden will.
Fiktives Szenario: Man ist am grillen und bewusstlos. Der Nachbar hat davon was mitbekommen und alarmiert den Notarzt, der nach 5 min min vor Ort ist. Sie finden die Person bewusstlos auf dem Sofa mit der Patientenverfügung auf dem Bauch. Darin steht, dass man nicht beatmet, wiederbelebt werden will.
Haben die Rettungskräfte oder auch andere Personen dann das Recht, einem trotzdem zu beatmen, reanimieren? Oder müssen sie einen sterben lassen? Wenn es so wäre, dann müsst man sich ja keine Sorgen darum machen, dass man wieder ins Leben zurückgeholt wird und mit Folgeschäden leben muss.
Greets
Man kann ja in der Patientenverfügung festhalten, dass man nicht wiederbelebt, beatmet, etc. werden will.
Fiktives Szenario: Man ist am grillen und bewusstlos. Der Nachbar hat davon was mitbekommen und alarmiert den Notarzt, der nach 5 min min vor Ort ist. Sie finden die Person bewusstlos auf dem Sofa mit der Patientenverfügung auf dem Bauch. Darin steht, dass man nicht beatmet, wiederbelebt werden will.
Haben die Rettungskräfte oder auch andere Personen dann das Recht, einem trotzdem zu beatmen, reanimieren? Oder müssen sie einen sterben lassen? Wenn es so wäre, dann müsst man sich ja keine Sorgen darum machen, dass man wieder ins Leben zurückgeholt wird und mit Folgeschäden leben muss.
Greets
Re: Patientenverfügung
Meines Wissens nach sind sie zu lebensrettenden Maßnahmen verpflichtet.LiTTLe_PwNy hat geschrieben:Ich wollte mich mal erkunden wie es mit der Patientenverfügung im Falle eines Suizides aussieht.
Man kann ja in der Patientenverfügung festhalten, dass man nicht wiederbelebt, beatmet, etc. werden will.
Fiktives Szenario: Man ist am grillen und bewusstlos. Der Nachbar hat davon was mitbekommen und alarmiert den Notarzt, der nach 5 min min vor Ort ist. Sie finden die Person bewusstlos auf dem Sofa mit der Patientenverfügung auf dem Bauch. Darin steht, dass man nicht beatmet, wiederbelebt werden will.
Haben die Rettungskräfte oder auch andere Personen dann das Recht, einem trotzdem zu beatmen, reanimieren? Oder müssen sie einen sterben lassen? Wenn es so wäre, dann müsst man sich ja keine Sorgen darum machen, dass man wieder ins Leben zurückgeholt wird und mit Folgeschäden leben muss.
Greets
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Re: Patientenverfügung
Im Normalfall: Ja.
Aber man hat ja eine Patientenverfügung, in welcher man dies ausdrücklich verweigert. Trotzdem startet der Notarzt Wiederbelebungsversüche, gibt dir Spritzen und hängt dir einen Tropf an die Venen. Somit würde dies einer Verletzung der körperlichen Integrität nahekommen.
Für mich ist es nicht ersichtlich auf welches Recht er sich stützen will.
Aber man hat ja eine Patientenverfügung, in welcher man dies ausdrücklich verweigert. Trotzdem startet der Notarzt Wiederbelebungsversüche, gibt dir Spritzen und hängt dir einen Tropf an die Venen. Somit würde dies einer Verletzung der körperlichen Integrität nahekommen.
Für mich ist es nicht ersichtlich auf welches Recht er sich stützen will.
Re: Patientenverfügung
Selbst wenn er das Recht nicht hätte, was er mit sicherheit hat, ist es eine Frage der Ethik.LiTTLe_PwNy hat geschrieben:Im Normalfall: Ja.
Aber man hat ja eine Patientenverfügung, in welcher man dies ausdrücklich verweigert. Trotzdem startet der Notarzt Wiederbelebungsversüche, gibt dir Spritzen und hängt dir einen Tropf an die Venen. Somit würde dies einer Verletzung der körperlichen Integrität nahekommen.
Für mich ist es nicht ersichtlich auf welches Recht er sich stützen will.
Das Schild auf einem Helm "Helm nicht abnehemen" wird auch bei der Erstversorgung ignoriert.
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Re: Patientenverfügung
Ethik hin oder her. Gesetz ist Gesetz - im Falle, dass meine Theorie stimmen würde.
Das mit dem Schild am Helm: Es ist nur ein Hinweis, kein Gesetz oder Wille.
Bist du dir jetzt ganz sicher, dass er das Recht hat oder nimmst du es einfach an?
Hat es hier evtl. Juristen unter uns, welche sich in dieser Problematik auskennen?
Das mit dem Schild am Helm: Es ist nur ein Hinweis, kein Gesetz oder Wille.
Bist du dir jetzt ganz sicher, dass er das Recht hat oder nimmst du es einfach an?
Hat es hier evtl. Juristen unter uns, welche sich in dieser Problematik auskennen?
Re: Patientenverfügung
soweit ich weiß, muss der Patient ärztlichen Maßnahmen zustimmen, sonst ist es Körperverletzung. Wenn du das verweigerst, dann müssten ihm eigentlich die Hände gebunden sein. Aber wenn dich dein Nachbar findet, den Notarzt anruft und dich reanimiert hat, obwohl der Arzt noch nicht eingetroffen ist, dann muss er dir helfen.
http://www.finanztip.de/recht/medizin/p ... ung-01.htm
vielleicht könntest du dir auch einen "beauftragen" dein recht durchzusetzen: http://www.patientenverfuegung.de/rechtliche-grundlagen
und im PDF Seite 2 unten links steht es eindeutig: http://patientenverfuegung.de/files/pdf ... ktuell.pdf
allerdings muss man diese verfügung dann mitmachen, ein einfacher schriebs reicht also nicht.
http://www.finanztip.de/recht/medizin/p ... ung-01.htm
vielleicht könntest du dir auch einen "beauftragen" dein recht durchzusetzen: http://www.patientenverfuegung.de/rechtliche-grundlagen
und im PDF Seite 2 unten links steht es eindeutig: http://patientenverfuegung.de/files/pdf ... ktuell.pdf
allerdings muss man diese verfügung dann mitmachen, ein einfacher schriebs reicht also nicht.
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Re: Patientenverfügung
Ja, stimmt. Gute Idee. Wie kann man Herr Minelli dazu bewegen, dass er evtl. hierzu Stellung nimmt?
Re: Patientenverfügung
Sinnvoll finde ich die Freitodverfügung http://www.dghs.de/typo3/fileadmin/pdf/ ... g_0607.pdf und den Notfallausweis der DGHS http://www.dghs.de, die auch Patientenverfügungen verwaltet.
Re: Patientenverfügung
Hallo,
die Links die oben stehen sind wirklich gut !!
Viele Grüße
die Links die oben stehen sind wirklich gut !!
Viele Grüße
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- Registriert: Sonntag 1. August 2010, 05:06
Re: Patientenverfügung
Jep, gute Links, danke dafür =)
Um zur ursprünglichen Frage zurückzukommen:
In der Regel wird die Tür ja nicht vom Notarzt geöffnet, eher Hausmeister, Feuerwehr, Polizei...(Notarzt/Sanitäter werden dann nachgefordert.) Da is dann schonma fraglich ob die mit ner Patientenverfügung was anfangen können.
Selbst wenn medizinisches Personal beim auffinden dabei ist werden die zuerst versuchen dich zurückzuholen. Zeit zu lesen ham die erstmal nicht, wenn sie ihren Beruf ernst nehmen. =)
Ich würde auch trotz Patientenverfügung reanimieren, ist einfach sicherer... (Wenn ich hinterher verklagt werde, weil ich die PV nich beachtet habe, kann ich den Suizidenten immernoch erwürgen.^^ )
btw: Beim grillen ist sowieso ein Hinweis auf der Außenseite der Tür echt nett. Sowas wie: "Vorsicht Kolenmonoxid! Nur mit Umgebungsluftunabhängigem Atemgerät betreten."
Da könnte man auch die PV deponieren.
Gruß,
SC
Um zur ursprünglichen Frage zurückzukommen:
In der Regel wird die Tür ja nicht vom Notarzt geöffnet, eher Hausmeister, Feuerwehr, Polizei...(Notarzt/Sanitäter werden dann nachgefordert.) Da is dann schonma fraglich ob die mit ner Patientenverfügung was anfangen können.
Selbst wenn medizinisches Personal beim auffinden dabei ist werden die zuerst versuchen dich zurückzuholen. Zeit zu lesen ham die erstmal nicht, wenn sie ihren Beruf ernst nehmen. =)
Ich würde auch trotz Patientenverfügung reanimieren, ist einfach sicherer... (Wenn ich hinterher verklagt werde, weil ich die PV nich beachtet habe, kann ich den Suizidenten immernoch erwürgen.^^ )
btw: Beim grillen ist sowieso ein Hinweis auf der Außenseite der Tür echt nett. Sowas wie: "Vorsicht Kolenmonoxid! Nur mit Umgebungsluftunabhängigem Atemgerät betreten."
Da könnte man auch die PV deponieren.
Gruß,
SC
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Re: Patientenverfügung
Aber nicht an Aussenseite von der Haus / Wohnungstür
, sonst hast du mehr Gäste bevor dein BBQ beginnt, als eingeplant.
Es macht schon Sinn den Raum zu kennzeichnen, in dem sein letztes Grillfest hatte. Danke für den Tipp.

Es macht schon Sinn den Raum zu kennzeichnen, in dem sein letztes Grillfest hatte. Danke für den Tipp.
Re: Patientenverfügung
Hier ein Auszug aus einem Ratgeber der Wiener Patientenanwaltschaft
"Die akute Notfallversorgung (Rettung, Notarzt) wird von der Patientenverfügung nicht berührt. An einem Unfallort sind daher vorerst die notwendigen medizinischen Maßnahmen durchzuführen und nicht nach einer Patientenverfügung zu suchen.
Ausgenommen sind jene Fälle, in denen der Notfalleinrichtung bereits im Vorhinein (also bevor der Notfall überhaupt eingetreten ist) die Patientenverfügung bekannt gemacht wurde.
Klärende Gespräche mit den betroffenen Einrichtungen können Sie im Vorhinein bereits durchführen, um Probleme in der Notsituation zu vermeiden."
Wenn ich also bei den Notfalleinrichtungen meinen Suizid bekanntgebe, werde ich sicher nicht gerettet?
Gut, dass hier in Österreich alles so eindeutig ist.
"Die akute Notfallversorgung (Rettung, Notarzt) wird von der Patientenverfügung nicht berührt. An einem Unfallort sind daher vorerst die notwendigen medizinischen Maßnahmen durchzuführen und nicht nach einer Patientenverfügung zu suchen.
Ausgenommen sind jene Fälle, in denen der Notfalleinrichtung bereits im Vorhinein (also bevor der Notfall überhaupt eingetreten ist) die Patientenverfügung bekannt gemacht wurde.
Klärende Gespräche mit den betroffenen Einrichtungen können Sie im Vorhinein bereits durchführen, um Probleme in der Notsituation zu vermeiden."
Wenn ich also bei den Notfalleinrichtungen meinen Suizid bekanntgebe, werde ich sicher nicht gerettet?
Gut, dass hier in Österreich alles so eindeutig ist.
