da viele hier nicht flüssig sind, wollte ich mal ein paar Punkte ums Geld ansprechen. Vielleicht gibt es ein paar, die hier allgemein weiterhelfen können. Und ein paar, die das Thema interessiert, oder die noch weitere Fragen haben.
badboy hat geschrieben:Sie fragen sich ob mir in den 7 Wochen geholfen worden ist? Nein. Ich bin zwar um einige Erfahrungen reicher, aber auch um einige Schulden – ja ja – denn auch wenn sie per Gerichtsbeschluss dort „inhaftiert“ werden, so muss das ihre Krankenkasse zahlen. In meinem Fall – werde ich es mit meiner KK noch ausfechten müssen.
Was muss man zahlen, wenn man in einer Klinik steckt?
FeniX hat geschrieben:
wenn man bald nicht mehr ist, ist es doch egal ob und wie viele schulden man hat oder?
Können Schulden nicht vererbt werden? Das muss ja wirklich nicht sein...
Wer kann hierzu was sagen? Ich hab mal gehört, dass man ein Erbe ablehnen kann. Da müsste man seine Angehörigen ggf. im letzten Brief warnen. Oder zahlt letztendlich doch jemand?
zum ersten punkt kann ich dir nicht zu 100% weiterhelfen.
zu punkt zwei kann ich dir aus eigener erfahrung sagen das schulden mitvererbt werden.
nimmst du das erbe an, nimmst du auch die schulden an.
lehnst du das erbe ab, brauchst du auch für die schulden nicht aufkommen.
du musst dich allerdings vor der testamentseröffnung entscheiden.
wenn man bald nicht mehr ist, ist es doch egal ob und wie viele schulden man hat oder?
Können Schulden nicht vererbt werden? Das muss ja wirklich nicht sein...
Wer kann hierzu was sagen? Ich hab mal gehört, dass man ein Erbe ablehnen kann. Da müsste man seine Angehörigen ggf. im letzten Brief warnen. Oder zahlt letztendlich doch jemand?
Als ein Angehöriger von mir gestorben war, erhielt ich Post vom Notar, ob ich das Erbe annehmen will oder nicht. Für die Entscheidung hatte ich 4 Wochen Zeit, vielleicht waren es auch 6 Wochen, weiß das jetzt nicht mehr so genau.
Wenn z.B. ein Elternteil stirbt bekommt man Post vom Gericht.
Man hat nun 6Wochen zeit ab kenntnisnahme das Erbe auszuschlagen.
Das kostet eine kleine Gebühr soweit ich weiss.
Wird das Erbe innerhalb der Frist nicht ausgeschlagen gilt es automatisch als angenommen.
badboy hat geschrieben:
Schulden können zwar nicht vererbt werden, aber die Gläubiger würden sich zB auch interessieren was du so alles besitzt. D.h. du hast eine Wohnung mit deiner Frau zusammen, dann wird vermutlich deine Frau, die Schulden begleichen müssen.
badboy hat geschrieben:
Schulden können zwar nicht vererbt werden, aber die Gläubiger würden sich zB auch interessieren was du so alles besitzt. D.h. du hast eine Wohnung mit deiner Frau zusammen, dann wird vermutlich deine Frau, die Schulden begleichen müssen.
Ein Ehevertrag kann dies ausschließen.
Das stimmt. Aber der gilt nur für Dinge, die nicht irgendwo hängen geblieben sind. Hat man irgendwo seine Unterschrift drunter, zahlt man, ob mit oder ohne Ehevertrag. Kann ich leider aus Erfahrung sagen.