Sozialhilfe in der Schweiz

Es ist nur ein Lesezugriff möglich.

Moderatoren: Ludwig A. Minelli, Mediator

Gesperrt
12gauge
Beiträge: 58
Registriert: Mittwoch 30. Dezember 2009, 13:53

Sozialhilfe in der Schweiz

Beitrag von 12gauge »

Hallo,

Es soll ja angeblich auch einige Schweizer in diesem Forum geben, hat vielleicht jemand schon persönliche Erfahrungen mit dem Bezug von Sozialhilfeleistungen gemacht?

Ich schwanke im Moment dazwischen endlich mein Leben zu beenden oder doch noch den letzten Schritt zu gehen und auf dem Sozialamt nach Geld zu betteln und damit das letzte bisschen Würde auch noch zu verlieren.

Ich bin seit Ende letzten Jahres selbstverschuldet arbeitslos. Die Gründe dafür im Detail zu nennen würde den Rahmen hier sprengen und tut eigentlich auch nichts zur Sache.
Fakt ist dass ich seither kein Einkommen hatte und mein Erspartes bis auf den letzten Rappen aufgebraucht ist.
Hatte mich vor rund 2 Monaten in meiner Verzweiflung doch entschieden mich bei der Arbeitslosenversicherung anzumelden, schliesslich hatte ich über fast 4 Jahre hinweg auch immer brav gearbeitet und die Beiträge bezahlt.
Das hat sich nun alles so in die länge gezogen mit diesem rechtlichen Gehör und der Abklärung des Kündigungsgrundes und der damit verbunden Strafe (Einstelltage) sodass noch immer keine Rahmenfrist eröffnet wurde und ich wohl noch ewig auf Geld warten muss.

Nur kann ich nicht mehr warten, der Monat neigt sich dem Ende und ich werde meine Rechnungen nicht mehr bezahlen können, no way.
Es gibt auch keine anderen Wege an Geld zu gelangen, ich habe nichts mehr was ich nicht schon verkauft hätte und von Verwandten oder Bekannten kann ich nichts ausleihen.

Ich frage mich deshalb ob ich auf dem Sozialamt eine Chance hätte kurzfristig Geld zu erhalten um die nötigsten Dinge wie Miete, Krankenkasse und Telefon bezahlen zu können.

Kennt sich da jemand aus? Wie lange dauert das mit der ganzen Abklärung des Anspruches und der effektiven Auszahlung?

Das ist meine absolut letzte Hoffnung, wenn das nicht klappt kann ich nur noch adieu sagen und gehen :-(
Sklave
Beiträge: 269
Registriert: Samstag 27. März 2010, 11:08

Beitrag von Sklave »

Ja habe ich musste ich kurz mal nach der Lehre beantragen, kriegst ein minimum,
reicht zum überleben sonderlich schlimm wars bei mir nicht die waren ziemlich nett.
Einziger unzulässiges Wort wenn du es mal zurückzahlen kannst musst es zurückzahlen.
aber ist hald ein amt somit stark ausschlaggebend wer das dann bearbeitet.
12gauge
Beiträge: 58
Registriert: Mittwoch 30. Dezember 2009, 13:53

Beitrag von 12gauge »

wie lange ging das denn bei Dir bis Du das Geld hattest?
Also von dem Moment an wo Du auf dem Amt warst?

Dauert das einige Tage oder einige Wochen?
Angelazul
Beiträge: 77
Registriert: Samstag 20. Juni 2009, 13:51

Beitrag von Angelazul »

Hallo 12auge

Habe ich richtig verstanden; vor 2 Monaten hast du den Antrag auf Arbeitslosengeld ausgefüllt? Alle Unterlagen, die von dir verlangt wurden hast du erbracht?

Also, zum Einen schaffen diese Amtsangestellten nicht so rassant u. zum Andern dauert das wirklich länger.
Arbeitslosenentschädigung

Wenn Sie in der Schweiz angestellt sind, sind Sie obligatorisch der Arbeitslosenversicherung (ALV) angeschlossen. Die Beiträge werden Ihnen vom Lohn abgezogen. Werden Sie arbeitslos, erhalten Sie eine Arbeitslosenentschädigung.

Die Arbeitslosenentschädigung errechnet sich in der Regel auf Ihrem Einkommen der letzten 6 Monate (versicherter Verdienst). Das Einkommen wird in Taggelder umgerechnet und je Werktag ausbezahlt. Die ersten 5 Kontrolltage gelten als Wartetage, die nicht entschädigt werden. Je nach Ihren persönlichen Verhältnissen erhalten Sie 70 oder 80 Prozent des versicherten Verdienstes.

Die Arbeitslosenkasse zahlt die Taggelder im Folgemonat aus. Sie erhalten eine schriftliche Abrechnung. Für eine möglichst rasche Auszahlung der Taggelder ist es wichtig, dass Sie der Arbeitslosenkasse alle erforderlichen Unterlagen sofort einreichen.


Voraussetzungen der Arbeitslosenentschädigung

Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

* Sie sind unselbständig erwerbend (Selbstständige sind nicht versichert).
* Innerhalb der letzten 2 Jahre haben Sie mindestens während 12 Monaten Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlt.
* Sie wohnen in der Schweiz (Ausländerinnen und Ausländer benötigen eine gültige Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung).
* Sie haben die obligatorische Schulzeit abgeschlossen und haben weder das Rentenalter der AHV erreicht, noch beziehen Sie eine Altersrente der AHV.
* Sie haben sich bei der RAV angemeldet.
* Sie sind vermittlungsfähig, also bereit und fähig, eine zumutbare Arbeit anzunehmen.
* Sie befolgen die Anordnungen der RAV und unternehmen alles Zumutbare, um die Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder zu verkürzen.

Kürzung der Arbeitslosenentschädigung

Wenn Sie selber kündigen, ohne eine neue Stelle in Aussicht zu haben, oder wenn Ihnen wegen eigenem Verschulden gekündigt wurde, kann die Arbeitslosenentschädigung gekürzt werden. Das gleiche gilt, wenn Sie während der Kündigungsfrist keine neue Stelle gesucht haben oder wenn Ihre Bemühungen während der Arbeitslosigkeit ungenügend sind.

Arbeitsmarktliche Massnahmen

Die Arbeitslosenversicherung finanziert Arbeitsmarktliche Massnahmen:

* Kurse (z.B. Branchenkenntnisse, Sprachen)
* Programme zur vorübergehenden Beschäftigung (Standortbestimmung «on the job» zur Steigerung der Fachqualifikationen sowie individuelle Begleitung und Unterstützung bei der Stellensuche)
* Stellennetze (auf 3 Monate befristete Tätigkeit in einer Non Profit-Organisation)
* Übungsfirmen (praktische Erfahrungen im kaufmännischen Bereich)
* Pendlerkosten- und Wochenaufenthaltsbeiträge bei einem weit entfernten Arbeitsort
* Motivationssemester (für junge Arbeitslose, die noch keine Ausbildung angefangen oder ihre Ausbildung abgebrochen haben)
* Praktikum (erste Berufserfahrungen für Lehr- oder Studienabgänger)

Hilfe zur Selbständigkeit

Die gesetzlichen Bestimmungen erlauben die Unterstützung von Personen, welche sich selbständig machen möchten. Hierfür benötigen Sie eine Bewilligung. Genauere Informationen zu Anspruchsvoraussetzungen und Gesuchsstellung sowie nützliche Hinweise können Sie dem Merkblatt «Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit» entnehmen, bzw. bei den Kontaktpersonen erfahren.

Zu Kurzarbeit- und Schlechtwetterentschädigungen sowie Insolvenz finden Sie die Informationen unter «Entschädigungen».
Sozialhilfegelder gibt es:
Befinden Sie sich in einer finanziellen Notlage?

Die Sozialen Dienste Zürich unterstützen Sie durch Sicherstellung des sozialen Existenzminimums mit Sozialhilfeleistungen für Lebensunterhalt, Miete, gesundheitsbedingte Kosten und Aufwendungen für die Erziehung der Kinder. In persönlichen Gesprächen werden Sie professionell beraten und erhalten Unterstützung bei der Arbeitsuche.

Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe?

EinwohnerInnen der Stadt Zürich, die sich in einer persönlichen Notsituation befinden oder nicht in der Lage sind, für sich oder den Unterhalt ihrer Familie aufzukommen, haben Anspruch auf Sozialhilfe.

* Sozialhilfe als letztes Netz: Die Sozialhife kommt erst zum Tragen, wenn eigene Mittel und andere finanzielle Hilfen wie Arbeitslosentaggelder, Renten, Stipendien oder Unterstützung durch Verwandte wie Kinder, Eltern, Enkel, Grosseltern fehlen. Dieses Prinzip heisst Subsidiarität.

* Am Bedarf ausgerichtet: Die Sozialhilfe wird nur dann ausbezahlt, wenn eine individuelle, konkrete und aktuelle Notlage nachgewiesen werden kann. Sie wird nur in der im Einzelfall effektiv beötigten Höhe ausbezahlt.

* Engagement lohnt sich: Wer sich bemüht, die eigene Situation zu verbessern, alles unternimmt, um sich wieder ins Arbeitsleben zu integrieren, soll besser gestellt werden. Das heisst zum Beispiel, dass Leistungen in Form von Erwerbsarbeit, gemeinnütziger Tätigkeit, Betreuung, beruflicher Qualifizierung usw. honoriert werden.


Auskunft und Anmeldung

Für eine Klärung Ihres Anspruchs melden Sie sich beim Intake Ihres Sozialzentrums.

Rückerstattungspflicht

Unter welchen Umständen sind Sozialhilfegelder zurückzuzahlen?
Jede Stadt u. Gemeinde in jedem Kanton hat eine Homepage, wo du viele Dinge schon mal vorab erfährst. Dann scheint es sehr dringlich zu sein für dich u. dein Überleben, dass du sofort (morgen) mit diesen Ämtern Kontakt nimmst, damit sie dich unterrichten können, was du an Unterlagen mitbringen musst u. so auf dem Amt das Nötige einleiten kannst.

Viel Glück!
White Flower
Beiträge: 58
Registriert: Freitag 28. Mai 2010, 09:44

Beitrag von White Flower »

Die sind meist wirklich sehr nett. Und sie sind genau dafür gedacht, wenn man in so einen Engpass kommt, wie du. Nur Mut!! :-) Du packst das! Das hat nichts mit Würde verlieren zu tun.

Zurück bezahlen muss man erst, wenn man irgendwann ein gewisses Einkommen hat. Ist glaub ich ziemlich hoch. Oder wenn du mal was erbst. Keine Sorge!

Da wird genau geschaut, was du brauchst. Was du an Miete zahlst, usw. Und das geht sehr schnell. Meinem Partner gabs gleich was auf die Hand, weil er nicht mal mehr das Geld zum essen hatte. Du musst einfach sagen, wei dringend es ist.

Gruss White Flower
Wrig
Beiträge: 49
Registriert: Dienstag 18. Mai 2010, 16:29

Beitrag von Wrig »

wegen Sozialhilfe

Ich bin chronischer Schmerzpatient. Bei mir wurde jetzt die integrationsmassnahme für den arbeitsmarkt abgebrochen, da ich zu 0% arbeitsfähig gelte für den Arbeitsmarkt. jedoch wurden schmerzpatienten für die iv wegen der sparwut gestrichen. Nun hätte ich aber noch ein Jahr Arbeitslosegeld beim RAV zu gut. Jedoch habe ich da keine chance, weil die eine Bestätigung vom arzt wollen, dass ich auch arbeitsfähig bin. das ist ja paradox. Jetzt muss ich mich auch beim sozialamt melden. ich finds eine verdammte sauerei. zumal bekomm ich nicht mal ein starkes schmerzmittel aufgeschrieben von den ärzten. ich bin austherapiert...kein artzt will was mit mir zu tun haben...ich müsste irgend wie an morphin rankommen...weiss aber nicht wie...tramal wirkt bei mir nicht mehr....wenn ich wüsste wo ich heroin herbekommen würde...könnt ich mir das so lange reinhauen bis zum goldenen schuss....verdammte unzulässiges Wort
Gesperrt