Rezept Dignitas

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Moderatoren: Ludwig A. Minelli, Mediator

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mexico_hope
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Rezept Dignitas

Beitrag von mexico_hope »

Mich wuerde mal interessieren, auf wenn das Rezept fuer das Sterbemittell ausgestellt ist(15 Gramm). Wenn es auf den, der beabsichtigt den Sebstmord zu machen ausgestellt ist. Dann kann doch auch derjenige sich in der Apotheka das Mittel(mit ebend diesem Rezept) abholen. Und zu den Sterbebegleitern sagen, nee ichich will das noch nicht jetzt nehmen. Ihr koennt wieder abruecken! Und dann hat mann das begehrte Mittel und kann es verwenden wenn und wann mann es selbst moechte.
Die muessen einem das doch dann aushaendigen(sowohl das Rezept, als auch das Mittel, wenn es auf seinen Namen ausgestellt ist??) Oder uebersehe ich da was???
Ludwig A. Minelli
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Beitrag von Ludwig A. Minelli »

Und ob: Ein Rezept für NaP noch das NaP wird selbst jemals der Person ausgehändigt, für die es bestimmt ist. DIGNITAS sorgt dafür, dass es nur bestimmungsgemäss, nämlich im Rahmen einer von DIGNITAS durchgeführten Freitod-Begleitung, angewandt wird. Es ist eine unserer wichtigesten Aufgaben, jeglichen Missbrauch auszuschliessen.
mexico_hope
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Beitrag von mexico_hope »

Verstehe!
Nur sehe ich keine Missbrauchsmoeglichkeit, wenn die Person fuer die es gedacht ist es selbst(persoenlich) erhaelt und auch SELBST entsprechend verwendet!
Finde es eher sehr bedenklich, wenn es nicht entsprechend ablaeuft. Ist mir auch rechtlich nicht klar, wie das funktioniert. Das Rezept kann ja wohl kaum auf die "Organisation" Dignitas ausgestellt sein. Wenn Du faende ich das umso mehr bedenklich! Fuer mich stellt sich die Sache(abgewickelt ueber Dignitas) mehr und mehr bedenklich dar! Wir koennen doch wohl alle selbst endscheinen, wann wo und mit wem wir wollen. Also ich fuer meine Person wuerde eine deratige Bevormudung energisch ablehnen!
Antaris
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Beitrag von Antaris »

mexico_hope hat geschrieben:Verstehe!
Also ich fuer meine Person wuerde eine deratige Bevormudung energisch ablehnen!
Ich gehe mal davon aus, das du, mexico, kein Kandidat für Dignitas wärst! Aber wenn, dann kannst du natürlich selbst entscheiden, ob oder ob nicht! Also, wenn eine - wie du es nennst" Bevormundung" der letzte mögliche "einfache" Weg wäre, dann würdest du sicher anders denken!



Antaris
mexico_hope
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bevormudung

Beitrag von mexico_hope »

Die Bevormudung bezieht sich ja, wohl am wenigsten auf das ob oder ob nicht. Das waere sonst ja auch Mord! Die Bevormudung betrifft gerade den fuer den suizidenten wesentlichen Teils des wie mit wem, wann und wo! Alles andere ist doch von vorneherein abwegig und bedarf keiner weiter hinterfragung!
Antaris
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Beitrag von Antaris »

Ludwig A. Minelli hat geschrieben:...nämlich im Rahmen einer von DIGNITAS durchgeführten Freitod-Begleitung, angewandt wird.

Ich habe keine Ahnung, aber ich gehe mal nicht davon aus, das DIGNITAS vorschreibt, das die Pille oder was auch immer am Sonntag, den 25.03.2010 um 17:45 Uhr kurz vor den Nachrichten genommen wird!
Unter diesen Umständen würde ich eine "Bevormundung" auch ablehnen!


Antaris
Murmeltier
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Beitrag von Murmeltier »

hat man eigtl irgendwie ne möglichkeit NaP in deutschland zu kriegen?
lagern die aphos sowas ein?
oder muss man da kriminell werden
mexico_hope
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NaP

Beitrag von mexico_hope »

In Deutschland in der gewuenschten Menge kann ich mir nicht vorstellen. Nembutal, was das gleiche sein duerfte, vielleicht ueber den Tierarzt???In der Apo uneweiteres 100% nicht da BtmG und in der Menge dient es allein dem heiligen Ziel, deshalb wohl eher nicht :(
Murmeltier
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Beitrag von Murmeltier »

tierärzte müssen das zeugs ja auch irgendwoher haben
kann man da nicht evtl über den handel was besorgen wenn man ne praxisadresse fälscht
mexico_hope
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faelschen

Beitrag von mexico_hope »

Eines vorab. Das ist natuerlich eine Straftat, dazu will ich niemanden auffordern.
Der Freund eines Freundes hatte mal folgende Ueberlegungen.
Was waere, wenn er das Rezept faelscht und in einer Apo in der Schweiz, die soetwas fuer Organisationen wie Dignitas oder Exit haben einloesen wuerde. Das muesste eigentlich gehen. Auf dem Arztstempef mit Tel. Natuerlich die Nummer eines Freundes angebeben, der gegebenfalls(bei Rueckruf der Apo) den Arzt spielen kann. Und die Ausstellung des rezept bestaetigt.
Also wenn schon dann dachte sich der Freund eines Freundes nicht die Arzt Adresse faelschen, sondern nur das Rezept und den Arztstempel(eines entsprechenden Arztes faelschen und mit eigener Tel. versehen).
Nochmal Umsetzung der Ueberlegungen des Freundes eines Freundes sind natuerlich illegal, aber die Gedanken sind frei!
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