Lebensversicherung
Moderatoren: Ludwig A. Minelli, Mediator
Lebensversicherung
Die Versicherungspolicen beinhalten eine Klausel, nach welcher ein unzulässiges Wort, der nach 3 Jahren Mitgliedschaft begangen wird, die Lebnensversicherungssumme auszahlt.
Hat sich darüber jemand schon mal Gedanken gemacht?
Lieben Gruss
Aradia
Hat sich darüber jemand schon mal Gedanken gemacht?
Lieben Gruss
Aradia
lebensversicherung
Ist bei mir auch so. Sollte ich Selbsmord machen bekommen meine Erben 31000 euro ausbezahlt. Allerdings kann ich keine neue abschließe da hier Gesundheitsfragen gestellt werden. Wer in behandlung wegen psychischer Störungen war bekommt nur schwer eine Lebensversicherung. Alternativ dazu habe ich 1996 eine private Rentenversicherung abgeschlossen mit Beitragsrückgewehr, falls ich doch älter werden sollte. Ich plane zweischienig etweder mache ich irgendwann unzulässiges Wort oder ich werde doch älter und möchte dann gut vorgesorgt haben.
Liebe grüße Gerhard
Liebe grüße Gerhard
-
- Beiträge: 16
- Registriert: Mittwoch 19. Dezember 2007, 18:24
- Wohnort: südliches Nds (hoffe bald auf Friedhof)
Lebensversicherung
Also bei unzulässiges Wort während der ersten drei Jahre nach Abschluß
zahlt die Versicherung nicht.
Bei unzulässiges Wort nach mindestens drei Jahren nach Versicherungsabschluß
wird die volle Versihcerungssumme fällig. So jedenfalls steht es
meistens in den Policen.
Wahrscheinlich geht man davon aus, dass jemand bevor er - sie
sich entschliesst freiwillig aus dem Leben zu scheiden
dieses "Vorhaben" nach drei Jahren aufgegeben hat.
Da ich schon seit Jahren Todessehnsucht habe habe ich hier
rechtzeitig für vorgesorgt, braucht mir zumindest hierüber keine Gedanken machen...
zahlt die Versicherung nicht.
Bei unzulässiges Wort nach mindestens drei Jahren nach Versicherungsabschluß
wird die volle Versihcerungssumme fällig. So jedenfalls steht es
meistens in den Policen.
Wahrscheinlich geht man davon aus, dass jemand bevor er - sie
sich entschliesst freiwillig aus dem Leben zu scheiden
dieses "Vorhaben" nach drei Jahren aufgegeben hat.
Da ich schon seit Jahren Todessehnsucht habe habe ich hier
rechtzeitig für vorgesorgt, braucht mir zumindest hierüber keine Gedanken machen...
-
- Beiträge: 395
- Registriert: Freitag 26. Februar 2010, 10:47
3 Jahre wartezeit
edit
Zuletzt geändert von mexico_hope am Samstag 27. März 2010, 20:31, insgesamt 1-mal geändert.
Lebensversicherung
Ist bei fast jeder Versicherung so . Nach 3 Jahren wird auch bei den meisten die Lebensversicherung fällig. Du mußt aber Gesundheitsfragen beantworten. Wenn du schon mal psychsiche Probleme gehabt hast ist es sehr schwierig eine Lebensversicherung abzuschließen.
Habe vor einem Monat eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen, die war ohne Gesundheitsprüfung. Meine Verwandten sollen keine Kosten für die Beerdigung haben.
Liebe Grüße Gerhard
Habe vor einem Monat eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen, die war ohne Gesundheitsprüfung. Meine Verwandten sollen keine Kosten für die Beerdigung haben.
Liebe Grüße Gerhard
-
- Beiträge: 395
- Registriert: Freitag 26. Februar 2010, 10:47
faellig
edit
Zuletzt geändert von mexico_hope am Samstag 27. März 2010, 20:30, insgesamt 1-mal geändert.
Lebensversicherung
Scheint ein unterschied zu sein zwischen kapital und risikolebensversicherung zu geben. Bei meiner Kapitallebensversicherung bei der Debeka die seit 1988 läuft wird die Versicherungssumme fällig auch bei unzulässiges Wort. Habe es noch mal überprüft. Ob dies bei Risikolebensversicherungen anders ist weiß ich nicht
Re: faellig
Hallo mexico_hope,mexico_hope hat geschrieben:Weiss jetzt nicht, was Du fuer eine Lebensversicherung menst, aber in meiner Risikolebensversicherung(allianz) ist def. Selbsttoetung ausgeschlossen. Kenne auch keine andere Gesellschaft die das nicht ausschliesst(Risikolebensversicherung). Das bei einer Kapitallebensversicherung die angesparten Betraege, aber halt nicht die Versicherungssumme ausgezahlt wird bei Selbstoetung ist normal. Doch darum geht es doch nicht, da der angesparrte Betrag in drei Jahren, ja wohl kaum der Rede Wert ist.
Deine Aussage ist so nicht korrekt; s. Link Vers.bedingungen der Allianz Leben - RisikoLebensversicherung
http://www.experten-downloads.de/downlo ... gungen.pdf
Des weiteren wird "Selbsttötung" im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) §161 (1) (2) (3) explizit geregelt.
Dieses Gesetz ist für alle Versicherungsgesellschaften bindend.
Sandkorn
-
- Beiträge: 395
- Registriert: Freitag 26. Februar 2010, 10:47
AVB
Hallo Sandkorn, das ist sehr interessant, danke! Werde meinen Verischerungsvertreter konaktieren. Vielleicht steckt der teufel ja auch wie immer im Detail!
Lebensversicherung
stelle mal ein
§ 15 Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person
bzw. einer der versicherten Personen?
(1) Bei vorsätzlicher Selbsttötung leisten wir, wenn seit
Abschluss des Vertrages 3 Jahre vergangen sind.
(2) Bei vorsätzlicher Selbsttötung vor Ablauf der Dreijahresfrist
besteht der Versicherungsschutz nur dann, wenn uns
nachgewiesen wird, dass die Tat in einem die freieWillensbestimmung
ausschließenden Zustand krankhafter
Störung der Geistestätigkeit oder unter dem Druck schwerer
körperlicher Leiden begangen worden ist.
§ 15 Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person
bzw. einer der versicherten Personen?
(1) Bei vorsätzlicher Selbsttötung leisten wir, wenn seit
Abschluss des Vertrages 3 Jahre vergangen sind.
(2) Bei vorsätzlicher Selbsttötung vor Ablauf der Dreijahresfrist
besteht der Versicherungsschutz nur dann, wenn uns
nachgewiesen wird, dass die Tat in einem die freieWillensbestimmung
ausschließenden Zustand krankhafter
Störung der Geistestätigkeit oder unter dem Druck schwerer
körperlicher Leiden begangen worden ist.