Mitglied bei Dignitas

Themenbezogene Diskussionen, die sich nicht nur auf eine Person beziehen; Ursachen und Auslöser für Depressionen und Daseins-Ängste; Bewältigungsstrategien bei Lebensmüdigkeit; psychische Krankheitsformen; Suchtkrankheiten; Alkohol-, Drogen- und Medikamenten-Abhängigkeit; Beziehungsprobleme

Moderatoren: Ludwig A. Minelli, Mediator

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idum01
Beiträge: 1
Registriert: Dienstag 8. August 2023, 16:34

Mitglied bei Dignitas

Beitrag von idum01 »

Ich habe eine Frage zum Thema Freitodbegleitung durch Dignitas.

Sollte ich einmal an einer tödliche Erkrankung leiden, wie zum Beispiel Amyotrophe Lateralsklerose, so würde ich mich auf jeden Fall für eine Freitodbegleitung entscheiden. Reicht es dann, wenn ich bei Diagnose der Erkrankung Mitglied bei Dignitas werde oder muss ich bereits jetzt als gesunder Mensch Mitglied werden. Kann mir wer diese Frage hier beantworten, da ich keine Informationen dazu auf der Homepage von Dignitas finde.

Danke.
Delfino
Beiträge: 317
Registriert: Sonntag 6. Februar 2011, 20:20
Wohnort: Schweiz

Re: Mitglied bei Dignitas

Beitrag von Delfino »

Soviel ich weiss, kannst du auch erst Mitgleid von Dignitas oder einer anderen Sterbehilfe-Organisation werden, wenn du bereits erkrankt bist. Wichtig ist, dass du ein intaktes Urteilsvermögen hast. Wenn sich bei dir eine Demenz abzeichnen würde, müsstest sofort handeln und Mitglied werden. Denn wenn die Krankheit (Alzheimer) erst einmal ausgebrochen ist, verringert sich dein Urteilsvermögen, bis du einmal an einem Punkt angelangt bist, wo du nicht mehr urteilsfähig bist.. Dann ist es leider zu spät für eine Suizidbegleitung.
Alle Angaben wie immer ohne Gewähr.
Lexx
Beiträge: 332
Registriert: Mittwoch 24. Juli 2024, 21:12

Re: Mitglied bei Dignitas

Beitrag von Lexx »

Ohne es zu wissen kann ich mir jedoch zumindest vorstellen, dass man durchaus bereits "vorsorglich" Mitglied in einer solchen Organisation werden kann, auch wenn zu diesem Zeitpunkt tatsächlich noch gar kein unmittelbarer Antrag auf Sterbehilfe geplant ist.

Das Procedere verstehe ich dabei eigentlich ganz ähnlich wie es auch bei Versicherungen, Vereinen etc. üblich ist: dass man zunächst die Mitgliedschaft beantragt und nach Aufnahme einen entsprechenden Antrag auf Freitodbegleitung durch die Organisation stellen kann.

Wann genau man diesen Service letztendlich in Anspruch nimmt und seinen Antrag einreicht, ob zB direkt nach seiner Aufnahmebestätigung oder ggf. auch erst in 10 Jahren, ist dem Mitglied (bis auf etwaige durch die Orga festgelegte Mindest-Mitgliedschaftszeiten) vermutlich selber überlassen.

Eine vorsorgliche Mitgliedschaft erscheint mir dahingehend sogar sehr sinnvoll, weil man damit schon jetzt seine diesbezügliche Wertevorstellung klar dokumentiert und offiziell nachweisbar bekundet, die Möglichkeit einer zukünftigen FTB für sich selber ganz ausdrücklich in Erwägung zu ziehen.
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