Hallo
Weiß jemand wie es sich mit Bargeld verhält welches ich hinterlassen möchte an diejenigen welche rechtliche Erben würden?
Ist ein kleiner 4 stelliger Betrag.
Nach dem Ableben wird doch erstmal Polizeilich die Wohnung versiegelt, und dann dürfen nahe verwandte doch nichts aus der Wohnung nehmen oder?
Lieber vorab versichert mit der Post an die Personen Schicken?
Möchte ja dass die Unkosten gedeckt sind.
Der letzte Wille gilt handschriftlich und unterschrieben als rechtlich sicher, oder?
Und wie verhält es sich mit dem Zugriff auf mein Konto,
kann ich das einfach so mit übertragen im letzten Willen?
Danke vorab.
Letzter Wille und Bargeld
Moderatoren: Ludwig A. Minelli, Mediator
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Re: Letzter Wille und Bargeld
Wenn man sicherstellen will, dass Angehörige nicht mit Bestattungskosten belastet werden, wäre ein Treuhandkonto eine gute Idee:
https://www.bestatter.de/wissen/vorsorge/treuhandkonto/
Und bezüglich möglicher Ungültigkeitsgründe von Testamenten steht hier das Wichtigste drin:
https://cdr-legal.de/testament-unguelti ... testaments
https://www.bestatter.de/wissen/vorsorge/treuhandkonto/
Und bezüglich möglicher Ungültigkeitsgründe von Testamenten steht hier das Wichtigste drin:
https://cdr-legal.de/testament-unguelti ... testaments
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Re: Letzter Wille und Bargeld
Danke für die Links.
Kann mir jemand sagen wie es sich rechtlich verhält mit der Wohnungsöffnung durch die Polizei.
Dürfen nahe Angehörige noch ein als an Sie adressiertes und verschlossenes Behältnis samt Inhalt an sich nehmen, oder wird nach Feststellung des Todes alles amtlich beschlagnahmt?
Konkret geht es ums besagte Bargeld und elektronische Speichermedien.
Kann mir jemand sagen wie es sich rechtlich verhält mit der Wohnungsöffnung durch die Polizei.
Dürfen nahe Angehörige noch ein als an Sie adressiertes und verschlossenes Behältnis samt Inhalt an sich nehmen, oder wird nach Feststellung des Todes alles amtlich beschlagnahmt?
Konkret geht es ums besagte Bargeld und elektronische Speichermedien.