Rechtslage nach deutschem Recht - Abschiedsbrief
Moderatoren: Ludwig A. Minelli, Mediator
Rechtslage nach deutschem Recht - Abschiedsbrief
Hallo liebe Gemeinde.
Meine Frage ist folgende:
Wenn ein Abschiedsbrief mit "Persönlich / vertraulich" gekennzeichnet ist, darf die Kripo / der KDD den beschlagnahmen oder zurückhalten? Ich habe selbst schon bei der Kripo meiner Stadt angefragt, aber keine Antwort erhalten. Das Netzt gibt leider auch nicht viel her, daher frage ich bei euch nach. Postgeheimnis oder Ermittlungen wichtiger?
danke und Vg
Meine Frage ist folgende:
Wenn ein Abschiedsbrief mit "Persönlich / vertraulich" gekennzeichnet ist, darf die Kripo / der KDD den beschlagnahmen oder zurückhalten? Ich habe selbst schon bei der Kripo meiner Stadt angefragt, aber keine Antwort erhalten. Das Netzt gibt leider auch nicht viel her, daher frage ich bei euch nach. Postgeheimnis oder Ermittlungen wichtiger?
danke und Vg
Re: Rechtslage nach deutschem Recht - Abschiedsbrief
Du hast echt bei deiner Stadt angefragt? Da hätte ich mehr Angst das die Typen dich dann direkt Zwangseinweisen, sie lieber Vorsichtig. Und klar das die nicht Antworten, denn da möchte sich keiner die Finger wegen irgendwas schmutzig machen.
Ich bin kompletter Laie und möchte das auch betonen. Aus reiner Logik heraus, würde ich davon ausgehen das ein unzulässiges Wort, direkt erstmal als evtl. Mord eingestuft wird, bis das Gegenteil bewiesen ist. Und deshalb ja, die werden den Abschiedsbrief definitiv auswerten und der wird wohl nicht geheim an seinen Adressaten ankommen.
Was genau möchtest du denn machen? Falls du wirklich nach deinem Ableben etwas verschicken möchtest kann ich dir gerne weiter helfen. Möchtest du meine direkte Hilfe nicht haben, dann gäbe es verschiedene Verschlüsselungsmethoden, welche man nutzen könnte.
Ich bin kompletter Laie und möchte das auch betonen. Aus reiner Logik heraus, würde ich davon ausgehen das ein unzulässiges Wort, direkt erstmal als evtl. Mord eingestuft wird, bis das Gegenteil bewiesen ist. Und deshalb ja, die werden den Abschiedsbrief definitiv auswerten und der wird wohl nicht geheim an seinen Adressaten ankommen.
Was genau möchtest du denn machen? Falls du wirklich nach deinem Ableben etwas verschicken möchtest kann ich dir gerne weiter helfen. Möchtest du meine direkte Hilfe nicht haben, dann gäbe es verschiedene Verschlüsselungsmethoden, welche man nutzen könnte.
Re: Rechtslage nach deutschem Recht - Abschiedsbrief
Wenn die Kripo - KDD - einen Abschiedsbrief mit nimmt und auswertet - wäre es möglich, dass ich als Partnerin den niemals bekomme, wenn da irgendwas drin stehen würde, was die meinen, das ich nicht lesen dürfte?
Z.B. eine Anleitung für unzulässiges Wort oder etwas politisch Unkorrektes o.a.?
Z.B. eine Anleitung für unzulässiges Wort oder etwas politisch Unkorrektes o.a.?
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Re: Rechtslage nach deutschem Recht - Abschiedsbrief
Hi,
darüber hatte ich mir auch schon Gedanken gemacht. Allerdings ist mein Hintergrund etwas anders. Mein Abschiedsbrief soll einem bestimmten Menschen erst nach 8-10 Jahren zugestellt werden (je nachdem wann ich gehe).
Ich würde mich selbst auf absolut gar nichts verlassen, was ein Gesetz sagt oder was dir eine Behörde an Auskunft gibt, oder was dir vielleicht ein Anwalt oder sonstiger "behördlicher Berater" mitgibt. Ich - selbst noch nicht final entschieden wie ich das am besten machen kann - werde das auf jeden Fall "außerhalb eines Systems" machen.
Dennoch paar Gedanken / Vorschläge:
1) gib den Brief einem Anwalt mit der Bitte, diesen diskret und an einem bestimmten Stichtag zuzustellen. Du musst dem Anwalt ja nicht sagen was drin steht. Meiner Einschätzung nach sind Anwälte heutzutage so dermaßen desinteressiert und voll mit Arbeit, dass der von deinem Ableben wahrscheinlich nichtmal was mitbekommt und selbst wenn, das Anwaltsgeheimnis sollte davor schützen das er diesen Brief einfach so an jemand anderen rausgibt.
(wie oben erwähnt ist das keine Methode für mich, ich trau keinen Anwälten mehr! Aber wenn du sonst Niemanden hast und keine Lösung findest...)
2) gib den Brief einem Vertrauten mit der Bitte, diesen diskret / persönlich zu übergeben. (das werde ich wahrscheinlich tun)
Wichtig ist hier das die Person eingeweiht und vertrauenswürdig ist, ihn also nicht öffnet oder von sich aus der Polizei übergibt. Einen Brief kann man ja einfach auch verstecken. Trotzdem würde ich nie online (Email, WhatsApp, etc.) mit der Person über diesen Brief sprechen. Damit - selbst wenn meine Geräte (die ich einen Tag vor meinem Abgang vernichten werde) oder Accounts gecheckt werden sollten es keinen Hinweis auf einen solchen Brief gibt (dieser Beitrag ist dann auch gelöscht). Wegen eines Suizides macht die Kripo sicher keine Hausdurchsuchungen im kompletten Umfeld des Verstorbenen.
3) dann gibt es noch Möglichkeiten Dokumente auf elektronischem Weg zu einem Stichtag zuzustellen. Kommt für mich wegen der langen Zeitdauer weniger in Frage, würde ich mich nicht drauf verlassen wollen.
4) Zustellung mit der Post / im Paket über einem Zusteller, der anbietet an einem Stichtag zuzustellen. Wenn man das nur online buchen kann, lass es einen Freund buchen dann wird es nicht in Zusammenhang gebracht. Ansonsten in der Filiale bar bezahlt. (gerade mal geschaut, bei DHL geht das bis 1 Woche in die Zukunft; könnte mir aber vorstellen das es auch Spezialanbieter gibt die das Wochen oder Monate später zustellen)
Da bei einem Suizid "der Schuldige" recht bald ermittelt sein sollte, glaube ich nicht das irgendeine Behörde hier wochen- und monatelang ermitteln wird. Also musst du im Prinzip deinen Brief nur für eine überschaubare Zeit "unsichtbar" machen.
Grüße
darüber hatte ich mir auch schon Gedanken gemacht. Allerdings ist mein Hintergrund etwas anders. Mein Abschiedsbrief soll einem bestimmten Menschen erst nach 8-10 Jahren zugestellt werden (je nachdem wann ich gehe).
Ich würde mich selbst auf absolut gar nichts verlassen, was ein Gesetz sagt oder was dir eine Behörde an Auskunft gibt, oder was dir vielleicht ein Anwalt oder sonstiger "behördlicher Berater" mitgibt. Ich - selbst noch nicht final entschieden wie ich das am besten machen kann - werde das auf jeden Fall "außerhalb eines Systems" machen.
Dennoch paar Gedanken / Vorschläge:
1) gib den Brief einem Anwalt mit der Bitte, diesen diskret und an einem bestimmten Stichtag zuzustellen. Du musst dem Anwalt ja nicht sagen was drin steht. Meiner Einschätzung nach sind Anwälte heutzutage so dermaßen desinteressiert und voll mit Arbeit, dass der von deinem Ableben wahrscheinlich nichtmal was mitbekommt und selbst wenn, das Anwaltsgeheimnis sollte davor schützen das er diesen Brief einfach so an jemand anderen rausgibt.
(wie oben erwähnt ist das keine Methode für mich, ich trau keinen Anwälten mehr! Aber wenn du sonst Niemanden hast und keine Lösung findest...)
2) gib den Brief einem Vertrauten mit der Bitte, diesen diskret / persönlich zu übergeben. (das werde ich wahrscheinlich tun)
Wichtig ist hier das die Person eingeweiht und vertrauenswürdig ist, ihn also nicht öffnet oder von sich aus der Polizei übergibt. Einen Brief kann man ja einfach auch verstecken. Trotzdem würde ich nie online (Email, WhatsApp, etc.) mit der Person über diesen Brief sprechen. Damit - selbst wenn meine Geräte (die ich einen Tag vor meinem Abgang vernichten werde) oder Accounts gecheckt werden sollten es keinen Hinweis auf einen solchen Brief gibt (dieser Beitrag ist dann auch gelöscht). Wegen eines Suizides macht die Kripo sicher keine Hausdurchsuchungen im kompletten Umfeld des Verstorbenen.
3) dann gibt es noch Möglichkeiten Dokumente auf elektronischem Weg zu einem Stichtag zuzustellen. Kommt für mich wegen der langen Zeitdauer weniger in Frage, würde ich mich nicht drauf verlassen wollen.
4) Zustellung mit der Post / im Paket über einem Zusteller, der anbietet an einem Stichtag zuzustellen. Wenn man das nur online buchen kann, lass es einen Freund buchen dann wird es nicht in Zusammenhang gebracht. Ansonsten in der Filiale bar bezahlt. (gerade mal geschaut, bei DHL geht das bis 1 Woche in die Zukunft; könnte mir aber vorstellen das es auch Spezialanbieter gibt die das Wochen oder Monate später zustellen)
Da bei einem Suizid "der Schuldige" recht bald ermittelt sein sollte, glaube ich nicht das irgendeine Behörde hier wochen- und monatelang ermitteln wird. Also musst du im Prinzip deinen Brief nur für eine überschaubare Zeit "unsichtbar" machen.
Grüße
Re: Rechtslage nach deutschem Recht - Abschiedsbrief
Hallo Black Light,
vielen Dank für Deine Antwort.
Das hilft mir bei meiner Geschichte, die ich jetzt hier öffentlich nicht schreiben will. Aber ich vermisse einen Abschiedsbrief - es ist so ziemlich undenkbar, dass es keinen geben soll - es sei denn es war kein Suizid mutmaßlich.
Aber der Mensch, um den es geht, könnte genauso gedacht haben, wie Du.
Diesem System traute er nicht und wenn er das geplant hat, dann kann es sein, dass er es so gemacht hat.
Oder es wurde konfiziert und ich werde im Unklarem gelassen.
vielen Dank für Deine Antwort.
Das hilft mir bei meiner Geschichte, die ich jetzt hier öffentlich nicht schreiben will. Aber ich vermisse einen Abschiedsbrief - es ist so ziemlich undenkbar, dass es keinen geben soll - es sei denn es war kein Suizid mutmaßlich.
Aber der Mensch, um den es geht, könnte genauso gedacht haben, wie Du.
Diesem System traute er nicht und wenn er das geplant hat, dann kann es sein, dass er es so gemacht hat.
Oder es wurde konfiziert und ich werde im Unklarem gelassen.
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Re: Rechtslage nach deutschem Recht - Abschiedsbrief
Ach so, jetzt verstehe ich. Es geht nicht um dich sondern um jemanden von dem du einen Abschiedsbrief erwartet hattest?
Dann würde ich warten bis die Ermittlungen abgeschlossen sind. Die Kripo / Polizei darf bei laufenden Ermittlungen gar keine Auskunft erteilen. Wenn diese abgeschlossen sind, kannst du noch mal nachfragen ob im Zuge der Ermittlung ein Brief für dich gefunden wurde.
Grüße
Dann würde ich warten bis die Ermittlungen abgeschlossen sind. Die Kripo / Polizei darf bei laufenden Ermittlungen gar keine Auskunft erteilen. Wenn diese abgeschlossen sind, kannst du noch mal nachfragen ob im Zuge der Ermittlung ein Brief für dich gefunden wurde.
Grüße
Re: Rechtslage nach deutschem Recht - Abschiedsbrief
Die Ermittlungen sind abgeschlossen.
Mutmaßlicher Verdacht auf Suizid, mutmaßlicher Verdacht auf Totschlag.
Steht in der Akte.
Damit soll ich nun leben. Will ich aber nicht.
Mutmaßlicher Verdacht auf Suizid, mutmaßlicher Verdacht auf Totschlag.
Steht in der Akte.
Damit soll ich nun leben. Will ich aber nicht.
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Re: Rechtslage nach deutschem Recht - Abschiedsbrief
Verstehe ich nicht. Wie kann das mit 2 „Ergebnissen“ als „abgeschlossen“ gelten? Totschlag ist was anderes als Suizid.
Woher weißt du das dies so in einer Akte steht? Als Nicht-Verwandter wirst du ja wohl kaum Akteneinsicht erhalten?
Sonst kontaktiere doch die nächsten Verwandten? Wenn der Fall abgeschlossen ist sollten die sämtliche persönlichen Dinge ausgehändigt bekommen.
Grüße
Woher weißt du das dies so in einer Akte steht? Als Nicht-Verwandter wirst du ja wohl kaum Akteneinsicht erhalten?
Sonst kontaktiere doch die nächsten Verwandten? Wenn der Fall abgeschlossen ist sollten die sämtliche persönlichen Dinge ausgehändigt bekommen.
Grüße
Re: Rechtslage nach deutschem Recht - Abschiedsbrief
Ich habe rechtliche Vollmachten über den Tod hinaus. Darum Akteneinsicht erhalten (sogar zugeschickt)
1. Ergebnis "mutmaßlicher Suizid" - ohne vernünftige Ermittlung.
Nach Akteneinsicht, die Ermittlungen mit Dienstaufsichtsbeschwerde etc. in Frage gestellt
2. Erneute Ermittlung auf mutmaßlichen Totschlag - ohne Ergebnis. Ermittlungen eingestellt.
Neuer Bericht: mutmaßlicher Suizid - mutmaßlicher Totschlag
Kein Abschiedsbrief - keine Ankündigung - wir hatten sehr enge Beziehung 20 Jahre lang - mit getrennten Wohnungen - hätten es gewusst, wenn einer das vor gehabt hätte - und hätten das auch akzeptiert.
Kabelbinder wurde benutzt - Kabelbinder ohne nach Peter Puppe zu arbeiten. Hätte mein Partner so sicher nicht getan. Der hatte Ahnung, wie man sich sanft umbringt und das war nicht sanft.
Es gibt keine Angehörigen. Ich war der einzige Mensch, den er hatte.
1. Ergebnis "mutmaßlicher Suizid" - ohne vernünftige Ermittlung.
Nach Akteneinsicht, die Ermittlungen mit Dienstaufsichtsbeschwerde etc. in Frage gestellt
2. Erneute Ermittlung auf mutmaßlichen Totschlag - ohne Ergebnis. Ermittlungen eingestellt.
Neuer Bericht: mutmaßlicher Suizid - mutmaßlicher Totschlag
Kein Abschiedsbrief - keine Ankündigung - wir hatten sehr enge Beziehung 20 Jahre lang - mit getrennten Wohnungen - hätten es gewusst, wenn einer das vor gehabt hätte - und hätten das auch akzeptiert.
Kabelbinder wurde benutzt - Kabelbinder ohne nach Peter Puppe zu arbeiten. Hätte mein Partner so sicher nicht getan. Der hatte Ahnung, wie man sich sanft umbringt und das war nicht sanft.
Es gibt keine Angehörigen. Ich war der einzige Mensch, den er hatte.
Re: Rechtslage nach deutschem Recht - Abschiedsbrief
Im übrigen @Black2light
Wenn Du Dir schon so viele Gedanken machst über Deinen Abschiedsbrief und mutmasst, dass der KDD den einsackt, ohne ihn Deiner Angehörigen auszuhändigen - könnte das in meinem Fall genauso sein.
Wenn er sich wirklich auf diese brutale Art umgebracht haben sollte - vielleicht um der Welt ein Zeichen zu setzen - oder aus einer akuten Notsituation heraus (Herzsymptome -totalen Horror vor Krankenhäusern) - dann hätte er mir einen Abschiedsbrief hinterlassen.
Leider war ich so blöd oder besorgt an dem Morgen, als er sich nicht meldete, den Notdienst anzurufen. D.h. vor mir sind Sanitäter in seine Wohnung eindrungen haben alles verwüstet - Tür aufgebrochen und versucht ihn wiederzubeleben. Ohne Erfolg. Das hat er also, schon gründlich gemacht oder es wurde gründlich gemacht. Als ich ankam war die Polizei auch schon vor Ort und hat mich nicht gleich in die Wohnung gelassen.
Von daher ist alles möglich. Allein was die in den 1. Bericht über meine angeblichen Aussagen geschrieben haben, stimmte nicht. Denn ich wurde gar nicht vernommen. Es wurde gleich ein Seelsorger gerufen und der hat mit mir geredet. Sonst ist nichts aufgenommen worden, was ich gesagt habe und wo ich drauf hingewiesen habe und stand auch so nicht im Bericht.
Mein Partner hatte noch gefrühstückt - das halbe Frühstück stand neben dem Sessel wo er angeblich erdrosselt gefunden wurde. Er hatte den Balkon vorbereitet für meinen Besuch nachmittags. Er hatte für die ganze Woche Essen auf Rädern bestellt usw. usw.
Er wusste, wie man sich umbringt - er wollte es vor Jahren schon mal - und er war Pharmareferent. Er wusste alles. Haben wir öfters drüber geredet, wann und wie. Deswegen einfach so aus heiteren Himmel, während er sein halbes Frühstücksei gegessen hatte - plötzlich einen Kabelbinder zu nehmen und sich zu erdrosseln......
Nee, da stimmt einiges nicht.
Wenn die so sicher waren, das es Suizid war, dann müssten die noch was gefunden haben - eben einen Brief, der mir nicht gegeben wurde und der nur an mich gerichtet sein konnte, denn sonst hatte er keine Kontakte.
Wenn, wollten wir zusammen gehen, das war immer der Plan. Und das aber noch nicht jetzt.
Aber ich kann wenig machen in diesem Land. Er war politisch auf der "falsche Seite" und man bekommt so von niemanden Hilfe. Ich habe alles genau protokolliert und werde ich zu gegebener Zeit auch veröffentlichen.
Wenn Du Dir schon so viele Gedanken machst über Deinen Abschiedsbrief und mutmasst, dass der KDD den einsackt, ohne ihn Deiner Angehörigen auszuhändigen - könnte das in meinem Fall genauso sein.
Wenn er sich wirklich auf diese brutale Art umgebracht haben sollte - vielleicht um der Welt ein Zeichen zu setzen - oder aus einer akuten Notsituation heraus (Herzsymptome -totalen Horror vor Krankenhäusern) - dann hätte er mir einen Abschiedsbrief hinterlassen.
Leider war ich so blöd oder besorgt an dem Morgen, als er sich nicht meldete, den Notdienst anzurufen. D.h. vor mir sind Sanitäter in seine Wohnung eindrungen haben alles verwüstet - Tür aufgebrochen und versucht ihn wiederzubeleben. Ohne Erfolg. Das hat er also, schon gründlich gemacht oder es wurde gründlich gemacht. Als ich ankam war die Polizei auch schon vor Ort und hat mich nicht gleich in die Wohnung gelassen.
Von daher ist alles möglich. Allein was die in den 1. Bericht über meine angeblichen Aussagen geschrieben haben, stimmte nicht. Denn ich wurde gar nicht vernommen. Es wurde gleich ein Seelsorger gerufen und der hat mit mir geredet. Sonst ist nichts aufgenommen worden, was ich gesagt habe und wo ich drauf hingewiesen habe und stand auch so nicht im Bericht.
Mein Partner hatte noch gefrühstückt - das halbe Frühstück stand neben dem Sessel wo er angeblich erdrosselt gefunden wurde. Er hatte den Balkon vorbereitet für meinen Besuch nachmittags. Er hatte für die ganze Woche Essen auf Rädern bestellt usw. usw.
Er wusste, wie man sich umbringt - er wollte es vor Jahren schon mal - und er war Pharmareferent. Er wusste alles. Haben wir öfters drüber geredet, wann und wie. Deswegen einfach so aus heiteren Himmel, während er sein halbes Frühstücksei gegessen hatte - plötzlich einen Kabelbinder zu nehmen und sich zu erdrosseln......
Nee, da stimmt einiges nicht.
Wenn die so sicher waren, das es Suizid war, dann müssten die noch was gefunden haben - eben einen Brief, der mir nicht gegeben wurde und der nur an mich gerichtet sein konnte, denn sonst hatte er keine Kontakte.
Wenn, wollten wir zusammen gehen, das war immer der Plan. Und das aber noch nicht jetzt.
Aber ich kann wenig machen in diesem Land. Er war politisch auf der "falsche Seite" und man bekommt so von niemanden Hilfe. Ich habe alles genau protokolliert und werde ich zu gegebener Zeit auch veröffentlichen.
Re: Rechtslage nach deutschem Recht - Abschiedsbrief
Total!! Meine persönliche Idee zu diesem Thema wäre ein handgeschriebener, gut sichtbar platzierter und relativ allgemein gehaltener Brief inklusive Benennung der angewendeten Methode zur gefälligen Unterstützung obligatorischer Ermittlungen bezüglich eines s.g. unnatürlichen Todes. Sobald Fremdverschulden ausgeschlossen ist, dürfte das behördliche Interesse damit erledigt sein.Black2Light hat geschrieben: ↑Donnerstag 13. März 2025, 10:34 Ich würde mich selbst auf absolut gar nichts verlassen, was ein Gesetz sagt oder was dir eine Behörde an Auskunft gibt, oder was dir vielleicht ein Anwalt oder sonstiger "behördlicher Berater" mitgibt.
Den bzw. die echten Briefe könnte man verschlossen, adressiert und frankiert zB bei einer Vertrauensperson hinterlegen, an einer für die spätere Nachlassregelung relevanten Stelle (Versicherungsdokumente, Bankunterlagen, Fahrzeugbrief, Schmuckschatulle etc.) deponieren oder vor der Durchführung des Freitods schlicht in den nächsten Briefkasten der Deutschen Post einwerfen- das Wort "zeitversetzt" trifft es hier mittlerweile ganz wunderbar.
Aufgrund einer ungeklärten bzw. uneindeutigen Todesursache auch nach Beendigung der Untersuchungen weiterhin völlig im Unklaren zu verbleiben, muss für Hinterbliebene ganz fürchterlich sein- insbesondere wenn Fremdeinwirkung bzw. Totschlag durch eine dritte Person zwar nicht offiziell ausgeschlossen werden konnte, diesbezügliche Ermittlungen jedoch zu keinem Ergebnis geführt haben. Vor diesem Hintergrund kann ich mir vorstellen, dass das Auffinden eines Abschiedsbriefs neben Trauer zugleich eine unglaubliche Erleichterung bedeuten würde: Man hätte nicht mehr das Gefühl, dass "jeder" potentiell der Täter sein könnte.
Als ebenfalls sehr misstrauischer und systemkritischer Mensch kann ich mir leider auch vorstellen, dass ein solcher Brief aufgrund seines Inhalts dreist unterschlagen wird. Meine andere Überlegung wäre es, dass der Brief oder ein digitales Schriftstück auf einer Speicherkarte, einem Speicherstick oä ggf. in einem möglichst unauffälligen (testamentarisch an den Lebenspartner vererbten) Gegenstand versteckt worden sein könnte, der für den Verstorbenen (bzw. für beide) aber so bedeutsam, symbolisch oder auch von praktischem Nutzen war, dass er davon ausging, man würde ihn früher oder später dort auffinden: Im Lieblingsbuch, in einer DVD- oder Schallplattenhülle, im Bilderrahmen hinter dem Foto, in Sammler-, Dekorations- bzw. Gebrauchsartikeln zum Aufschrauben oder mit Batteriefächern, im Werkzeugkasten usw...Fragil hat geschrieben: ↑Donnerstag 13. März 2025, 18:10 Aber ich vermisse einen Abschiedsbrief - es ist so ziemlich undenkbar, dass es keinen geben soll - es sei denn es war kein Suizid mutmaßlich.
Aber der Mensch, um den es geht, könnte genauso gedacht haben, wie Du.
Diesem System traute er nicht und wenn er das geplant hat, dann kann es sein, dass er es so gemacht hat.
Oder es wurde konfiziert und ich werde im Unklarem gelassen.
Falls man als einzige Vertrauensperson eventuell die Wohnung des Verstorbenen geerbt haben sollte, dann ggf. auch in "geheimen Schwachstellen" im gesamten Innen- und Außenbereich inklusive Keller und Garage (zB locker sitzende Mauersteine, Bodendielen, Teppichecken, Treppenstufen, Fußleisten), witterungsgeschützt in einer Tüte oder kleinen Box in einem Blumenkasten, Vogelhäuschen oder ausgehöhltem Baumstamm usw...
Viele liebe Grüße, Lexx
Re: Rechtslage nach deutschem Recht - Abschiedsbrief
Danke Lexx,
habe auch schon was gefunden, was ich als Abschiedsbotschaft werten könnte, ein Film - nur ist der ein paar Monate vorher aufgenommen wurden - der könnte sich aber auch nur auf den Tag beziehen, der für uns sehr schön war.
Aber ich suche weiter.
habe auch schon was gefunden, was ich als Abschiedsbotschaft werten könnte, ein Film - nur ist der ein paar Monate vorher aufgenommen wurden - der könnte sich aber auch nur auf den Tag beziehen, der für uns sehr schön war.
Aber ich suche weiter.