Rechtslage nach deutschem Recht - Abschiedsbrief

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Attobos

Rechtslage nach deutschem Recht - Abschiedsbrief

Beitrag von Attobos »

Hallo liebe Gemeinde.

Meine Frage ist folgende:
Wenn ein Abschiedsbrief mit "Persönlich / vertraulich" gekennzeichnet ist, darf die Kripo / der KDD den beschlagnahmen oder zurückhalten? Ich habe selbst schon bei der Kripo meiner Stadt angefragt, aber keine Antwort erhalten. Das Netzt gibt leider auch nicht viel her, daher frage ich bei euch nach. Postgeheimnis oder Ermittlungen wichtiger?

danke und Vg
Carta
Beiträge: 13
Registriert: Freitag 1. März 2024, 00:01

Re: Rechtslage nach deutschem Recht - Abschiedsbrief

Beitrag von Carta »

Du hast echt bei deiner Stadt angefragt? Da hätte ich mehr Angst das die Typen dich dann direkt Zwangseinweisen, sie lieber Vorsichtig. Und klar das die nicht Antworten, denn da möchte sich keiner die Finger wegen irgendwas schmutzig machen.

Ich bin kompletter Laie und möchte das auch betonen. Aus reiner Logik heraus, würde ich davon ausgehen das ein unzulässiges Wort, direkt erstmal als evtl. Mord eingestuft wird, bis das Gegenteil bewiesen ist. Und deshalb ja, die werden den Abschiedsbrief definitiv auswerten und der wird wohl nicht geheim an seinen Adressaten ankommen.

Was genau möchtest du denn machen? Falls du wirklich nach deinem Ableben etwas verschicken möchtest kann ich dir gerne weiter helfen. Möchtest du meine direkte Hilfe nicht haben, dann gäbe es verschiedene Verschlüsselungsmethoden, welche man nutzen könnte.
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