"seit längerem psychisch krank" aber dennoch "im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte"? Na, da bin ich aber neugierig, wer diese Bedingungen erfüllt.
Wie auch immer, danke für die Info, rudith.
Du hast es richtig erkannt, Thanatos. Das ist genau der Punkt... Ich jedenfalls habe keinen Arzt ...
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- Donnerstag 13. Mai 2010, 09:48
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- Mittwoch 12. Mai 2010, 17:20
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Hinweis aus der Schweiz
Die Bedingungen für Sterbehilfe bei Nicht-physisch-Erkrankten sind kantonal unterschiedlich geregelt. Im Kt.Zürich wurden diese Bedingungen in letzter Zeit wieder verschärft. Es braucht ein ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass der Antragssteller seit längerem psychisch krank ist, eine ...