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Rechtslage nach deutschem Recht - Abschiedsbrief

Verfasst: Freitag 10. Mai 2024, 23:11
von Attobos
Hallo liebe Gemeinde.

Meine Frage ist folgende:
Wenn ein Abschiedsbrief mit "Persönlich / vertraulich" gekennzeichnet ist, darf die Kripo / der KDD den beschlagnahmen oder zurückhalten? Ich habe selbst schon bei der Kripo meiner Stadt angefragt, aber keine Antwort erhalten. Das Netzt gibt leider auch nicht viel her, daher frage ich bei euch nach. Postgeheimnis oder Ermittlungen wichtiger?

danke und Vg

Re: Rechtslage nach deutschem Recht - Abschiedsbrief

Verfasst: Samstag 11. Mai 2024, 02:05
von Carta
Du hast echt bei deiner Stadt angefragt? Da hätte ich mehr Angst das die Typen dich dann direkt Zwangseinweisen, sie lieber Vorsichtig. Und klar das die nicht Antworten, denn da möchte sich keiner die Finger wegen irgendwas schmutzig machen.

Ich bin kompletter Laie und möchte das auch betonen. Aus reiner Logik heraus, würde ich davon ausgehen das ein unzulässiges Wort, direkt erstmal als evtl. Mord eingestuft wird, bis das Gegenteil bewiesen ist. Und deshalb ja, die werden den Abschiedsbrief definitiv auswerten und der wird wohl nicht geheim an seinen Adressaten ankommen.

Was genau möchtest du denn machen? Falls du wirklich nach deinem Ableben etwas verschicken möchtest kann ich dir gerne weiter helfen. Möchtest du meine direkte Hilfe nicht haben, dann gäbe es verschiedene Verschlüsselungsmethoden, welche man nutzen könnte.

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Verfasst: Donnerstag 13. März 2025, 03:17
von Fragil
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Re: Rechtslage nach deutschem Recht - Abschiedsbrief

Verfasst: Donnerstag 13. März 2025, 10:34
von Black2Light
Hi,

darüber hatte ich mir auch schon Gedanken gemacht. Allerdings ist mein Hintergrund etwas anders. Mein Abschiedsbrief soll einem bestimmten Menschen erst nach 8-10 Jahren zugestellt werden (je nachdem wann ich gehe).

Ich würde mich selbst auf absolut gar nichts verlassen, was ein Gesetz sagt oder was dir eine Behörde an Auskunft gibt, oder was dir vielleicht ein Anwalt oder sonstiger "behördlicher Berater" mitgibt. Ich - selbst noch nicht final entschieden wie ich das am besten machen kann - werde das auf jeden Fall "außerhalb eines Systems" machen.

Dennoch paar Gedanken / Vorschläge:

1) gib den Brief einem Anwalt mit der Bitte, diesen diskret und an einem bestimmten Stichtag zuzustellen. Du musst dem Anwalt ja nicht sagen was drin steht. Meiner Einschätzung nach sind Anwälte heutzutage so dermaßen desinteressiert und voll mit Arbeit, dass der von deinem Ableben wahrscheinlich nichtmal was mitbekommt und selbst wenn, das Anwaltsgeheimnis sollte davor schützen das er diesen Brief einfach so an jemand anderen rausgibt.
(wie oben erwähnt ist das keine Methode für mich, ich trau keinen Anwälten mehr! Aber wenn du sonst Niemanden hast und keine Lösung findest...)

2) gib den Brief einem Vertrauten mit der Bitte, diesen diskret / persönlich zu übergeben. (das werde ich wahrscheinlich tun)
Wichtig ist hier das die Person eingeweiht und vertrauenswürdig ist, ihn also nicht öffnet oder von sich aus der Polizei übergibt. Einen Brief kann man ja einfach auch verstecken. Trotzdem würde ich nie online (Email, WhatsApp, etc.) mit der Person über diesen Brief sprechen. Damit - selbst wenn meine Geräte (die ich einen Tag vor meinem Abgang vernichten werde) oder Accounts gecheckt werden sollten es keinen Hinweis auf einen solchen Brief gibt (dieser Beitrag ist dann auch gelöscht). Wegen eines Suizides macht die Kripo sicher keine Hausdurchsuchungen im kompletten Umfeld des Verstorbenen.

3) dann gibt es noch Möglichkeiten Dokumente auf elektronischem Weg zu einem Stichtag zuzustellen. Kommt für mich wegen der langen Zeitdauer weniger in Frage, würde ich mich nicht drauf verlassen wollen.

4) Zustellung mit der Post / im Paket über einem Zusteller, der anbietet an einem Stichtag zuzustellen. Wenn man das nur online buchen kann, lass es einen Freund buchen dann wird es nicht in Zusammenhang gebracht. Ansonsten in der Filiale bar bezahlt. (gerade mal geschaut, bei DHL geht das bis 1 Woche in die Zukunft; könnte mir aber vorstellen das es auch Spezialanbieter gibt die das Wochen oder Monate später zustellen)


Da bei einem Suizid "der Schuldige" recht bald ermittelt sein sollte, glaube ich nicht das irgendeine Behörde hier wochen- und monatelang ermitteln wird. Also musst du im Prinzip deinen Brief nur für eine überschaubare Zeit "unsichtbar" machen.

Grüße

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Verfasst: Donnerstag 13. März 2025, 18:10
von Fragil
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Re: Rechtslage nach deutschem Recht - Abschiedsbrief

Verfasst: Donnerstag 13. März 2025, 18:28
von Black2Light
Ach so, jetzt verstehe ich. Es geht nicht um dich sondern um jemanden von dem du einen Abschiedsbrief erwartet hattest?

Dann würde ich warten bis die Ermittlungen abgeschlossen sind. Die Kripo / Polizei darf bei laufenden Ermittlungen gar keine Auskunft erteilen. Wenn diese abgeschlossen sind, kannst du noch mal nachfragen ob im Zuge der Ermittlung ein Brief für dich gefunden wurde.


Grüße

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Verfasst: Donnerstag 13. März 2025, 22:49
von Fragil
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Re: Rechtslage nach deutschem Recht - Abschiedsbrief

Verfasst: Freitag 14. März 2025, 18:10
von Black2Light
Verstehe ich nicht. Wie kann das mit 2 „Ergebnissen“ als „abgeschlossen“ gelten? Totschlag ist was anderes als Suizid.

Woher weißt du das dies so in einer Akte steht? Als Nicht-Verwandter wirst du ja wohl kaum Akteneinsicht erhalten?

Sonst kontaktiere doch die nächsten Verwandten? Wenn der Fall abgeschlossen ist sollten die sämtliche persönlichen Dinge ausgehändigt bekommen.

Grüße

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Verfasst: Samstag 15. März 2025, 01:32
von Fragil
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Verfasst: Samstag 15. März 2025, 01:57
von Fragil
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Re: Rechtslage nach deutschem Recht - Abschiedsbrief

Verfasst: Sonntag 16. März 2025, 17:29
von Lexx
Black2Light hat geschrieben: Donnerstag 13. März 2025, 10:34 Ich würde mich selbst auf absolut gar nichts verlassen, was ein Gesetz sagt oder was dir eine Behörde an Auskunft gibt, oder was dir vielleicht ein Anwalt oder sonstiger "behördlicher Berater" mitgibt.
Total!! Meine persönliche Idee zu diesem Thema wäre ein handgeschriebener, gut sichtbar platzierter und relativ allgemein gehaltener Brief inklusive Benennung der angewendeten Methode zur gefälligen Unterstützung obligatorischer Ermittlungen bezüglich eines s.g. unnatürlichen Todes. Sobald Fremdverschulden ausgeschlossen ist, dürfte das behördliche Interesse damit erledigt sein.
Den bzw. die echten Briefe könnte man verschlossen, adressiert und frankiert zB bei einer Vertrauensperson hinterlegen, an einer für die spätere Nachlassregelung relevanten Stelle (Versicherungsdokumente, Bankunterlagen, Fahrzeugbrief, Schmuckschatulle etc.) deponieren oder vor der Durchführung des Freitods schlicht in den nächsten Briefkasten der Deutschen Post einwerfen- das Wort "zeitversetzt" trifft es hier mittlerweile ganz wunderbar.

Fragil hat geschrieben: Donnerstag 13. März 2025, 22:49 Die Ermittlungen sind abgeschlossen.
Mutmaßlicher Verdacht auf Suizid, mutmaßlicher Verdacht auf Totschlag.
Steht in der Akte.
Damit soll ich nun leben. Will ich aber nicht.
Aufgrund einer ungeklärten bzw. uneindeutigen Todesursache auch nach Beendigung der Untersuchungen weiterhin völlig im Unklaren zu verbleiben, muss für Hinterbliebene ganz fürchterlich sein- insbesondere wenn Fremdeinwirkung bzw. Totschlag durch eine dritte Person zwar nicht offiziell ausgeschlossen werden konnte, diesbezügliche Ermittlungen jedoch zu keinem Ergebnis geführt haben. Vor diesem Hintergrund kann ich mir vorstellen, dass das Auffinden eines Abschiedsbriefs neben Trauer zugleich eine unglaubliche Erleichterung bedeuten würde: Man hätte nicht mehr das Gefühl, dass "jeder" potentiell der Täter sein könnte.

Fragil hat geschrieben: Donnerstag 13. März 2025, 18:10 Aber ich vermisse einen Abschiedsbrief - es ist so ziemlich undenkbar, dass es keinen geben soll - es sei denn es war kein Suizid mutmaßlich.
Aber der Mensch, um den es geht, könnte genauso gedacht haben, wie Du.
Diesem System traute er nicht und wenn er das geplant hat, dann kann es sein, dass er es so gemacht hat.
Oder es wurde konfiziert und ich werde im Unklarem gelassen.
Als ebenfalls sehr misstrauischer und systemkritischer Mensch kann ich mir leider auch vorstellen, dass ein solcher Brief aufgrund seines Inhalts dreist unterschlagen wird. Meine andere Überlegung wäre es, dass der Brief oder ein digitales Schriftstück auf einer Speicherkarte, einem Speicherstick oä ggf. in einem möglichst unauffälligen (testamentarisch an den Lebenspartner vererbten) Gegenstand versteckt worden sein könnte, der für den Verstorbenen (bzw. für beide) aber so bedeutsam, symbolisch oder auch von praktischem Nutzen war, dass er davon ausging, man würde ihn früher oder später dort auffinden: Im Lieblingsbuch, in einer DVD- oder Schallplattenhülle, im Bilderrahmen hinter dem Foto, in Sammler-, Dekorations- bzw. Gebrauchsartikeln zum Aufschrauben oder mit Batteriefächern, im Werkzeugkasten usw...
Falls man als einzige Vertrauensperson eventuell die Wohnung des Verstorbenen geerbt haben sollte, dann ggf. auch in "geheimen Schwachstellen" im gesamten Innen- und Außenbereich inklusive Keller und Garage (zB locker sitzende Mauersteine, Bodendielen, Teppichecken, Treppenstufen, Fußleisten), witterungsgeschützt in einer Tüte oder kleinen Box in einem Blumenkasten, Vogelhäuschen oder ausgehöhltem Baumstamm usw...

Viele liebe Grüße, Lexx

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Verfasst: Donnerstag 20. März 2025, 00:59
von Fragil
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