Todesstrafe

Themenbezogene Diskussionen, die sich nicht nur auf eine Person beziehen; Ursachen und Auslöser für Depressionen und Daseins-Ängste; Bewältigungsstrategien bei Lebensmüdigkeit; psychische Krankheitsformen; Suchtkrankheiten; Alkohol-, Drogen- und Medikamenten-Abhängigkeit; Beziehungsprobleme

Moderatoren: Ludwig A. Minelli, Mediator

Antworten
n°cturne
Beiträge: 289
Registriert: Freitag 12. November 2021, 00:21

Todesstrafe

Beitrag von n°cturne »

Ist es nicht absurd. Die einen werden mit dem Tod bestraft, die anderen mit dem Leben.
enough
Beiträge: 675
Registriert: Sonntag 7. November 2021, 00:15

Re: Todesstrafe

Beitrag von enough »

ja ist wirklich so :(
Scotti
Beiträge: 918
Registriert: Donnerstag 3. Juni 2010, 10:34

Re: Todesstrafe

Beitrag von Scotti »

Traurig, aber wahr...
enough
Beiträge: 675
Registriert: Sonntag 7. November 2021, 00:15

Re: Todesstrafe

Beitrag von enough »

schade, dass es die Todesstrafe hier nicht mehr gibt, würd sonst alles machen, sie zu bekommen :mrgreen:

Die Lebensstrafe hab ich ja schon :roll:

Ich könnte mich immer wieder darüber aufregen, dass man nicht gefragt wurde ob man leben will.. man wird einfach in den Mist reingeschleudert und gut ist... :roll: Ich hätte aber bestimmt gesagt ich möchte das Leben mal ausprobieren, so wie ich mich kenn, aber wenns eine kleine Vorschau gegeben hätte, hätte ich NOPE gesagt... :lol:
Hurlinger
Beiträge: 472
Registriert: Donnerstag 19. Oktober 2017, 19:41

Re: Todesstrafe

Beitrag von Hurlinger »

enough hat geschrieben: Montag 3. Juni 2024, 21:28 schade, dass es die Todesstrafe hier nicht mehr gibt, würd sonst alles machen, sie zu bekommen :mrgreen:
...............
Um die Todesstrafe zu bekommen musst du, wenn du nicht gerade in einem islamischen Land lebst, ja schon ein ungeheures Verbrechen an jemand anderen begehen. Das finde ich schon sehr egoistisch und unfair den anderen gegenüber nur deshalb dein Ziel zu erreichen.
Es erledigen dann andere dein Problem, könnte man meinen.
Und dann sitzt du erst noch wie z.B. in den USA 20 Jahre im Trakt.
Tolle Vorstellung.
Dann würde ich es doch vorziehen das ohne Beteiligung anderer für mich selbst durchzuziehen.
Du kannst ja auch nach Teheran ziehen und dort bei einer Demo die Mullahs beschimpfen, dann kommst du vielleicht schneller wegen z.B. "Korruption auf Erden" dran.
Es gab auch mal einen Film? oder ein Buch? in dem sich jemand einen Profi-Killer an Land gesorgt hatte, der ihn dann irgendwann irgendwo kalt stellen sollte. Bezahlt war wohl alles, aber der Auftraggeber kannte den Killer nicht.
Nun kommt Hollywood: Der Auftraggeber verliebt sich unsterblich und möchte alles rückgängig machen, weiß aber nicht wen er da stoppen soll.
Ich weiß leider nicht mehr wie die Geschichte ausgegangen ist.

Ich glaube dein Beitrag enough ist ja wohl nicht ernst gemeint? Oder?
Gruß
Hurlinger
enough
Beiträge: 675
Registriert: Sonntag 7. November 2021, 00:15

Re: Todesstrafe

Beitrag von enough »

das war einfach nur so dumm dahergeschrieben...deswegen auch der Emoji :mrgreen: dazu...

Ich könnte keinem Menschen Schaden zufügen, außer Vergewaltiger und Kinderschänder, da hätte ich kein Problem mit...das ist einfach so.

vg
Lexx
Beiträge: 332
Registriert: Mittwoch 24. Juli 2024, 21:12

Re: Todesstrafe

Beitrag von Lexx »

Allein schon die Bezeichnung "Todesstrafe" für den vorsätzlichen und geplanten Mord an einem Menschen klingt in meinen Ohren irgendwie viel zu neutral und scheinheilig. Hier wird doch eigentlich exakt das durchgeführt, was am Beispiel Kalifornien (USA) dem Tatbestand eines First Degree Murders entspricht:

"Ein Mord ersten Grades muss drei Hauptaspekte aufweisen:
Vorsatz: Ein vorsätzlicher Mord muss mit der Absicht begangen worden sein, die Person zu töten. Der Mörder muss sein Opfer also mit der Absicht angegriffen oder verletzt haben, dessen Leben zu beenden oder Böses zu tun.
Überlegung und Vorsatz: Überlegung und Vorsatz sind wesentliche Bestandteile der Quantifizierung eines vorsätzlichen Mordes. Diese Art von Verbrechen muss absichtlich und geplant sein und darf nicht einfach im Eifer des Gefechts geschehen.
Vorsätzliche Böswilligkeit: „Vorsätzliche Böswilligkeit“ ist ein juristischer Begriff, der im Wesentlichen bedeutet, dass die Person, die den Mord begangen hat, dies mit Tötungsabsicht und einer allgemeinen Missachtung des menschlichen Lebens getan hat."

(Quelle: Wikipedia)


Und ist es dem Akt eines Freitods gegenüber nicht ebenso falsch und unangemessen, dass das hier im Forum unzulässige Wort ansonsten gefühlt wirklich überall, sowohl in den Medien als auch im eigenen Spachjargon, immer noch völlig selbstverständlich verwendet wird? Und das in Anbetracht dessen, was einen Mörder im juristischen Sinn (D) ausmacht:

"§ 211 StGB
(...)
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet."



Getoppt wird diese linguistische Perfididät vielleicht nur nochmal damit, dass die nach obiger Definition eindeutig mordlustige, heimtückische und grausame Tat eines waschechten (Massen)Mörders jedoch ebenso selbstverständlich als "erweiterter Suizid" bezeichnet wird, wenn sich der Täter im Anschluss nur selber umgebracht hat.
Hurlinger
Beiträge: 472
Registriert: Donnerstag 19. Oktober 2017, 19:41

Re: Todesstrafe

Beitrag von Hurlinger »

Ich habe mich schon oft gefragt, wer solche Texte mit z.T. absolut unlogischen Inhalten verfasst hat und warum die nicht irgendwann im Laufe der Geschichte angepasst werden, auch um sie einfacher und verständlicher zu machen.
Allein der Unteschied zwischen Mord und Totschlag in unserem Rechtssystem finde ich mehr als merkwürdig. Das werden auch nur Leute verstehen können, die sich mit Jura auseinandergesetzt haben. Für mich ist es egal wenn ich jemandem das Leben genommen habe ist er tot und ich habe das zu verantworten..
Für mich ist derjenige, egal wie man es dreht und wendet, ermordet worden, also warum solche Haarspaltereien?
Zitat Wikipedia:
"Strafgesetzbuch (StGB) § 212 Totschlag
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft."

Das: "Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein" passt für mich absolut nicht übereinander.
Dabei geht es m.E. nur um die Höhe der zu verhängenden Strafe.
Das könnte man aber auch anders, z.B. den Umständen wie es dazu kam regeln.
Und die Todesstrafe sehe ich als ein "vom Staat ausgeführter Mord"
Wenn ich manchmal lese für welche Vergehen Todesstrafen ausgesprochen werden graust es mir.
Die Krönung finde ich den Passus im Iran:
"wegen Korruption auf Erden"
Gruß
Hurlinger
OutofOrder
Beiträge: 156
Registriert: Donnerstag 14. Dezember 2017, 00:38
Wohnort: Niemandsland

Re: Todesstrafe

Beitrag von OutofOrder »

Hurlinger hat geschrieben: Samstag 24. August 2024, 19:45
Allein der Unteschied zwischen Mord und Totschlag in unserem Rechtssystem finde ich mehr als merkwürdig. Das werden auch nur Leute verstehen können, die sich mit Jura auseinandergesetzt haben. Für mich ist es egal wenn ich jemandem das Leben genommen habe ist er tot und ich habe das zu verantworten..
Für mich ist derjenige, egal wie man es dreht und wendet, ermordet worden, also warum solche Haarspaltereien?
Zitat Wikipedia:
"Strafgesetzbuch (StGB) § 212 Totschlag
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft."

Hurlinger
Na ja, das kann man teilweise durchaus so sehen, im Ergebnis ist es sicher dasselbe (für das Opfer und die Angehörigen), aber ich persönlich finde die Unterscheidung durchaus angebracht, da die meisten Rechtssysteme einen Grundsatz enthalten, der m.E. durchaus relevant ist, nämlich, dass es so gut wie für jede Straftat mildernde oder erschwerende Umstände geben kann:

Bei Totschlag geht es halt mehr um eine Tat "im Affekt", also im Rahmen eines psychischen/seelischen Zustandes, der nach allgemeiner Rechtslage und wissenschaftlichem Stand dazu geeignet ist, eine Tat und deren Folgen nicht im vollem Umfang begreifen, beeinflussen oder steuern zu können. Bei einem Mord hingegen geht man vereinfacht davon aus, dass der Täter im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist und die Tat zusätzlich unter einem erschwerten Vorsatz und/oder aus niederen Beweggründen begangen hat (ob nun Skrupellosigkeit, Habgier, Verschleierung, schiere Tötungslust, usw.), hier eine einigermaßen verständliche Formulierung der wesentlichen Unterschiede: (Zitat: www.teichmann-law.ch):

TOTSCHLAG

Der Totschlag ist nach Art. 113 StGB eine vorsätzliche Tötung, wobei das Verhalten nach Norm aus nachvollziehbaren Gründen vermindert ist. So kann der Täter oder die Täterin seine/ihre Handlungen aufgrund grosser seelischer Belastung oder einer heftigen Gemütsbewegung nicht genügend steuern bzw. kontrollieren. Diese Einflüsse bewirken eine Affekttat, sodass die Betroffenen das Unrecht zwar erkennen aber nicht reagieren können. Solche Gemütsbewegungen können beispielsweise starke Wut oder Furcht sein. Der Totschlag wird mit einer Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren bestraft.

MORD

Der Mord ist wie der Totschlag eine vorsätzliche Tötung nach Art. 112 StGB. Er bewirkt die Tötung eines Menschen und verlangt zusätzlich eine besondere Skrupellosigkeit. Diese ist bei einer besonders grausamen oder heimtückischen Tötung oder bei einem verwerflichen Beweggrund wie Rache oder Ehrenmord geben. Die besondere Skrupellosigkeit ist stets auszulegen und kann nicht allgemeinverbindlich festgehalten werden. Ein Mord wird im Gegensatz zum Totschlag mit einer mindestens zehnjährigen Freiheitsstrafe geahndet und kann sogar eine lebenslängliche Freiheitsstrafe zur Folge haben.

Kurz zusammengefasst unterscheiden sich die fahrlässige und die vorsätzliche Tötung in der Absicht zur Bewirkung des Todes. Der Mord sowie der Totschlag basieren beide auf der vorsätzlichen Tötung. Währenddessen der Totschlag durch eine seelische Belastung oder eine heftige Gemütsbewegung ausgelöst wird, zeigt sich der Mord in einer besonderen Skrupellosigkeit bei der Ausführung, den Beweggründen oder dem Zweck.
Lexx
Beiträge: 332
Registriert: Mittwoch 24. Juli 2024, 21:12

Re: Todesstrafe

Beitrag von Lexx »

OutofOrder hat geschrieben: Samstag 24. August 2024, 23:12 (...)
hier eine einigermaßen verständliche Formulierung der wesentlichen Unterschiede: (Zitat: www.teichmann-law.ch):

TOTSCHLAG

Der Totschlag ist nach Art. 113 StGB eine vorsätzliche Tötung, wobei das Verhalten nach Norm aus nachvollziehbaren Gründen vermindert ist.

(...)
Hier gibt der schweizerische Gesetzestext (Quelle: www.swissrights.ch) trotz quasi völlig gleicher Wortanzahl eine deutlich verständlichere Definition von "Totschlag" als die deutsche Version:

Art. 113 StGB (Schweiz)
Handelt der Täter in einer nach den Umständen entschuldbaren hefti­gen Gemütsbewegung oder unter grosser seelischer Belastung, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

§ 212 StGB (Deutschland)
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.
Antworten