Psychiater verklagen?
Verfasst: Montag 10. August 2009, 19:46
Hallo zusammen, ich habe heute einmal eine etwas andere Frage an euch, zu einer Geschichte, die mir passiert ist. Ich muss etwas weiter ausholen.
Vor einiger Zeit war ich mal wieder in einem absoluten Tief. Ich hatte so schlimme Angstzustände, dass ich nicht mehr alleine in einer Wohnung bleiben konnte und bei einer Freundin gewohnt habe. Zu diesem Zeitpunkt nahm ich Kontakt zu einem Psychiater auf. Bei unserem 2. oder 3. Kontakt fragte er mich, ob ich mir vorstellen könnte, alleine in einem Zimmer zu wohnen, wenn nebenan eine alte Dame von einem Pflegedienst versorgt würde. Tagsüber wäre also immer jemand da, nachts wäre nur die alte Dame da, die in ihrem Bett im Zimmer nebenan läge. Ich verneinte dies und erklärte, es mir nicht vorstellen zu können, so dass er seinen Vorschlag gar nicht weiter erläuterte. Naja, dann ging es mir so schlecht, dass ich die Ehre hatte, sechs Monate Psychiatrieaufenthalt zu genießen. Während dieser Zeit hatte ich keinen Kontakt zu dem Psychiater, den nahm ich erst nach der Entlassung wieder auf. Zu diesem Zeitpunkt wohnte ich bei einer Mitpatientin - meine Angstzustände waren nicht mehr so schlimm, aber noch immer vorhanden. Der Psychiater wiederholte sein Angebot - dieses Mal zeigte ich Interesse, so dass er es näher erklärte. Die alte Dame war demenzkrank und seine Mutter. Das Zimmer, das er mir versprochen hatte, war in seinem Haus, in dem er selber auch wohnte. Er machte mir die Zusage, mir eine Wohnung, die ihm ebenfalls gehörte und die zwei Häuser weiter lag, zum Nebenkostenpreis zu vermieten, wenn ich mich entsprechend ans alleine wohnen gewöhnt hatte. Er betonte, dass sein Angebot selbstlos sei um mir zu helfen und an keine Bedingungen geknüpft. Ich ging darauf ein und zog in sein Haus. Selbstverständlich war der Anfang und die Gewöhnung an einen neuen Stadtteil, eine neue Umgebung, ein neues Zimmer sehr schwierig und stressgeladen für mich. Ich ging Abends zu der Mutter des Psychaiters um die Windel zu wechseln und half tagsüber gelegentlich bei Kleinigkeiten in der Pflege - freiwillig. Die Wohnung die der Psychiater mir versprochen hatte, hatte er inzwischen an jemand anders vermietet; die alte Dame starb nach kurzer Zeit. Sie lag noch im Totenbett, da suchte der Psychiater ein Gespräch mit mir und verlangte von mir, mir innerhalb von 14 (!) Tagen eine neue Wohnung zu suchen, mit dem Zusatz: "Sie sind das Wandern ja gewohnt". Fazit: Das ? hat mich belogen, es hat seine Grenzen als Arzt überschritten, ich habe etwa zwei Monate da gewohnt und musste, als ich dort einigermaßen angstfrei zurechtkam, wieder umziehen. Wobei er immer betont hatte, dass mein Aufenthalt nicht an die Pflege seiner Mutter gebunden sei - dies war auch eine Lüge, im Prinzip hat er mich ausgenutzt und mich rausgeschmissen, als ich nicht mehr von Nutzen war.
Hätte eine Klage eurer Meinung nach Erfolg? Ich kann nachweisen, dass ich da gewohnt habe, aber nicht die einzelnen Worte, die er zu mir gesagt hat. Mir fehlt eigentlich die Kraft für so etwas, aber meine Wut verringert sich nicht.
Herr Minelli, ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie vielleicht eine kurze Stellungnahme abgeben könnten. Vielen Dank schon mal.
Gruß
Celinde
Vor einiger Zeit war ich mal wieder in einem absoluten Tief. Ich hatte so schlimme Angstzustände, dass ich nicht mehr alleine in einer Wohnung bleiben konnte und bei einer Freundin gewohnt habe. Zu diesem Zeitpunkt nahm ich Kontakt zu einem Psychiater auf. Bei unserem 2. oder 3. Kontakt fragte er mich, ob ich mir vorstellen könnte, alleine in einem Zimmer zu wohnen, wenn nebenan eine alte Dame von einem Pflegedienst versorgt würde. Tagsüber wäre also immer jemand da, nachts wäre nur die alte Dame da, die in ihrem Bett im Zimmer nebenan läge. Ich verneinte dies und erklärte, es mir nicht vorstellen zu können, so dass er seinen Vorschlag gar nicht weiter erläuterte. Naja, dann ging es mir so schlecht, dass ich die Ehre hatte, sechs Monate Psychiatrieaufenthalt zu genießen. Während dieser Zeit hatte ich keinen Kontakt zu dem Psychiater, den nahm ich erst nach der Entlassung wieder auf. Zu diesem Zeitpunkt wohnte ich bei einer Mitpatientin - meine Angstzustände waren nicht mehr so schlimm, aber noch immer vorhanden. Der Psychiater wiederholte sein Angebot - dieses Mal zeigte ich Interesse, so dass er es näher erklärte. Die alte Dame war demenzkrank und seine Mutter. Das Zimmer, das er mir versprochen hatte, war in seinem Haus, in dem er selber auch wohnte. Er machte mir die Zusage, mir eine Wohnung, die ihm ebenfalls gehörte und die zwei Häuser weiter lag, zum Nebenkostenpreis zu vermieten, wenn ich mich entsprechend ans alleine wohnen gewöhnt hatte. Er betonte, dass sein Angebot selbstlos sei um mir zu helfen und an keine Bedingungen geknüpft. Ich ging darauf ein und zog in sein Haus. Selbstverständlich war der Anfang und die Gewöhnung an einen neuen Stadtteil, eine neue Umgebung, ein neues Zimmer sehr schwierig und stressgeladen für mich. Ich ging Abends zu der Mutter des Psychaiters um die Windel zu wechseln und half tagsüber gelegentlich bei Kleinigkeiten in der Pflege - freiwillig. Die Wohnung die der Psychiater mir versprochen hatte, hatte er inzwischen an jemand anders vermietet; die alte Dame starb nach kurzer Zeit. Sie lag noch im Totenbett, da suchte der Psychiater ein Gespräch mit mir und verlangte von mir, mir innerhalb von 14 (!) Tagen eine neue Wohnung zu suchen, mit dem Zusatz: "Sie sind das Wandern ja gewohnt". Fazit: Das ? hat mich belogen, es hat seine Grenzen als Arzt überschritten, ich habe etwa zwei Monate da gewohnt und musste, als ich dort einigermaßen angstfrei zurechtkam, wieder umziehen. Wobei er immer betont hatte, dass mein Aufenthalt nicht an die Pflege seiner Mutter gebunden sei - dies war auch eine Lüge, im Prinzip hat er mich ausgenutzt und mich rausgeschmissen, als ich nicht mehr von Nutzen war.
Hätte eine Klage eurer Meinung nach Erfolg? Ich kann nachweisen, dass ich da gewohnt habe, aber nicht die einzelnen Worte, die er zu mir gesagt hat. Mir fehlt eigentlich die Kraft für so etwas, aber meine Wut verringert sich nicht.
Herr Minelli, ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie vielleicht eine kurze Stellungnahme abgeben könnten. Vielen Dank schon mal.
Gruß
Celinde