Hartz IV
Verfasst: Mittwoch 5. August 2009, 18:00
Ich mach den Thread hier neu auf, obwohl er eigentlich nicht direkt etwas mit Suizid zu tun hat. Und immer mehr Menschen sind davon betroffen und werden auch durch Vereinsamung und Armut in den Suizid getrieben.
Es gibt aber auch Hilfen, auch einige gute und spezielle Foren.
Jarrestadt ist besonders betroffen, weil er regelmäßig teure Medikamente braucht. Auch andere kämpfen mit diesem Problem. Aber hier lässt sich mit den Krankenkassen verhandeln - es gibt sogar einen Rechtsanspruch auf Befreiung.
Dabei spielt es keine Rolle, ob das Medikament nun rezeptpflichtig ist oder frei verkäuflich. Wichtig ist nur, dass das Medikament notwendig ist und zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehört. Es gibt leider auch Medikamente, die auf keinen Fall zu Lasten der GKV verordnet werden dürfen.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue ... en9833.php
Jeder kann sich bei seiner Krankenkasse von weiteren Zuzahlungen (§ 61 SGB V) zu Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln, Krankenhauskosten etc. befreien lassen, wenn er seine Belastungsgrenze erreicht hat (§ 62 SGB V). Die Belastungsgrenze gilt für die gesamte Familie (Ehepaare+Kinder), nicht nur pro Person und errechnet sich vom Jahresbruttoeinkommen der Familie. Die Höhe der Belastungsgrenze beträgt 2% der Jahresbruttoeinkommens, bei chronisch Kranken 1%. Bei ALG II Beziehern wird die Belastungsgrenze auf der Grundlage des am 01.01. des jeweiligen Jahres geltenden Eckregelsatzes berechnet, derzeit 351€. Das Jahresbruttoeinkommen eines ALG II Beziehrs beträgt also: 12 Monate x 351€ = 4212€, davon 2% sind 84,24€, 1% sind 42,12€.
Zu den Zuzahlungen zählen:
- Praxisgebühr (10€ pro Quartal),
- Eigenanteil bei stationärer Krankenhausbehandlung (10€/Tag für max. 28 Tage pro Kalenderjahr),
- Eigenanteil bei stationärer Reha (10€/Tag für max. 42 Tage pro Kalenderjahr),
- Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege (10€ pro Verordnung + 10% der Kosten),
- Eigenanteil bei Medikamenten und Hilfsmittel (10% des Abgabepreises, min. 5€, max. 10€ je Medikament),
- Eigenanteil bei Haushaltshilfe (10% der Tageskosten, min. 5€, max. 10€),
- Fahrkosten (10% der Kosten, min. 5€, max. 10€).
Das klingt doch ganz gut, und so kenne ich es auch. 42,13 Euro für chronisch Kranke pro Jahr (!) maximal sind zwar auch noch viel, aber immerhin besser als -zig Euros pro Monat.
Wenn ein Medikament aber nicht verordnungsfähig ist (weil seine Wirkung zweifelhaft ist oder aber nur zur Heilung von Befindlichkeitsstörungen wie z.B. Nasenspray) dann wird es schwieriger. Auch hier lässt sich u.U. mit verständigen Ärzten und Krankenkassen eine Lösung finden. Es bietet sich dann auch die Einschaltung des medizinischen Dienstes der Krankenkasse an (MDK).
Es gibt aber auch Hilfen, auch einige gute und spezielle Foren.
Jarrestadt ist besonders betroffen, weil er regelmäßig teure Medikamente braucht. Auch andere kämpfen mit diesem Problem. Aber hier lässt sich mit den Krankenkassen verhandeln - es gibt sogar einen Rechtsanspruch auf Befreiung.
Dabei spielt es keine Rolle, ob das Medikament nun rezeptpflichtig ist oder frei verkäuflich. Wichtig ist nur, dass das Medikament notwendig ist und zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehört. Es gibt leider auch Medikamente, die auf keinen Fall zu Lasten der GKV verordnet werden dürfen.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue ... en9833.php
Jeder kann sich bei seiner Krankenkasse von weiteren Zuzahlungen (§ 61 SGB V) zu Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln, Krankenhauskosten etc. befreien lassen, wenn er seine Belastungsgrenze erreicht hat (§ 62 SGB V). Die Belastungsgrenze gilt für die gesamte Familie (Ehepaare+Kinder), nicht nur pro Person und errechnet sich vom Jahresbruttoeinkommen der Familie. Die Höhe der Belastungsgrenze beträgt 2% der Jahresbruttoeinkommens, bei chronisch Kranken 1%. Bei ALG II Beziehern wird die Belastungsgrenze auf der Grundlage des am 01.01. des jeweiligen Jahres geltenden Eckregelsatzes berechnet, derzeit 351€. Das Jahresbruttoeinkommen eines ALG II Beziehrs beträgt also: 12 Monate x 351€ = 4212€, davon 2% sind 84,24€, 1% sind 42,12€.
Zu den Zuzahlungen zählen:
- Praxisgebühr (10€ pro Quartal),
- Eigenanteil bei stationärer Krankenhausbehandlung (10€/Tag für max. 28 Tage pro Kalenderjahr),
- Eigenanteil bei stationärer Reha (10€/Tag für max. 42 Tage pro Kalenderjahr),
- Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege (10€ pro Verordnung + 10% der Kosten),
- Eigenanteil bei Medikamenten und Hilfsmittel (10% des Abgabepreises, min. 5€, max. 10€ je Medikament),
- Eigenanteil bei Haushaltshilfe (10% der Tageskosten, min. 5€, max. 10€),
- Fahrkosten (10% der Kosten, min. 5€, max. 10€).
Das klingt doch ganz gut, und so kenne ich es auch. 42,13 Euro für chronisch Kranke pro Jahr (!) maximal sind zwar auch noch viel, aber immerhin besser als -zig Euros pro Monat.
Wenn ein Medikament aber nicht verordnungsfähig ist (weil seine Wirkung zweifelhaft ist oder aber nur zur Heilung von Befindlichkeitsstörungen wie z.B. Nasenspray) dann wird es schwieriger. Auch hier lässt sich u.U. mit verständigen Ärzten und Krankenkassen eine Lösung finden. Es bietet sich dann auch die Einschaltung des medizinischen Dienstes der Krankenkasse an (MDK).