Seite 1 von 1

Lebensversicherung

Verfasst: Sonntag 24. Mai 2009, 09:47
von Aradia
Die Versicherungspolicen beinhalten eine Klausel, nach welcher ein unzulässiges Wort, der nach 3 Jahren Mitgliedschaft begangen wird, die Lebnensversicherungssumme auszahlt.
Hat sich darüber jemand schon mal Gedanken gemacht?
Lieben Gruss
Aradia

lebensversicherung

Verfasst: Sonntag 24. Mai 2009, 17:40
von Gerhard
Ist bei mir auch so. Sollte ich Selbsmord machen bekommen meine Erben 31000 euro ausbezahlt. Allerdings kann ich keine neue abschließe da hier Gesundheitsfragen gestellt werden. Wer in behandlung wegen psychischer Störungen war bekommt nur schwer eine Lebensversicherung. Alternativ dazu habe ich 1996 eine private Rentenversicherung abgeschlossen mit Beitragsrückgewehr, falls ich doch älter werden sollte. Ich plane zweischienig etweder mache ich irgendwann unzulässiges Wort oder ich werde doch älter und möchte dann gut vorgesorgt haben.
Liebe grüße Gerhard

Lebensversicherung

Verfasst: Mittwoch 3. Juni 2009, 17:27
von sternenstaub
Also bei unzulässiges Wort während der ersten drei Jahre nach Abschluß
zahlt die Versicherung nicht.


Bei unzulässiges Wort nach mindestens drei Jahren nach Versicherungsabschluß
wird die volle Versihcerungssumme fällig. So jedenfalls steht es
meistens in den Policen.

Wahrscheinlich geht man davon aus, dass jemand bevor er - sie
sich entschliesst freiwillig aus dem Leben zu scheiden
dieses "Vorhaben" nach drei Jahren aufgegeben hat.

Da ich schon seit Jahren Todessehnsucht habe habe ich hier
rechtzeitig für vorgesorgt, braucht mir zumindest hierüber keine Gedanken machen...

3 Jahre wartezeit

Verfasst: Samstag 6. März 2010, 10:51
von mexico_hope
edit

Lebensversicherung

Verfasst: Samstag 6. März 2010, 14:44
von Gerhard
Ist bei fast jeder Versicherung so . Nach 3 Jahren wird auch bei den meisten die Lebensversicherung fällig. Du mußt aber Gesundheitsfragen beantworten. Wenn du schon mal psychsiche Probleme gehabt hast ist es sehr schwierig eine Lebensversicherung abzuschließen.
Habe vor einem Monat eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen, die war ohne Gesundheitsprüfung. Meine Verwandten sollen keine Kosten für die Beerdigung haben.

Liebe Grüße Gerhard

faellig

Verfasst: Samstag 6. März 2010, 19:03
von mexico_hope
edit

Verfasst: Samstag 6. März 2010, 19:16
von Andi
ja genau .. bei Kapital-Lebensversicherungen werden natürlich auch bei Suizid die eingezahlten Beitrage ausgezahlt. Die Kapitalerträge werden nicht ausgezahlt.

Lebensversicherung

Verfasst: Samstag 6. März 2010, 21:39
von Gerhard
Scheint ein unterschied zu sein zwischen kapital und risikolebensversicherung zu geben. Bei meiner Kapitallebensversicherung bei der Debeka die seit 1988 läuft wird die Versicherungssumme fällig auch bei unzulässiges Wort. Habe es noch mal überprüft. Ob dies bei Risikolebensversicherungen anders ist weiß ich nicht

Re: faellig

Verfasst: Samstag 6. März 2010, 22:03
von Sandkorn
mexico_hope hat geschrieben:Weiss jetzt nicht, was Du fuer eine Lebensversicherung menst, aber in meiner Risikolebensversicherung(allianz) ist def. Selbsttoetung ausgeschlossen. Kenne auch keine andere Gesellschaft die das nicht ausschliesst(Risikolebensversicherung). Das bei einer Kapitallebensversicherung die angesparten Betraege, aber halt nicht die Versicherungssumme ausgezahlt wird bei Selbstoetung ist normal. Doch darum geht es doch nicht, da der angesparrte Betrag in drei Jahren, ja wohl kaum der Rede Wert ist.
Hallo mexico_hope,

Deine Aussage ist so nicht korrekt; s. Link Vers.bedingungen der Allianz Leben - RisikoLebensversicherung

http://www.experten-downloads.de/downlo ... gungen.pdf

Des weiteren wird "Selbsttötung" im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) §161 (1) (2) (3) explizit geregelt.
Dieses Gesetz ist für alle Versicherungsgesellschaften bindend.

Sandkorn

AVB

Verfasst: Samstag 6. März 2010, 22:27
von mexico_hope
Hallo Sandkorn, das ist sehr interessant, danke! Werde meinen Verischerungsvertreter konaktieren. Vielleicht steckt der teufel ja auch wie immer im Detail!

Lebensversicherung

Verfasst: Sonntag 7. März 2010, 14:19
von Gerhard
stelle mal ein

§ 15 Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person
bzw. einer der versicherten Personen?
(1) Bei vorsätzlicher Selbsttötung leisten wir, wenn seit
Abschluss des Vertrages 3 Jahre vergangen sind.
(2) Bei vorsätzlicher Selbsttötung vor Ablauf der Dreijahresfrist
besteht der Versicherungsschutz nur dann, wenn uns
nachgewiesen wird, dass die Tat in einem die freieWillensbestimmung
ausschließenden Zustand krankhafter
Störung der Geistestätigkeit oder unter dem Druck schwerer
körperlicher Leiden begangen worden ist.