Selbsttötung ad absurdum
Verfasst: Dienstag 5. Mai 2009, 16:01
es ist immer wieder unglaublich, mit welcher unachtsamkeit dieser begriff "unzulässiges Wort" verwendet wird.
ein mensch, welcher sich aus innerer not nicht mehr im stande fühlt zu leben, und daher sein leben beendet; wie bitte soll dieser an sich selbst einen mord begehen?
nehmen wir diese menschen heraus, die durch akute gefährdung anderer (auto et c.) sich das leben nehmen. selbst diese sind keine selbstmörder, sondern töten andere. erfüllen also den tatbestand der tötung oder des mordes an anderen, jedoch nicht an sich.
wenn mich nicht alles trügt, so ist dieser begriff noch aus der zeit der leibeigenschaft, und hat in der juristerei die begrifflichkeit darüber hinaus mitgenommen.
die logik: wenn ich eigentum meines herren bin, dann nehme ich ihm, wenn ich mir das leben nehme, sein eigentum weg. ergo morde ich in arglistigkeit, da es mir bekannt sein müßte, daß ich mir nicht gehöre.
seid 1976 ist der straftatbestand durch gesetzesreform heraus genommen worden!!!
dennoch, es scheint mir notwendig, den begriff selbst ersatzlos zu ersetzen, durch die reale und richtige bezeichnung = selbsttötung.
für betroffene, die es nicht geschafft haben, als auch für familenangehörige, und nahe dem opfer stehende, ist dies eine gute sache.
vom bewußtsein her, entsteht eine andere dimension. eine notwendige neubewertung.
das die medien mit diesem begriff spielen, und die bedeutung wohl kennen, kann man am tod von frau kohl erkennen.
ich habe in keinem einzigen artikel bezüglich frau kohl, den begriff unzulässiges Wort gelesen. ich betone, in keinem bericht!!!!
kurz darauf, bei banalen menschen, wurde dies nicht mehr beherzigt.
nun, bilden sie sich selbt ihre meinung. ich bin auf die kritik, ihre antworten gespannt
ein mensch, welcher sich aus innerer not nicht mehr im stande fühlt zu leben, und daher sein leben beendet; wie bitte soll dieser an sich selbst einen mord begehen?
nehmen wir diese menschen heraus, die durch akute gefährdung anderer (auto et c.) sich das leben nehmen. selbst diese sind keine selbstmörder, sondern töten andere. erfüllen also den tatbestand der tötung oder des mordes an anderen, jedoch nicht an sich.
wenn mich nicht alles trügt, so ist dieser begriff noch aus der zeit der leibeigenschaft, und hat in der juristerei die begrifflichkeit darüber hinaus mitgenommen.
die logik: wenn ich eigentum meines herren bin, dann nehme ich ihm, wenn ich mir das leben nehme, sein eigentum weg. ergo morde ich in arglistigkeit, da es mir bekannt sein müßte, daß ich mir nicht gehöre.
seid 1976 ist der straftatbestand durch gesetzesreform heraus genommen worden!!!
dennoch, es scheint mir notwendig, den begriff selbst ersatzlos zu ersetzen, durch die reale und richtige bezeichnung = selbsttötung.
für betroffene, die es nicht geschafft haben, als auch für familenangehörige, und nahe dem opfer stehende, ist dies eine gute sache.
vom bewußtsein her, entsteht eine andere dimension. eine notwendige neubewertung.
das die medien mit diesem begriff spielen, und die bedeutung wohl kennen, kann man am tod von frau kohl erkennen.
ich habe in keinem einzigen artikel bezüglich frau kohl, den begriff unzulässiges Wort gelesen. ich betone, in keinem bericht!!!!
kurz darauf, bei banalen menschen, wurde dies nicht mehr beherzigt.
nun, bilden sie sich selbt ihre meinung. ich bin auf die kritik, ihre antworten gespannt