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psychiatrisches Gutachten

Verfasst: Samstag 17. Januar 2009, 17:43
von Celinde
Wer weiß, wie teuer so ein vertiefendes psychiatrisches Gutachten ist, welches unter anderem gebraucht wird, wenn man sich bei Dignitas "bewerben" möchte? Meine Psychiaterin wollte mir keine Auskunft geben.
Gibt es eine Liste von Ärzten in Deutschland, die mit Dignitas zusammenarbeiten und so etwas unkompliziert ausstellen?

lg
Celinde

Verfasst: Dienstag 20. Januar 2009, 22:28
von gumpel
Das würde auch mich interessieren. Mein erster Versuch, ein solches Gutachten zu erlangen, ist leider fehlgeschlagen. Der Psychiater verweigerte jede Kooperation.
Außerdem wären Maßnahmen und Tipps für eine Begründung des sog. "Bilanzsuizides" hilfreich. Vielleicht kennt sich jemand damit aus und weiß eine Quelle, wo man sich belesen kann.

Verfasst: Mittwoch 21. Januar 2009, 17:20
von Träumerin
Psychiater in Deutschland???
da seid ihr aber ganz schön mutig!!!

in der regel werden patienten die an suizid auch nur denken
sofort zwangseingewiesen.

und da spreche ich aus erfahrung, da ich
1. schon in der psychiatrie gearbeitet habe
2. durch meine krankheiten schon viele psychiater konsultiert habe.
stationär wie ambulant.

bilanzsuizid höre ich heute das erste mal,
schon bei wikipedia nachgesehen?

gruß
träumerin

Verfasst: Freitag 23. Januar 2009, 00:13
von gumpel
Zwangseinweisung? Bei akuten Fällen bestimmt, habe da aber keine Erfahrung.
Wikipedia birgt auch nur die Informationen, die man überall im Internet findet. Vielmehr muss man anscheinend die Konstruktion eines "Dilemmas" in Angriff nehmen, um überzeugend eine ausweglose Situation darzulegen. Dies ist meines Erachtens aber sehr schwierig umzusetzen, wenn nicht sogar unmöglich.
Beim Stöbern hier im Forum bin ich auf ähnliche Threads gestoßen und muss nun feststellen, dass zu dieser Thematik keine oder wenig Lösungsansätze existieren.

Dieser Thread im Forum von 2007 verstaubt ohne Antworten, was mich ein wenig wundert.
TKlein hat geschrieben:Sehr geehrtes Forum,
ich habe einen Vordruck zur Vorlage beim Neurologen durch Dignitas erhalten.Mein Psychloge meinte daraufhin,ob Dignitas denn alle anderen für Dummköpfe halte und war sehr erregt.Dignitas erreiche mit diesem Vordruck genau das Gegenteil von dem,was sie eigentlich erreichen wollten.Ich möchte dieses Thema gerne zur Disskussion stellen,-bevor ich es meinem Neurologen vorlege,-bzw.irgendeinem anderen Neurologen.
Eure Erfahrung!?
Der Psychiater, bei dem ich vorstellig war, hat beim Wort "Bilanzsuizid" nur gelächelt und dann blockiert. Das Schreiben an den Psychiater sollte evtl. überarbeitet werden, zumal der "Bilanzsuizid" längst überholt und als nicht durchführbar beschlossen wurde.


Ein weiteres Thema, in welchem diesmal wertvolle Informationen vermerkt sind:
Ludwig A. Minelli hat geschrieben:DIGNITAS weiss, dass es nicht einfach ist - weder in der Schweiz, noch in Deutschland, noch sonstwo -, Psychiater zu finden, die bereit sind, derartige Gutachten zu verfassen. Das hat einerseits damit zu tun, dass sie grundsätzlich jeden Sterbewunsch als krankheitsbedingt betrachten, andererseits ist - jedenfalls theoretisch und juristisch - von einem Interessenkonflikt des Psychiaters auszugehen, sind doch Menschen, die bei ihnen in Behandlung sind, aber sterben möchten, zumindest auch Teil ihrer wirtschaftlichen Grundlage.
Ludwig A. Minelli hat geschrieben:DIGNITAS ist in Verbindung mit einem Psychiater in Deutschland, der sich grundsätzlich bereit erklärt hat, im besprochenen Sinne mitzuwirken. Wir möchten aber diesen Psychiater nur ausnahmsweise einsetzen; in erster Linie bedarf es der persönlichen Anstrengung eines psychisch kranken Mitglieds, einen kooperationswilligen Psychiater zu finden. Es genügt somit nicht, nur gerade "seinen" Psychiater zu fragen und es dann aufzugeben, wenn dieser ablehnt. Eines unserer Mitglieder hat mehrere Dutzend Psychiater angeschrieben; möglicherweise ergibt sich so ein tragfähiger Kontakt.

In einem weiteren Thread wird die Problematik erneut als fallbezogen schwierig beschrieben:
Ludwig A. Minelli hat geschrieben: DIGNITAS ist es bisher nur in wenigen Ausnahmefällen gelungen, Psychiater zu finden, die ein Gutachten schreiben. Ob diese auch in anderen Fällen dazu bereit sind, kann jeweils nur im konkreten Fall überprüft werden.

Abschließend muss ich sagen, dass es ein enormer Aufwand sein wird, diese Hürden erfolgreich zu überschreiten. Ich war auf Schwierigkeiten gefasst, aber laut jetzigem Sachstand ist ein begleiteter Freitod bei Dignitas für mich als gesunden und jungen Menschen unmöglich. Ich habe nun nicht mehr als meine Mitgliedschaft bei Dignitas und einen ersten fehlgeschlagenen Versuch, ein benötigtes Gutachten zu erlangen.
Ich werde mir trotzdem vornehmen, ein paar Anrufe zu tätigen.
Schade nur, dass hier niemand mit Erfahrungen aufwarten kann.

Ich fühle mich ein bisschen wie ein Straftäter. Komisch. Aber es soll zum Schluss auch jemand sterben, von daher... .
Bild

Verfasst: Freitag 23. Januar 2009, 17:33
von Celinde
Ob man einen Bilanzsuizid gut begründen kann, hängt sicher alleine von dem Psychiater ab, der sich die Begründung anhört. Die meisten würden wahrscheinlich gar nicht gelten lassen.
So schnell wird man gar nicht zwangseingewiesen, die Psychiatrien sind alle hoffnungslos überfüllt.
Leider sind jung und körperlich gesund wirklich zwei Kriterien, die Hilfe durch Dignitas unmöglich machen.

Verfasst: Samstag 24. Januar 2009, 17:58
von Alexander Weman
Also grundsätzlich stimmt, dass auf der Grundlage der Gesetze aus der Nazizeit in Deutschland, Ärzte eine Verhaftung veranlassen können und eine Verbringung in ihre Gefängnisse. Aber davor steht das Urteil eines Vormundschaftsgericht. Stichwort: Gewaltmonopol des Staats)

1. Der sogenannte "Arzt", der einen Kunden verhaften will, darf keine Gewalt und keine Freiheitsberaubung vornehmen. Gegen solche Maßnahmen besteht ein Notwehrrecht in Deutschland. Deshalb sollte man immer CS-Gas mitnehmen, wenn man einen Psycho aufsucht.

2. Nur die Polizei darf in Deutschland Gewalt anwenden. Sie hat ein vorläufiges Festnahmerecht. Aber nur dann, wenn es einen Grund dafür gibt. Auf Veranlassung eines sogenannten "Psychiaters" allein darf in Deutschland die Polizeit keine Gewalt anwenden. Das darf sie nur, wenn ein Vormundschaftsgericht die Inhaftierung in einem der psychiatrischen Gefängnisse in Deutschland avon ihm angeordnet worden ist.

3. Das Recht über die menschrechtswidrige Gefängnishaft in einem sogenannte psychiatrischen Krankenhaus ist in einigen Bundesländern dann nicht möglich, wenn klar ist, dass der Suizid nicht unmittelbar bevorsteht. Das hängt aber von den Landesgesetzen ab.

Es ist ganz dringen anzuraten, bevor man mit solchen Fragen zu einem Psycho rennt, einen Spezialanwalt zu beauftragen, der bei Problemen sich einschaltet und handelt. Meist rücken die Psychos aus Verwaltungsgründen von einem Antrag ab, wenn sie merken, dass sie es mit Leuten zu tun haben, die ihre Rechte kennen und jeweils (eventuell bis zum BVG Widerspruch einlegen werden. Die meisten Prozesse in höheren Instanzen gegen eine Festnahme durch sogenannte Ärzte werden zu Gundsten der Kläger entschieden.


Träumerin hat geschrieben:Psychiater in Deutschland???
da seid ihr aber ganz schön mutig!!!

in der regel werden patienten die an suizid auch nur denken
sofort zwangseingewiesen.

und da spreche ich aus erfahrung, da ich
1. schon in der psychiatrie gearbeitet habe
2. durch meine krankheiten schon viele psychiater konsultiert habe.
stationär wie ambulant.

bilanzsuizid höre ich heute das erste mal,
schon bei wikipedia nachgesehen?

gruß
träumerin

Verfasst: Sonntag 25. Januar 2009, 00:16
von gumpel
Ich werde für meinen Teil sicherlich keine Gewalt gegen wen auch immer ausüben. Für den unwahrscheinlichen Fall einer drohenden Zwangseinweisung hat man als Mitglied von Dignitas einen starken Verbündeten und der Arzt wird sich aufgrund dieser Tatsache zwei Mal überlegen, ob er für den Kunden nachteilige Schritte unternimmt und einen kostspieligen Rechtsstreit riskiert.

Verfasst: Sonntag 25. Januar 2009, 15:27
von Yogi
-----

Verfasst: Sonntag 25. Januar 2009, 15:45
von gumpel
Wobei hier der Unterschied gemacht wird, ob die Person akut suizidgefährdet ist oder ein Suizidwunsch geäußert wird, welchem eine selbst bestimmte, wohlerwogene und dauerhafte Entscheidung zugrunde liegt (Bilanzsuizid).
Ich wurde nicht in eine psychiatrische Klinik eingewiesen, obwohl ich gegenüber einem Psychiater meine Pläne vorgetragen habe.
q.e.d.

Verfasst: Sonntag 25. Januar 2009, 17:52
von Träumerin
Bei Gefahr im Verzug nimmt Dich die Polizei in Gewahrsam und später landest Du auf Anordnung eines Gerichts in der Psychiatrie, wobei hier sogar nur ein Zeugnis irgendeines Allgemeinarztes ausreichend sein kann. Das alles aufgrund von Gesetzen aus den 90er Jahren und nicht aus der Nazizeit.
Wenn man also irgendwem andeutet, dass man Suizid begehen will, hat der ein paar Minuten später die Polizei vor der Tür.

Yogi
@Yogi
genau das sind auch meine erfahrungen Yogi



Wobei hier der Unterschied gemacht wird, ob die Person akut suizidgefährdet ist oder ein Suizidwunsch geäußert wird, welchem eine selbst bestimmte, wohlerwogene und dauerhafte Entscheidung zugrunde liegt (Bilanzsuizid).
Ich wurde nicht in eine psychiatrische Klinik eingewiesen, obwohl ich gegenüber einem Psychiater meine Pläne vorgetragen habe.
q.e.d.
@gumpel
habe eine ärzteodysee hinter mir.
kann nur sagen das du da mit deinem psychiater großes glück hast.

gruß
träümerin

Verfasst: Sonntag 25. Januar 2009, 17:59
von Träumerin
Alexander schrieb:
1. Der sogenannte "Arzt", der einen Kunden verhaften will, darf keine Gewalt und keine Freiheitsberaubung vornehmen. Gegen solche Maßnahmen besteht ein Notwehrrecht in Deutschland. Deshalb sollte man immer CS-Gas mitnehmen, wenn man einen Psycho aufsucht.

2. Nur die Polizei darf in Deutschland Gewalt anwenden. Sie hat ein vorläufiges Festnahmerecht. Aber nur dann, wenn es einen Grund dafür gibt. Auf Veranlassung eines sogenannten "Psychiaters" allein darf in Deutschland die Polizeit keine Gewalt anwenden. Das darf sie nur, wenn ein Vormundschaftsgericht die Inhaftierung in einem der psychiatrischen Gefängnisse in Deutschland avon ihm angeordnet worden ist.
das stimmt nicht so ganz Alexander,
es werden Amtsärzte benachrichtigt, die dich sofort in eine geschlossene Psychiatrie einweisen dürfen.
da sitzt du dann erstmal für 3 wochen fest.

gruß
Träumerin

Verfasst: Montag 2. Februar 2009, 15:16
von gumpel
Ich hatte soeben ein telefonisches Gespräch mit einem deutschen Psychiater. Dieser klärte mich auf, dass er aufgrund meiner Absicht, ein vertieftes psychiatrisches Fachgutachten (welches ja im Endeffekt einen begleiteten Suizid möglich machen soll) zu erlangen, dazu verpflichtet ist, eine Einweisung in eine Psychiatrie zu veranlassen.
Ich habe versichert, dass ich nicht akut suizidgefährdet bin, sondern meine volle Urteilsfähigkeit besitze und mein Suizidwunsch einer selbst bestimmten, wohlerwogenen und dauerhaften Entscheidung entspringt.
Da ich zu Beginn des Gesprächs nur meinen Nachnamen genannt hatte und weitere Informationen nicht preisgab, hoffe ich nun, dass dieses Gespräch keine nachteiligen Ereignisse für mich oder den Arzt hervorbringt.

Trotzdem läuft jeder Arzt Gefahr, bei unterlassener Hilfeleistung, welche in meinem Fall streng betrachtet bereits gegeben ist, die Approbation zu verlieren und sich evtl. anderweitig strafbar zu machen.

Da hat man mir meine verblendeten Augen geöffnet. Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, wie man solch ein Gutachten erlangen soll.
Ich schäme mich, dass ich so blauäugig und rücksichtslos gewesen bin.
Durch meine Aktivitäten können Menschen ihre Arbeit verlieren und somit Familien zerstört werden. Mir geht's richtig schlecht bei solchen Gedanken.


Ich stelle meine Aktivitäten bis auf weiteres ein.
Zu einem nicht näher definierten Zeitpunkt werde ich an Dignitas herantreten und um die Hilfe des einen Psychiaters bitten, welcher solche Gutachten erstellt.
Ludwig A. Minelli hat geschrieben:DIGNITAS ist in Verbindung mit einem Psychiater in Deutschland, der sich grundsätzlich bereit erklärt hat, im besprochenen Sinne mitzuwirken. Wir möchten aber diesen Psychiater nur ausnahmsweise einsetzen; in erster Linie bedarf es der persönlichen Anstrengung eines psychisch kranken Mitglieds, einen kooperationswilligen Psychiater zu finden. Es genügt somit nicht, nur gerade "seinen" Psychiater zu fragen und es dann aufzugeben, wenn dieser ablehnt. Eines unserer Mitglieder hat mehrere Dutzend Psychiater angeschrieben; möglicherweise ergibt sich so ein tragfähiger Kontakt.
Herr Minelli, wenn Sie diese Zeilen lesen, legen Sie bitte fest, inwiefern Dignitas nun eine Unterstützung (für meine Person) gewährleisten und verantworten kann.
Ich möchte bitte außerdem eine klare und unmissverständliche Antwort:
Begleitet Dignitas junge und körperlich unversehrte Menschen in den Tod?


Für den interessierten Leser:
Ich bitte um Meinungen zum Thema.

Verfasst: Montag 2. Februar 2009, 19:19
von beatrice
Ich bin ziemlich fassungslos, wenn ich das lese was ihr da schreibt von euren persönlichen Erfahrungen, als auch der Rechtslage in den deutschsprachigen Ländern. In Österreich wird's nicht viel anders sein.
Ich werde versuchen zu erfahren, wie sich das hier in Espania verhält.

Das nennt sich also humane Gesellschaft, so ein Staat. Gibt Abermilliarden für die Rüstung aus, um die eigenen Soldaten zum Töten anderer fit zu machen. Die Tierzuchtanstalten und Schlachthöfe werden immer "effizienter"! Wenn aber ein leidender Mensch, der zum Gemeinwohl ohnehin nicht viel, wenn überhaupt etwas, beitragen kann, selbst sterben will und um Beistand bittet, wird er zum Weitervegetieren gezwungen, egal ob physisch oder psychisch leidend.

Ich bin einfach fassungslos!!!

Jetzt aber zu meinen praktischen Ideen, die mir spontan dazu einfallen.
Also ich würde mir entweder einen lieben Menschen privat suchen, der mir auf irgendeine Weise freundschaftlich beisteht, falls ich es alleine nicht schaffe. Oder ich würde in ein Land reisen, wo ohnehin keine Justizia danach kräht, wenn ich mir dort jemand "dinge", der es für mich erledigt.
Indien, Pakistan, Südamerika, Afrika da wirds wohl jede Menge Leute geben, die sich ein paar Dollar verdienen wollen.

Auf keinen Fall würde ich soviel Rücksicht auf andere nehmen. Es ist zwar sehr lobenswert wenn ich lese, daß ihr niemanden anderen mit hineinziehen wollt, aber ich fürchte diese selbstlosen Gedanken entspringen nur einem sehr schwachen Selbstwertgefühl.
Wenn ich leide, dann habe ich das Recht das auszudrücken und auch die Konzequenzen zu ziehen.
Ich grüße euch sehr herzlich!

Verfasst: Mittwoch 4. Februar 2009, 02:54
von GuentherJ
@beatrice, Hallo !

Nur mal ein Zusatz zu den "gedungenen Freiberuflern". Ich hab mal kurz in Thailand gelebt. Da konnte man für ein paar Flaschen Whisky schon jemanden finden, der einen "weiter hilft". Easy going....

LG
Günther

Verfasst: Mittwoch 4. Februar 2009, 11:37
von Träumerin
beatrice hat geschrieben: Jetzt aber zu meinen praktischen Ideen, die mir spontan dazu einfallen.
Also ich würde mir entweder einen lieben Menschen privat suchen, der mir auf irgendeine Weise freundschaftlich beisteht, falls ich es alleine nicht schaffe. Oder ich würde in ein Land reisen, wo ohnehin keine Justizia danach kräht, wenn ich mir dort jemand "dinge", der es für mich erledigt.
Indien, Pakistan, Südamerika, Afrika da wirds wohl jede Menge Leute geben, die sich ein paar Dollar verdienen wollen.

Auf keinen Fall würde ich soviel Rücksicht auf andere nehmen. Es ist zwar sehr lobenswert wenn ich lese, daß ihr niemanden anderen mit hineinziehen wollt, aber ich fürchte diese selbstlosen Gedanken entspringen nur einem sehr schwachen Selbstwertgefühl.
Wenn ich leide, dann habe ich das Recht das auszudrücken und auch die
Konzequenzen zu ziehen.
Ich grüße euch sehr herzlich!
liebe Beatrice,

ich finde diese aussage nicht okay!
wenn es bei mir soweit ist, kann ich doch nicht einen lieben menschen drum bitten mir zu helfen !!!

der geht in unserem rechtstaat in den KNAST.
kannst du das verantworten???

liebe grüße
Träumerin