Wetzikon

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Moderatoren: Ludwig A. Minelli, Mediator

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Galliker
Beiträge: 2
Registriert: Freitag 22. August 2008, 16:30

Wetzikon

Beitrag von Galliker »

Sehr geehrter Herr Minelli,

Gemäss Tagespresse will Dignitas ihre Aktivitäten in Wetzikon konzentrieren; über 99% der Sterbewilligen sollen aus dem Ausland kommen und für die Begleitung im Minimum EUR 3,500 zahlen.
Als Einwohner von Wetzikon habe ich dazu folgende Frage:
Ist Dignitas bereit, den der Stadt Wetzikon, resp. dem Kanton Zürich entstehende Aufwand für Polizeikosten, Legalinspektionen, Zivilstandsamt etc. zu entschädigen?

Danke für Ihre Antwort

D. Galliker, Wetzikon
Marrusc
Beiträge: 1
Registriert: Samstag 23. August 2008, 11:51
Wohnort: Wetzikon

Beitrag von Marrusc »

Herr Galliker

Wieviel wären denn diese Kosten??
Gruss,
Marrusc
Galliker
Beiträge: 2
Registriert: Freitag 22. August 2008, 16:30

Beitrag von Galliker »

Hallo Marlon
Gemäss Protokoll des Stadtrates von Zürich vom 22.11.2006 variieren alleine die Polizeikosten zwischen CHF 700 bis CHF 1,580. Für die Verrechnung dieser Kosten fehlt im Kanton Zürich eine gesetzliche Grundlage. Hinzu kommen Kosten für Amtsarzt, Staatsanwaltschaft, Gerichtsmedizin, Zivilstandsamt, Bestattungsamt usw.
Zur Suizidbegleitung an sich, habe ich keine persönliche Meinung. Die Kompetenzen darüber zu befinden und zu urteilen, liegen meines Erachtens bei den religiösen Gemeinschaften, staatlichen Ethik-Kommissionen, Fachleuten, wie zum Beispiel bei Herrn Minelli, aber und vor allem bei den direkt Betroffenen und deren Angehörigen.
Die von den Boulevard-Blättern hochgepeitschte Empörung verurteile ich aufs Schärfste.
Liebe Grüsse
Dominic
Ludwig A. Minelli
Site Admin
Beiträge: 216
Registriert: Samstag 3. Februar 2007, 23:27
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Beitrag von Ludwig A. Minelli »

Bei den beim Staat entstehenden Kosten muss man unterscheiden zwischen den Kosten für den Behördeneinsatz bei einem aussergewöhnlichen Todesfall und den Kosten für Behörden, die in jedem Sterbefall entstehen.

Die Höhe der Kosten für den Einsatz der Behörden zur Abklärung eines aussergewöhnlichen Todesfalles unterliegt allein dem Einfluss der Behörden. Während in anderen Kantonen in einem Fall begleiteten Suizids nur ein einzelnen Polizeifunktionär in Erscheinung tritt, verursachen die Weisungen des Leitenden Staatsanwalts des Kantons Zürich den Einsatz einer Vielzahl von Personen in absolut unnötiger Weise. Diese Kosten gehen alle zu Lasten des Kantons Zürich, und es wäre angezeigt, wenn die Aufsichtsbehörde - der Kantonsrat - diesem Unsinn endlich ein Ende setzen würde. Ebenso steht es mit den Kosten für Kremation oder Bestattung.

Die Kosten für die Beurkundung des Sterbefalles durch das Zivilstandsamt des jeweiligen Zivilstandskreises werden regelmässig von DIGNITAS direkt bezahlt; damit erhält die betreffende Gemeinde jeweils die in der Verordnung über die Zivilstandsgebühren festgelegten Entschädigungen.
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