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Sterbehilfe bei Querschnittlähmung

Verfasst: Donnerstag 13. März 2008, 21:44
von Privateer01
Sehr geehrter Herr Minelli,
da ich seit letzten Jahr ab Bauchnabel abwärts querschnittgelähmt und auf den Rollstuhl angewiesen bin,
frage ich mich, in wie weit Dignitas bzw. Ärzte mir in Richtung Sterbehilfe weiterhelfen können?
Da ich verschiedene Therapieen gemacht habe, aber wie jeder weiß, eine komplette Querschnittlähmung als unheilbar gilt,
möchte ich wissen ob diese auch als eine "unzumutbare Behinderung" gilt?

Verfasst: Samstag 15. März 2008, 08:03
von Ludwig A. Minelli
Naturgemäss unterliegt der Begriff einer "unzumutbaren Behinderung" nicht primär einer Auslegung durch Dritte, sondern durch den betroffenen Menschen selbst. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass das Schweizerische Bundesgericht das Recht eines Menschen, selbst über Zeitpunkt und Art seines Sterbens zu entscheiden, als Menschenrecht im Sinne von Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention anerkannt hat. Dies bedeutet unter anderem, dass zur Inanspruchnahme eines solchen Rechts nicht bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Die Ärzte, welche mit DIGNITAS zusammen arbeiten, dürften durchaus bereit sein, anzuerkennen, dass jemand mit einer Behinderung, wie Sie sie geschildert haben, auch Anspruch auf Hilfe für einen Suizid haben.

Beachten Sie bitte, dass konkrete Fragen und Antworten im Verhältnis zwischen Ihnen und DIGNITAS nicht in diesem Forum allgemein zugänglich abgewickelt werden sollen; dazu ist der E-Mail-Verkehr oder auch ein anderer Korrespondenzweg zu wählen.

Hilfe

Verfasst: Samstag 15. März 2008, 09:47
von medina
Ich biete Hilfe bei Suizid plz pm me