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Patientenverfügung von Dignitas

Verfasst: Samstag 1. Dezember 2007, 00:17
von Medical Expert
Hier heißt es im letzten Abschnitt:

...Eine Fotokopie dieser Patientenverfügung befindet sich bei (bitte ankreuzen und ausfüllen)...

Meine Frage: Muss man hier eine Eintragung machen? Was ist wenn man keine Fotokopie bei einer nahestehenden Person, einem Hausarzt oder einer Krankenkasse hinterlegt hat? Ist die Patientenverfügung dann trotzdem gültig?


Und noch was: kann man auch noch einen zusätzlichen( zur Patientenverfügung von Dignitas) Verfügungstext beilegen, welchen man selbst verfasst hat, z.B. gar keine Behandlung in Anspruch nehmen zu wollen?


Vielen Dank

Verfasst: Montag 3. Dezember 2007, 14:06
von Ludwig A. Minelli
Die Patientenverfügung von DIGNITAS beruht auf schweizerischem Recht und sollte in der Regel keine eigenen Zusätze enthalten.

Einträge von Personen, bei welchen die Verfügung in Kopie hinterlegt ist, sind nicht obligatorisch; aber man sollte daran denken: Eine Patientenverfügung, die niemandem sonst bekannt ist, ist in der Regel nur schwer durchzusetzen. Es ist deshalb wichtig, dass Dritte, die einem nahestehen, davon Kenntnis haben und entweder selbst handeln oder DIGNITAS benachrichtigen können, wenn der Verdacht besteht, dass ein Arzt oder ein Krankenhaus die Verfügung nicht beachtet.

Menschen, die ausserhalb der Schweiz leben, tun sodann gut daran, auch noch eine Patientenverfügung zu errichten, die dem Recht ihres Landes entspricht.

Verfasst: Dienstag 4. Dezember 2007, 01:55
von Medical Expert
Das heißt, wenn man eine Person einträgt, bei der die Verfügung in Kopie vorliegt, wird diese Person dann auch angeschrieben u. erhält eine Bestätigung dass dies bei Dignitas vermerkt wurde!?

Verfasst: Dienstag 4. Dezember 2007, 02:21
von Ludwig A. Minelli
Nein. Es ist immer das Mitglied selbst, welches dafür besorgt ist, dass eine Kopie der Patientenverfügung, die ihm von DIGNITAS zugestellt wird, an die betreffende Person weitergeleitet wird. DIGNITAS stellt immer genügend Kopien für diesen Zweck zur Verfügung, nämlich soviele, wie Personen angegeben sind, zuzüglich drei weitere Exemplare.