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Gutachten zur Urteilsfähigkeit bei seelischen Erkrankungen

Verfasst: Donnerstag 18. Oktober 2007, 13:25
von jonathan
Hallo Forumsgemeinde,

bin heute hier neu eingestiegen und habe gelesen, dass mehrere Benutzer an diesem Thema interessiert sind. Ich wohne im Raum Berlin und würde mich gern telefonisch oder persönlich mit Interessierten darüber austauschen. Freue mich über mails mit Telefonnummer.

Grüße
jonathan

Verfasst: Donnerstag 18. Oktober 2007, 19:55
von ameisenbär
Hi Jonathan


was möchtest Du denn wissen?
Ich habe nur ein Gutachten das ich Urteilsfähig bin, aber eben allgemein.
Hatte ich wegem meinem Patiententestament anfertigen lassen.

Gruß
ameisenbär

Gutachten

Verfasst: Freitag 19. Oktober 2007, 07:15
von jonathan
ameisenbär hat geschrieben:Hi Jonathan


was möchtest Du denn wissen?
Ich habe nur ein Gutachten das ich Urteilsfähig bin, aber eben allgemein.
Hatte ich wegem meinem Patiententestament anfertigen lassen.

Gruß
ameisenbär
Hallo Ameisenbär,

ist das durch eine Vorlage von DIGNITAS entstanden oder hat sich Dein Arzt den Infalt selbst vorgegeben? Es geht ja schließlich nach dem Urteil des Gerichts darum, einem Schweizer Arzt die Verschreibung zu ermöglichen, nachdem die klare und bewusste Entscheidungsfähigkeit des Betreffenden sicher geklärt ist.

Gruß
jonathan

Re: Gutachten

Verfasst: Freitag 19. Oktober 2007, 14:27
von ameisenbär
jonathan hat geschrieben:
ameisenbär hat geschrieben:Hi Jonathan


was möchtest Du denn wissen?
Ich habe nur ein Gutachten das ich Urteilsfähig bin, aber eben allgemein.
Hatte ich wegem meinem Patiententestament anfertigen lassen.

Gruß
ameisenbär
Hallo Ameisenbär,

ist das durch eine Vorlage von DIGNITAS entstanden oder hat sich Dein Arzt den Infalt selbst vorgegeben? Es geht ja schließlich nach dem Urteil des Gerichts darum, einem Schweizer Arzt die Verschreibung zu ermöglichen, nachdem die klare und bewusste Entscheidungsfähigkeit des Betreffenden sicher geklärt ist.

Gruß
jonathan
Nein soweit bin ich noch nicht, das Gutachten was ich habe,
ist einfach nur ein Gutachten für die Patientenverfügung, denn auch dort gehts um Urteilsfähigkeit.

Gruß
ameisenbär