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Ausführung der Entscheidung bei bspw. Unfall

Verfasst: Samstag 15. September 2007, 15:54
von Anonymous
Hallo,
was passiert, wenn ich z.B. aufgrund eines Unfalls so schwer verletzt werde, im Koma liege oder selber nicht mehr äußern kann, dass ich den Freitod wünsche ? Kann dann eine befugte Person (z.B. der Ehemann) meinen Wunsch diesbezüglich bei Ihnen umsetzen lassen ?
Die gleiche Frage habe ich, wenn ich im Alter z.B. aufgrund einer starken Demenzerkrankung nicht mehr selber sagen kann, dass ich dann den Freitod wünsche. Dies ist zwar in meiner Patientenverfügung nachlesbar, aber wieviel gilt das dann ?
Danke für Antwort, Ulla

Verfasst: Samstag 15. September 2007, 16:40
von Ludwig A. Minelli
Freitod ist immer nur möglich, solange jemand urteils- und aktionsfähig ist: Es ist notwendig, dass man sich äussern und die letzte Handlung in seinem Leben, die zum Tode führt, selbst vornehmen kann.

Die Beendigung des Lebens durch eine Drittperson ist - mit Ausnahme in den Niederlanden und in Belgien, sofern dort Ärzte tätig werden - überall strafbar.

Ist somit jemand im Koma oder sonst nicht äusserungs- und aktionsfähig, bleibt nur - sofern eine entsprechende Patientenverfügung erstellt worden ist - die sogenannte passive Sterbehilfe: nichts unternehmen, was das Leben verlängert, allenfalls auch Ernährung und Flüssigkeitsversorgung einstellen.