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Koennen Angehorige fuer Schaeden haftbar gemacht werden?
Verfasst: Mittwoch 6. April 2011, 15:33
von Andi_88
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Re: Koennen Angehorige fuer Schaeden haftbar gemacht werden?
Verfasst: Mittwoch 6. April 2011, 18:27
von mortal
Aus pers. Gründen gelöscht.
Re: Koennen Angehorige fuer Schaeden haftbar gemacht werden?
Verfasst: Mittwoch 6. April 2011, 19:54
von Rasiel
Feuerwehreinsatz wird es nicht geben warum auch, es sei denn du zündest die Wohnung an.
Also nur die Polizei, die ist kostenlos.
Einzig bleibt die Tür. Die zahlt der Wohnungsinhaber.
Re: Koennen Angehorige fuer Schaeden haftbar gemacht werden?
Verfasst: Donnerstag 7. April 2011, 18:08
von Träumerin
Und die Beerdigung!
Re: Koennen Angehorige fuer Schaeden haftbar gemacht werden?
Verfasst: Donnerstag 7. April 2011, 19:34
von Rasiel
Die Angehörigen oder Erben.
Wenn jemand Hartz bekommen hat dann können Eltern mit geringem Einkommen eine Zuschuß beantragen.
Re: Koennen Angehorige fuer Schaeden haftbar gemacht werden?
Verfasst: Sonntag 10. April 2011, 11:23
von Scotti
Es gibt einen blöden, aber leider auch sehr wahren Spruch dazu:
Wer bezahlt das Sterben???Die Erben!!!
So einfach ist das.. produzierst du Kosten durch einen Brand, oder Verspätungen und Schäden bei einem Schienentod, wird deine Familie automatisch regresspflichtig und bevor ichs vergesse, das zahlt KEINE Haftpflicht!!!!!!!
Also noch mal, wer sich Gedanken über Angehörige macht und so wenig Leid wie möglich verursachen will (sorry, aber ich weiß keinen andere Formulierung dafür), der sollte die Finger von den Schienen lassen, bzw. dafür sorgen, dass das Haus
nicht abfackelt.....
Re: Koennen Angehorige fuer Schaeden haftbar gemacht werden?
Verfasst: Sonntag 10. April 2011, 15:33
von paddy
Aber können Angehörige ein Erbe und nicht ausschlagen? Damit müsste doch alle Kosten zulasten des Staates gehen...oder seh ich das falsch?
Re: Koennen Angehorige fuer Schaeden haftbar gemacht werden?
Verfasst: Montag 11. April 2011, 18:32
von Scotti
Selbstverständlich können Angehörige das Erbe ausschlagen, das ist insbesondere dann ratsam, wenn hohe, nicht geregelte Schulden vorliegen, respektive die Erbmasse nicht ausreicht, um die Schulden zu deckeln.
In so einem Falle gingen dann alle Kosten zu Lasten des Staates, respektive der Allgemeinheit.
Re: Koennen Angehorige fuer Schaeden haftbar gemacht werden?
Verfasst: Montag 11. April 2011, 20:09
von paddy
Ja so kenne ich das auch...daher gibt es wohl keinerlei Kosten die auf Hinterbliebene zu kommen...wenn Sie das Erbe ausschlagen...
Re: Koennen Angehorige fuer Schaeden haftbar gemacht werden?
Verfasst: Dienstag 12. April 2011, 12:16
von Scotti
Wie gesagt, damit fällt aber auch alles an weltlichem Besitz dem Staat zu, d.h. Möbel, Geld, Vermögen jedweder form, vorhandene Lebensversicherungen bei denen der Verstorbene Versicherungsnehmer war, usw.
Noch mal... wenn man ein Erbe ausschlägt, verzichtet man auf ALLES was der Verstorbene gehabt hat, darum sollte in so einem Fall immer genau abgewogen werden, ob es sinnvoll ist, oder nicht.