Eine Verständnisfrage...
Verfasst: Dienstag 3. Juli 2007, 02:08
Ich habe eine Verständnisfrage. Auf ihrer Website ist folgendes zu lesen:
Nehmen wir an, ein Mensch erkrankt an Krebs. Die Krankheit wird im Frühstadium diagnostiziert und als heilbar eingestuft. Der betreffende entscheidet sich jedoch gegen die Heilung und möchte mit Hilfe von Dignitas sein Leben beenden. Wie würde in diesem Fall entschieden werden?
Einerseits führt jede Krebserkrankung bei Unterlassung einer geeigneten Therapie zum Tode – „unfehlbar zum Tode“.
Andererseits wäre, in diesem Fall, die im Frühstadium diagnostizierte Krankheit zum betreffenden Zeitpunkt noch heilbar.
Was aber, wenn der Betroffene sich trotzdem gegen das Leben entschließt; aus persönlichen Gründen? Würde ihm dieser Wunsch gewehrt werden, oder müsste er in diesem Fall zusehen, wie die Krankheit weiter fort schreitet und irgendwann als unheilbar eingestuft wird?
Könnten Sie mir außerdem eine Vorstellung geben, wie lange es dauern kann bis ein körperlich unheilbar (wie auch immer die Definition ausfallen mag) erkranktes Mitglied die erbetene Freitodhilfe erhalten kann; vom Zeitpunkt der Stellung des Antrags bis zur Hilfeleistung?
Ich weiß, dass sich letzteres sehr schwer aussagen lassen wird. Vielleicht könnten Sie mir trotzdem eine Ahnung vermitteln, was Sie als einen kurzen und was als einen eher langen Zeitraum einstufen würden.
Für möglichst genaue Antworten wäre ich ihnen sehr dankbar!
Mit freundlichem Gruß,
A.
Wie wird der Begriff „unfehlbar zum Tode führende Krankheit“ ausgelegt? Könnten Sie mir das am Beispiel eines Krebsleidens erläutern?Wer an einer unfehlbar zum Tode führenden Krankheit oder an einer unzumutbaren Behinderung leidet und seinem Leben und Leiden deshalb freiwillig ein Ende setzen möchte, kann als Mitglied von DIGNITAS den Verein darum ersuchen, ihm beim Freitod behilflich zu sein.
Nehmen wir an, ein Mensch erkrankt an Krebs. Die Krankheit wird im Frühstadium diagnostiziert und als heilbar eingestuft. Der betreffende entscheidet sich jedoch gegen die Heilung und möchte mit Hilfe von Dignitas sein Leben beenden. Wie würde in diesem Fall entschieden werden?
Einerseits führt jede Krebserkrankung bei Unterlassung einer geeigneten Therapie zum Tode – „unfehlbar zum Tode“.
Andererseits wäre, in diesem Fall, die im Frühstadium diagnostizierte Krankheit zum betreffenden Zeitpunkt noch heilbar.
Was aber, wenn der Betroffene sich trotzdem gegen das Leben entschließt; aus persönlichen Gründen? Würde ihm dieser Wunsch gewehrt werden, oder müsste er in diesem Fall zusehen, wie die Krankheit weiter fort schreitet und irgendwann als unheilbar eingestuft wird?
Könnten Sie mir außerdem eine Vorstellung geben, wie lange es dauern kann bis ein körperlich unheilbar (wie auch immer die Definition ausfallen mag) erkranktes Mitglied die erbetene Freitodhilfe erhalten kann; vom Zeitpunkt der Stellung des Antrags bis zur Hilfeleistung?
Ich weiß, dass sich letzteres sehr schwer aussagen lassen wird. Vielleicht könnten Sie mir trotzdem eine Ahnung vermitteln, was Sie als einen kurzen und was als einen eher langen Zeitraum einstufen würden.
Für möglichst genaue Antworten wäre ich ihnen sehr dankbar!
Mit freundlichem Gruß,
A.