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BAFÖG-Rückzahlung nach Tod

Verfasst: Montag 19. Juli 2010, 13:26
von LD100
ich hatte vor gut zwei jahren mein studium abgeschlossen.
die rückzahlung dürfte ca. nächstes jahr beginnen.
wenn ich dieses jahr sterbe, müssen dann meine eltern das geld zurückzahlen? (habe weder frau noch kind)

danke

Re: BAFÖG-Rückzahlung nach Tod

Verfasst: Montag 19. Juli 2010, 14:41
von nurkurzfürnePN
Ja, Bafög-Schulden werden vererbt (leider).

Re: BAFÖG-Rückzahlung nach Tod

Verfasst: Montag 19. Juli 2010, 16:43
von Brotbrot
nurkurzfürnePN hat geschrieben:Ja, Bafög-Schulden werden vererbt (leider).
Erbe ausschlagen?
Oder zählt das dann als Unterhaltsschulden?

Schulden werden meines wissens nicht vererbt wenn das Erbe ausgeschlagen wird.

Re: BAFÖG-Rückzahlung nach Tod

Verfasst: Montag 19. Juli 2010, 20:04
von Ernst
http://www.bafoeg-aktuell.de/forum/

in diesem Forum kannst du an Fachleute Fragen stellen.

Re: BAFÖG-Rückzahlung nach Tod

Verfasst: Sonntag 7. November 2010, 14:38
von Balduin
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man diese Schulden begleichen muss, wenn man das Erbe ausschlägt. Erbe ablehnen gilt doch für alles?!

Die Erben müssen halt sehr genau prüfen, wie die Lage der verstorbenen Person ist, ehe sie das Erbe annehmen oder ausschlagen. Oder noch besser, der Erblasser hinterlässt eine persönliche Nachricht, so von der Art "auf keinen Fall das Erbe annehmen!"

Re: BAFÖG-Rückzahlung nach Tod

Verfasst: Sonntag 7. November 2010, 14:57
von Balduin
„Falls also jemand fragt, ob Ihr erben wollt, lasst bloß die Finger davon. Bei uns gibt es nichts mehr zu holen.“

http://wissen.spiegel.de/wissen/image/s ... humb=false

Re: BAFÖG-Rückzahlung nach Tod

Verfasst: Montag 8. November 2010, 16:39
von LostInTranslation
Balduin hat geschrieben:„Falls also jemand fragt, ob Ihr erben wollt, lasst bloß die Finger davon. Bei uns gibt es nichts mehr zu holen.“

http://wissen.spiegel.de/wissen/image/s ... humb=false
"Mit der Energie, die sie in ihren Tod investierten, hätten sie ihre Probleme lösen können. " :|

Das trifft bestimmt auf ziemlich viele hier im Forum zu...
Aber irgendwie find ich den Satz anmaßend.. hm...

Re: BAFÖG-Rückzahlung nach Tod

Verfasst: Dienstag 9. November 2010, 10:12
von Balduin
Ja, den Satz finde ich auch unpassend. Da wird der Suizid nicht als Lösung anerkannt.

Es gibt ja diesen Satz "unzulässiges Wort ist keine Lösung".
NATÜRLICH ist er eine Lösung, für den Betreffenden, und zwar die ULTIMATIVE Lösung. Aber gleichzeitig auch eine einsame Entscheidung und sehr belastend für das soziale Umfeld. Man kann sie wohl auch irgendwie als egoistisch bezeichnen.

Re: BAFÖG-Rückzahlung nach Tod

Verfasst: Mittwoch 10. November 2010, 20:19
von LostInTranslation
Balduin hat geschrieben:Ja, den Satz finde ich auch unpassend. Da wird der Suizid nicht als Lösung anerkannt.

Es gibt ja diesen Satz "Selbsttötung ist keine Lösung".
NATÜRLICH ist er eine Lösung, für den Betreffenden, und zwar die ULTIMATIVE Lösung. Aber gleichzeitig auch eine einsame Entscheidung und sehr belastend für das soziale Umfeld. Man kann sie wohl auch irgendwie als egoistisch bezeichnen.
warum egoistisch? ich muss schließlich mein leben leben und damit zurechtkommen und nicht mein umfeld.

Re: BAFÖG-Rückzahlung nach Tod

Verfasst: Mittwoch 10. November 2010, 21:20
von Wonko
Balduin hat geschrieben:Es gibt ja diesen Satz "Selbsttötung ist keine Lösung".
Es gibt auch den Satz: Kein _unzulässiges Wort_ ist auch keine Lösung :wink:

Re: BAFÖG-Rückzahlung nach Tod

Verfasst: Mittwoch 10. November 2010, 21:22
von LostInTranslation
den spruch kenn ich nur mit "alkohol".. kein alkohol ist auch keine lösung.. 8)