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Die Kessler-Zwillinge sind tot – So läuft der assistierte Suizid ab

Verfasst: Dienstag 18. November 2025, 03:18
von Ute
Simpel gesagt versteht man darunter die „Beihilfe zur Selbsttötung“, wie es auf der Webseite von Deutsche Stiftung Patientenschutz beschrieben ist. Der Sterbewillige nimmt selbstständig eine Substanz ein, die zum Tod führt. 2020 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Beihilfe zur Selbsttötung in Deutschland nicht strafbar ist. Doch einfach ist der Prozess des assistierten Suizids nicht.

In Deutschland gibt es drei Sterbehilfevereine. Eine davon ist die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) – An diese haben sich die Kessler-Zwillinge gewandt. Die Organisation setzt laut Webseite bestimmte Voraussetzungen, bevor sie die Vermittlung einer Freitodbegleitung anbieten.

Sterbehilfeverein vermittelt Freitodbegleitung – viele Voraussetzungen

Zum einen ist eine Mitgliedschaft in der DGHS für mindestens sechs Monate nötig. Laut DGHS-Sprecherin haben sich Alice und Ellen Kessler seit langer Zeit mit dem assistierten Suizid befasst und waren deutlich länger als ein halbes Jahr Mitglieder im Verein. Ein Jurist und eine Ärztin hatten Vorgespräche mit ihnen geführt und waren am 17. November zu ihnen nach Hause gekommen, um sie beim Sterben zu begleiten.

Eine weitere Voraussetzung für den assistierten Suizid ist ein Antrag auf Vermittlung einer Freitodbegleitung, der bei der DGHS eingereicht werden muss. Außerdem müssen der Organisation nachvollziehbare Gründe sowie eine Stellungnahme zu den Sicherheitskriterien vorliegen.

Was bedeutet Freiverantwortlichkeit?

Die suizidwillige Person ...

... weiß, was sie tut (Urteils- und Entscheidungsfähigkeit)
... handelt nicht aus einem Affekt heraus und kennt mögliche Alternativen (Wohlerwogenheit)
... schwankt in ihrem Freitodwunsch nicht, sondern dieser ist dauerhaft (Konstanz)
... wird nicht von Dritten beeinflusst (Autonomie)
... führt den Freitod eigenhändig aus (Tatherrschaft)

Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben e.V.

Wenn beide Gespräche zu dem Ergebnis führen, dass die Freiverantwortlichkeit gegeben ist, wird ein Termin vereinbart. Bei der Freitodbegleitung wirkt neben dem Arzt immer auch ein Jurist als Zeuge mit. Angehörige oder Freunde können auf Wunsch ebenfalls anwesend sein. Nach der Feststellung des Todes wird die örtliche Kriminalpolizei informiert, damit das gesetzlich vorgeschriebene Todesermittlungsverfahren eingeleitet wird.

Nach Angaben der Organisation belaufen sich die Kosten für die Vorbereitung und Durchführung des assistierten Suizids durch die Freitodhelfenden auf 4000 Euro für eine Person. Bei Doppel-Sterbebegleitungen beträgt die Pauschale 6000 Euro. (Quelle: Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben e.V., Deutsche Stiftung Patientenschutz) (res)

https://www.fr.de/panorama/kessler-zwil ... 42639.html