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Re: Europ. Gerichtshof für Menschenrechte - Klage abgewiesen

Verfasst: Dienstag 25. Januar 2011, 20:59
von Maik Schmidt
:D

Re: Europ. Gerichtshof für Menschenrechte - Klage abgewiesen

Verfasst: Donnerstag 27. Januar 2011, 13:23
von Ludwig A. Minelli
Der rechtliche Teil des Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in der Sache Haas gegen die Schweiz ist nun in einer privaten Übersetzung unter folgendem Link zugänglich:
http://www.dignitas.ch/WeitereTexte/HAA ... eutsch.pdf

Re: Europ. Gerichtshof für Menschenrechte - Klage abgewiesen

Verfasst: Donnerstag 27. Januar 2011, 14:09
von Maik Schmidt
Sehr gut. Vielen Dank.
32. Unter Anrufung von Artikel 8 der Konvention beklagt sich der Beschwerdeführer über die
gestellten Bedingungen zur Erlangung von Natrium-Pentobarbital, nämlich ein ärztliches Rezept,
welches auf einem vertieften psychiatrischen Gutachten beruht. Da diese Bedingungen
in seinem Fall nicht erfüllt werden könnten,
Grund für mich erleichtert zu sein.

Re: Europ. Gerichtshof für Menschenrechte - Klage abgewiesen

Verfasst: Montag 31. Januar 2011, 20:32
von And
zitat aus dem artikel:

"Ärzte hätten das Recht, dem Mann ein Rezept für eine tödliche Dosis eines Medikaments auszustellen, doch sei dies nur auf freiwilliger Basis möglich."

was genau heisst dies nun? bedeutet es rechtlich, dass die entscheidung über meinen würdigen tod einzig in der macht eines arztes liegt?
bisher habe ich nur wiederholt gelesen, dass psychiater in der schweiz als berufsverband eine gemeinsame verpflichtung unterschrieben hätten, keine hilfe zum suizid für psychisch kranke zu leisten & keine derartigen gutachten für sterbehilfsorganistionen zu erstellen. damit wäre die freiwilligkeit des arztes eine farce.

was bedeutet "vertieftes psychiatrisches gutachten" - wer bzw. welche behörde stellt dies aus, welche behörde fordert es ein? kann ich ein solches gutachten von meinem psychiater verlangen?

wirklich konkrete, stichhaltige infos - die ich z. bsp. als argument meinem arzt ggü. verwenden kann, finde ich leider nicht.


ich bin einer, der angst vor zug, strick & riskanten oder illegalen experimenten hat, darum kommen die üblichen methoden nicht in frage, doch rückt die verzweifelte option des erhängens immer näher.

Re: Europ. Gerichtshof für Menschenrechte - Klage abgewiesen

Verfasst: Montag 31. Januar 2011, 20:38
von Maik Schmidt
And hat geschrieben:bisher habe ich nur wiederholt gelesen, dass psychiater in der schweiz als berufsverband eine gemeinsame verpflichtung unterschrieben hätten, keine hilfe zum suizid für psychisch kranke zu leisten & keine derartigen gutachten für sterbehilfsorganistionen zu erstellen.
Wo?
Und zur Frage was das heisst:
Ich hab es so verstanden das es keinem Arzt befohlen werden kann.
(aber eben auch nicht verboten)

Re: Europ. Gerichtshof für Menschenrechte - Klage abgewiesen

Verfasst: Montag 31. Januar 2011, 20:44
von And
ich habe es auf hiesiger seite in irgendeiner ausführung von dignitas gelesen, wo genau, weiss ich leider nicht mehr.