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Re: Sterbehilfe..

Verfasst: Samstag 17. Februar 2018, 02:25
von Peterchen
420pm hat geschrieben:Das sich Patienten/Angehörige das Medikament in der Schweiz holen um es in Deutschland nutzen zu können.
Verstoßen die Patienten damit nicht gegen das BTMG in Deutschland? Oder wird dann trotzdem Chloroquin (=kein BTMG) benutzt?

Re: Sterbehilfe..

Verfasst: Samstag 17. Februar 2018, 10:40
von Omega Man
" Damit die Angehörigen dabei nicht gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen, dürfen sie nicht das sonst übliche Mittel, Natrium-Pentobarbital, erhalten. Kusch sagt, der Verein weiche deshalb auf andere Mittel aus."

Re: Sterbehilfe..

Verfasst: Samstag 17. Februar 2018, 18:36
von Peterchen
Danke. Wäre toll, wenn Kusch dem deutschen Lebenszwang-Regime ein Schnippchen schlagen könnte.