Re: Möchte SH, Angehörige erlauben es aber nicht!
Verfasst: Donnerstag 9. Juli 2015, 19:37
Du definierst Zurechnungsfähig hier willkürlich so, dass es unkluge Entscheidungen beinhalten kann. Wie begründest du das? Natürlich dient das Rauchen dem aufgeklärten Eigeninteresse, solange man die Folgen des Weiterrauchens oder Aufhörens auf realistischer Basis gegeneinander abwägt und sich dann dennoch für das Weiterrauchen entscheidet (dass die wenigsten Raucher so verfahren, dürfte klar sein). Anders wenn man erkennt, dass man zwar aufhören wollen würde nach Abwägung der relevanten Aspekte, es aber faktisch nicht kann oder aber eine solche Abwägung schon gar nicht macht (im Falle des Rauchens würde man solche `Ignoranz` tolerieren, nicht weil es `aufgeklärt` wäre, sondern z.B. schon schlicht nicht nachweisbar ist...wobei man Anstrengungen in diese Richtung durchaus unternimmt, z.B. Warnungen oder Bilder auf Zigarettenpackungen...der dadurch ausgelöste Stress wird am besten mit einer Zigarette besänftigt...).Peterchen hat geschrieben:Das gilt nur insofern, als die Gesellschaft keine Suizid-Mittel an nicht-entscheidungsfähige Personen abgeben sollte. Wenn aber jemand zurechnungsfähig ist, dann hat er auch das Recht, eine unkluge Entscheidung zu treffen. Rauchen dient z.B. nicht dem rationalen Eigeninteresse, aber ich halte nichts von einem Staat, der Menschen in dieser Hinsicht bevormundet.Girlxxx hat geschrieben:Peterchen hat geschrieben:
Falsch. Ich finde, dass eine Gesellschaft die Interesse an ihren Bürgern hat, auch dafür Sorge tragen würde ob ein Entscheid eines Betreffenden in seinem wirklichen Interesse ist.
Ja, aber damit ist man bereits im Bereich der Formulierung wirklich konkreter Kriterien, welche, was deine Antwort impliziert, eben auf `aufgeklärtem Eigeninteresse` zu beruhen haben. Auch hier verwendest du übrigens die leere Floskel `letztlich` (wie schon in einem Beitrag zuvor).Die einzige legitime Bedingung ist in meinen Augen die intakte Entscheidungsfähigkeit der Person. Und man könnte noch eine Wartefrist von einigen Monaten (von der man bei schweren körperlichen Krankheiten absehen könnte) einbauen. Letztlich sollte aber jeder, der sterben will, auf humane Weise sterben dürfen. Ich halte nichts von einem Staat, der festlegt, mit welchem Leid man gefälligst weiterzuleben hat.Auf alle Fälle wäre mir eine `anarchische` Gesellschaft die bedingungslos Suizidmethoden bereitstellte sehr suspekt (ja, ich könnte mir eine solche nur als grauenhaft vorstellen). Freilich: in welchem Fall ein Entscheid im aufgeklärten Interesse des Betreffenden ist, ist die ganz andere Frage. Es bedarf möglichst objektiv handhabbare Kriterien etc. (die ja durchaus bereits so in Geltung sind, z.B. bei Dignitas). Inwiefern diese weniger restriktiv sein sollen, wäre dann sicherlich auch diskutierbar.