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Re: Bestrafung für Suizid nach dem Tod?

Verfasst: Donnerstag 11. November 2010, 17:51
von dansker
Naja, aber von dir Maik, könnte man fast den Eindruck haben, als wüßtest du schon alles. Du hast immer Recht, mußt bei fast allem widersprechen und so weiter. Eben ein Christ, wie er von allen gesehen wird. Nett von dir, daß du dem auch noch entgegen kommst.

Re: Bestrafung für Suizid nach dem Tod?

Verfasst: Donnerstag 11. November 2010, 18:32
von Scotti
Wie kommt ihr bloß darauf, dass ein Mensch, der freiwillig aus einem Leben scheidet seine Mission erfüllt hat?? :shock:
Wenn es so wäre, dann würde er, wie bereits geschrieben durch einen Unfall, oder natürlichen tod sterben und niemals durch die eigene hand!

Es mag zwar karmische Aufgaben geben, in der dieser letzte Akt zwar ein Teil der Aufgabe sein könnte, aber wirklich sicher kann man sich da keinesfalls sein!

Re: Bestrafung für Suizid nach dem Tod?

Verfasst: Donnerstag 11. November 2010, 18:58
von nocturne
Scotti hat geschrieben:Wie kommt ihr bloß darauf, dass ein Mensch, der freiwillig aus einem Leben scheidet seine Mission erfüllt hat?? :shock:
Wenn es so wäre, dann würde er, wie bereits geschrieben durch einen Unfall, oder natürlichen tod sterben und niemals durch die eigene hand!

Es mag zwar karmische Aufgaben geben, in der dieser letzte Akt zwar ein Teil der Aufgabe sein könnte, aber wirklich sicher kann man sich da keinesfalls sein!

Scotti, Du hast die Aussage verdreht! Nicht wer freiwillig aus dem Leben scheidet, hat seine Aufgabe erfüllt, sondern "wenn jemand Hass, Gier und Wahn überwunden hat", wird die Selbsttötung nicht als schwere Verfehlung angesehen.
n.

Re: Bestrafung für Suizid nach dem Tod?

Verfasst: Donnerstag 11. November 2010, 19:13
von Scotti
nocturne hat geschrieben:
Scotti, Du hast die Aussage verdreht! Nicht wer freiwillig aus dem Leben scheidet, hat seine Aufgabe erfüllt, sondern "wenn jemand Hass, Gier und Wahn überwunden hat", wird die Selbsttötung nicht als schwere Verfehlung angesehen.
n.
Ah jetzt macht das Sinn.... lol^^
Stimmt, dann kommen wir der Sache näher in der buddhistischen Lehre, wobei dies ja ein viele Leben währender Weg sein kann/bzw. ist.

Re: Bestrafung für Suizid nach dem Tod?

Verfasst: Donnerstag 11. November 2010, 20:08
von nocturne
Ja, richtig, nur gehts erstmal nur um die evtl. Bestrafung nach Suizid :!:
n.

Re: Bestrafung für Suizid nach dem Tod?

Verfasst: Donnerstag 11. November 2010, 20:12
von seneca2010
Hallo,
Scotti hat geschrieben:Wie kommt ihr bloß darauf, dass ein Mensch, der freiwillig aus einem Leben scheidet seine Mission erfüllt hat?? :shock:
Wenn es so wäre, dann würde er, wie bereits geschrieben durch einen Unfall, oder natürlichen tod sterben und niemals durch die eigene hand!

Es mag zwar karmische Aufgaben geben, in der dieser letzte Akt zwar ein Teil der Aufgabe sein könnte, aber wirklich sicher kann man sich da keinesfalls sein!
Was hat das "Mission erfüllt" mit einem Unfall zu tun? Das macht überhaupt keinen Sinn. Oder denkt Ihr ausschließlich an eine "göttliche" Mission, bei der Gott ihn dann ermordert? Ich habe geglaubt, wir reden von persönlichen Zielen, die alle erfüllt wurden, und deswegen kann man glücklich aus dem Leben scheiden, auch durch die eigene Hand.

Sicher? Ja, sicher kann man sich wirklich nie sein. Aber was würdest Du tun, wenn ich Dir folgendes Spiel anbieten würde: Du mußt aus 10 Millionen Losen eines herausziehen und es gibt nur ein Gewinnlos. Wenn Du gewinnst, bekommst Du einen Euro, wenn Du verlierst, verlierst Du Deinen gesamten Besitz. Würdest Du da mitmachen? Wahrscheinlich nicht. Und genau darum geht's: man kann grob abschätzen, wie sein Leben verlaufen wird, und daraus kann man seine Schlüße ziehen (das geht übrigens auch an Maik in Bezug auf "Vielleicht gibt es den Ausweg und du siehst ihn nicht?").
Alex hat geschrieben:Wo ist da ein Wiederspruch? Es gibt einen großen Unterschied zwischen den Menschen die such umbringen weil sie mit ihrem Leben nicht einverstanden sind und Menschen die erkannt haben das ihre Aufgabe erfüllt ist.
Dem würde ich auch nicht zustimmen. Was ist, wenn Du eine Aufgabe hast und erkennst, daß sie unerfüllbar ist. Stell' Dir eine Frau vor, deren Ziel im Leben es ist, ein Kind zu bekommen. Denn ohne eigenes Kind will sie nicht leben. Dann stellt sie fest, daß sie nie Kinder kriegen kann. Also ist sie mit ihrem Leben nicht einverstanden UND ihre Aufgabe ist quasi erfüllt, weil sie unerfüllbar ist. OK, ist vielleicht ein dummes Beispiel, aber ich glaube Du weißt, was ich meine. Man kann im Leben alles erreicht haben, was man erreichen KANN und deshalb gehen wollen.

Liebe Grüße,
Petra

Re: Bestrafung für Suizid nach dem Tod?

Verfasst: Donnerstag 11. November 2010, 20:15
von Alex
Ich habe jediglich die Buddhistischen Ziele gemeint. Ich meinte keine Göttliche Aufgabe, keine eigene auferlegte Aufgabe und erst recht keine fremd erlegte Aufgabe. Falls das nicht klar Wurde tut es mir leid.

Re: Bestrafung für Suizid nach dem Tod?

Verfasst: Donnerstag 11. November 2010, 20:24
von Claasen
Hallo seneca2010

Dem würde ich auch nicht zustimmen. Was ist, wenn Du eine Aufgabe hast und erkennst, daß sie unerfüllbar ist. Stell' Dir eine Frau vor, deren Ziel im Leben es ist, ein Kind zu bekommen. Denn ohne eigenes Kind will sie nicht leben. Dann stellt sie fest, daß sie nie Kinder kriegen kann. Also ist sie mit ihrem Leben nicht einverstanden UND ihre Aufgabe ist quasi erfüllt, weil sie unerfüllbar ist. OK, ist vielleicht ein dummes Beispiel, aber ich glaube Du weißt, was ich meine. Man kann im Leben alles erreicht haben, was man erreichen KANN und deshalb gehen wollen.
Es ist ihr Ziel und ihr Wunsch ein eigenes Kind zu bekommen ! Ob es "ihr Aufgabe" ist fraglich.
Vielleicht ist es "ihre Aufgabe" ein Kind zu adoptieren und diesem Kind ihre ganz Liebe zu schenken.

Wenn ich im Leben eine Aufgabe haben sollte :!: , dann muss diese aber nicht unbedingt mit meinen Wünschen im Einklang sein.

Re: Bestrafung für Suizid nach dem Tod?

Verfasst: Donnerstag 11. November 2010, 20:39
von dansker
Hallo zusammen.

Also wenn ich ehrlich bin, habe ich leichte Probleme zu glauben, daß ich eine bestimmte Aufgabe zu erfüllen habe. OK, möglich wäre es. Aber man kann doch auch darüber nachdenken, ob dieses "eine Aufgabe haben" nicht nur aus uns selber stammt? So nach dem Motto "Alles hat irgendwie einen Sinn, muss einen Sinn haben"? Ich finde, das ist ein interessanter Denkansatz.

Liebe Grüße

Dansker.

Re: Bestrafung für Suizid nach dem Tod?

Verfasst: Donnerstag 11. November 2010, 21:11
von Maik Schmidt
dansker hat geschrieben:Naja, aber von dir Maik, könnte man fast den Eindruck haben, als wüßtest du schon alles. Du hast immer Recht, mußt bei fast allem widersprechen und so weiter. Eben ein Christ, wie er von allen gesehen wird. Nett von dir, daß du dem auch noch entgegen kommst.

1. DU siehst Christen so.
2. Danke das du den Eindruck hast, ich wäre allwissend. Ich sage dir: Nein ich bin es nicht.
3. Ich widerspreche nicht, ich unterhalte mich. Zugegeben etwas intensiver als du, aber das ist halt "Geschmackssache".

Re: Bestrafung für Suizid nach dem Tod?

Verfasst: Donnerstag 11. November 2010, 21:13
von Maik Schmidt
Scotti hat geschrieben:
nocturne hat geschrieben:
Scotti, Du hast die Aussage verdreht! Nicht wer freiwillig aus dem Leben scheidet, hat seine Aufgabe erfüllt, sondern "wenn jemand Hass, Gier und Wahn überwunden hat", wird die Selbsttötung nicht als schwere Verfehlung angesehen.
n.
Ah jetzt macht das Sinn.... lol^^
Ach ja? Dann erklär mir den Unterschied bitte.

Re: Bestrafung für Suizid nach dem Tod?

Verfasst: Donnerstag 11. November 2010, 21:14
von Maik Schmidt
dansker hat geschrieben:Hallo zusammen.

Also wenn ich ehrlich bin, habe ich leichte Probleme zu glauben, daß ich eine bestimmte Aufgabe zu erfüllen habe. OK, möglich wäre es. Aber man kann doch auch darüber nachdenken, ob dieses "eine Aufgabe haben" nicht nur aus uns selber stammt? So nach dem Motto "Alles hat irgendwie einen Sinn, muss einen Sinn haben"? Ich finde, das ist ein interessanter Denkansatz.

Liebe Grüße

Dansker.
Ist es nicht destruktiv den Wunsch gebraucht werden zu wollen zu hinterfragen?

Re: Bestrafung für Suizid nach dem Tod?

Verfasst: Donnerstag 11. November 2010, 21:16
von Maik Schmidt
seneca2010 hat geschrieben: Was ist, wenn Du eine Aufgabe hast und erkennst, daß sie unerfüllbar ist. Stell' Dir eine Frau vor, deren Ziel im Leben es ist, ein Kind zu bekommen. Denn ohne eigenes Kind will sie nicht leben. Dann stellt sie fest, daß sie nie Kinder kriegen kann. Also ist sie mit ihrem Leben nicht einverstanden UND ihre Aufgabe ist quasi erfüllt, weil sie unerfüllbar ist. OK, ist vielleicht ein dummes Beispiel, aber ich glaube Du weißt, was ich meine. Man kann im Leben alles erreicht haben, was man erreichen KANN und deshalb gehen wollen.

Liebe Grüße,
Petra

Was wenn das nur ihr Wunsch war, aber nicht ihre Aufgabe?
Was wenn sie ihre eigentliche Aufgabe vernachlässigt hat, weil sie dem Wunsch nachgegangen ist?

Re: Bestrafung für Suizid nach dem Tod?

Verfasst: Donnerstag 11. November 2010, 21:20
von dansker
Maik. Mach mich nicht sauer mit deiner unzulässiges Wort. Wer hat denn davon gesprochen, nicht gebraucht werden zu wollen. Lies mal richtig. Oder sprichst du ne andere Sprache? Dann hol ich mir gern Google Übersetzer zu rate. Du unterhälst dich, wie du in einem Beitrag davor geschrieben hast. Ich finde, du bist einfach nur ein unzulässiges Wort, bzw. Jemand, der so tut, als wäre er einer. Außerdem stellst du meistens nur dumme Fragen, die sehr oft nichts mit dem Inhalt der Zitate zu tun haben, die du in deine Beiträge setzt. Mann... Wie beknackt muß man sein.

Liebe Grüße

Dansker.

Re: Bestrafung für Suizid nach dem Tod?

Verfasst: Donnerstag 11. November 2010, 21:29
von Maik Schmidt
Versuch einfach mal zu denken bevor du loskeifst dansker.
Du hast angeregt darüber nachzudenken ob wir uns einen Sinn nicht nur einreden.
Ich habe erwiedert das ich das gar nicht so gut finde.
Denn es ist doch ok das der Mensch nützlich sein will.