momo hat geschrieben:ich denke auch, das der Passus
...(unabhängig davon, wie jemand in diese Situation geraten ist)...
das Hintertürchen ist.
Die Frage bleibt aber offen, hält sich zum Einen der Notarzt daran und zum anderen der Arzt in der Klinik.
Der Notarzt wird in JEDEM Fall versuchen dein Leben zu retten... Punkt eins er kennt deine Verfügung ja gar nicht. Punkt zwei wird er in der Situation auch keine Zeit haben sich bei einem Kaffee hinzusetzen und das Ding zu lesen. Und Punkt drei greift deine Patientenverfügung nur wenn du schon Gemüse bist und es in absehbarer Zeit nicht besser wird...
Ich denke da wird einfach zu viel Erwartung reingelegt... die Patientenverfügung ist kein "Ich will sterben - rettet mich nicht!" Zettel...
Das Ding hat lediglich was damit zu tun ob ihr als Gemüse weiterexistieren wollt oder nicht.
Da könnt ihr tausend mal reinschreiben ich möchte nicht, dass meine tötliche Blutung gestopt wird... Und ich bin im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte blabla
Das wird NIEMAND so annehmen!
Es ist wirklich und absolut nur auf den Gemüsezustand bezogen. Wenn ihr fröhlich vor euch hinblutet... oder eure Blutgefäße sich schwarz färben... und ihr nen Zettel auf der Brust liegen habt wo drauf steht "Rettet mich nicht es ist mein Wille und in der PV stehts auch so!" Dann würde sich der gute Mensch trotzdem strafbar machen wenn er euch nicht den ? rettet... und das eigentlich fast überall auf unserem kleinen Erdenrund...
PV + Gemüsezustand = Verhungern oder ggf. Geräte abschalten und ersticken... -> TOD
PV ohne Gemüsezustand = Sinnlos... -> eventuell Klapse oder ein fröhliches und erfülltes Leben mit eventuellen schweren Schäden...
Dennoch sollte jeder der sich abmurksen will natürlich eine PV anfertigen und hinterlegen...
Und den letzten Willen bitte nicht vergessen ;) Notariell beglaubigt und am besten vom Anwalt durchgesetzt...