Patientenverfügung

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Moderatoren: Ludwig A. Minelli, Mediator

santancer
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Patientenverfügung

Beitrag von santancer »

Hat sich jemand schon mit dem Thema befasst? Gilt die Patientenverfügung nur wenn man eine körperliche Krankheit hat und nicht mehr entscheidungsfähig ist? Wie ist es bei einem Suizid, hat es dann immer noch seine Gültigkeit? Vielleicht ist die P-verfügung anfechtbar, Menschen die den Freitod wählen könnten ja als nicht zurechnungsfähig gelten, oder?
Falls ich scheitere möchte ich nicht im Koma dahinvegetieren, als Absicherung wäre das von Vorteil, damit der behandelnde Arzt kein lebensverlängernde Behandlung führt (z.B. Verzicht auf künstliche Ernährung, künstliche Beatmung).

(weitere Infos darüber hier.
http://www.bmj.bund.de/enid/Publikation ... ng_oe.html )
Antaris
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Beitrag von Antaris »

Im Moment ist das eine rechtliche Grauzone. Zwar gibt das Bundesministerium eine Hilfe für das Erstellen einer solchen, jedoch haben die Ärzte noch die Möglichkeit auf Grund der Lücken im Gesetz selbst zu entscheiden! Das rechtlich durchzusetzen wird schwierig und kann letztendlich im Entscheidenden Moment nur vom zuständigen Amtsgericht bewirkt werden. Also - Schreiben ist nicht schlecht, eine zu haben auch und im richtigen Moment drauf vertrauen, das es umgesetzt wird. Ob es bei Selbstmördern zu tragen kommt - keine Ahnung ! Ich hab auch eine und es gibt mir zumindest die Sicherheit, das ich vorgesorgt habe, was auch immer dann passiert!


EDIT:

das wichtigste ist aber, das in der Patientenverfügung eine Person genannt wird, die auch letztendlich deinen in der Verfügung geäußerten Willen umsetzt! Besser ist jedoch, das zwei bekannte (!!) Personen die Verfügung mit unterschreiben. Ein Notar ist nicht erforderlich! Du solltest deine Patientenverfügung auch mit deinem Hausarzt durchsprechen, damit du alle Eventualitäten berücksichtigst.


Antaris
Ludwig A. Minelli
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Patientenverfügung

Beitrag von Ludwig A. Minelli »

Das ist keine rechtliche Grauzone mehr. Der Bundestag hat das Bürgerliche Gesetzbuch ergänzt und klar gemacht, was gilt. Massgeblich daran mitgearbeitet hat der Humanistische Verband; dort gibt es auch eine hervorragende Beratung zu Patientenverfügungen. Hier ist der Link:

http://www.patientenverfuegung.de/
theend
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schweiz

Beitrag von theend »

wie schaut das in der schweiz aus? reicht es nicht im letzten brief nochmals zu erwähnen dass eine pv besteht?
Ludwig A. Minelli
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Beitrag von Ludwig A. Minelli »

In der Schweiz sind die Ärzte gehalten, Patientenverfügungen zu beachten. Wichtig: Dafür sorgen, dass diese auch auf der Person mitgetragen werden, und dass nahestehende Dritte Kopien haben und einschreiten können.

Man kann sich auch die PV auf der Homepage von DIGNITAS mal ansehen.
theend
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natürlich

Beitrag von theend »

hab ich die pv von dignitas angeschaut. besten dank!
Antaris
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Re: Patientenverfügung

Beitrag von Antaris »

Ludwig A. Minelli hat geschrieben:Das ist keine rechtliche Grauzone mehr.

OK...das mag sein, aber dennoch ist es wohl noch nicht bis zu jedem Arzt in Deutschland durchgedrungen!

Aber das ist ja immer so...


Antaris
santancer
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Beitrag von santancer »

Antaris hat geschrieben:

EDIT:

das wichtigste ist aber, das in der Patientenverfügung eine Person genannt wird, die auch letztendlich deinen in der Verfügung geäußerten Willen umsetzt! Besser ist jedoch, das zwei bekannte (!!) Personen die Verfügung mit unterschreiben. Ein Notar ist nicht erforderlich! Du solltest deine Patientenverfügung auch mit deinem Hausarzt durchsprechen, damit du alle Eventualitäten berücksichtigst.


Antaris
Ok danke für die Hinweise. Aber einen Arzt oder Notar zu konsultieren und das 1-2 Personen das mitunterschreiben ist keine Pflicht oder?
freaggle4711
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Beitrag von freaggle4711 »

santancer hat geschrieben:Ok danke für die Hinweise. Aber einen Arzt oder Notar zu konsultieren und das 1-2 Personen das mitunterschreiben ist keine Pflicht oder?
Absolut nicht, es geht hier ja um die Vertretung Deiner Interessen.

Es ist jedoch eigtentlich fast unabdingbar eine andere Person mit der Wahrnehmung der eigenen Interessen (siehe auch Vorsorgevollmacht) zu beauftragen. Schließlich kann in einer PV nicht jeder einzelne Punkt beschrieben werden. Daraus resultierend wird ein Mediziner sein Werk angehen, es sei denn es gibt eine andere Person die ihm genau dies untersagt.
steppenwolf
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Beitrag von steppenwolf »

Trotz Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, lag ich einige Tage im Koma und die Ärtzte weigerten sich, die Geräte abzustellen. Sie begründeten es damit, dass sie nicht 13 Stunden operieren um dann die Geräte abzuschalten.
Meine Überlebenschance stand bei 5-10 Prozent.
Das ganze fand im Berliner Herzzentrum statt.
Sklave
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Registriert: Samstag 27. März 2010, 11:08

Beitrag von Sklave »

echt krass sowas.

aber ich kenne das wie ärzte sind die schneiden an einem rum bis es nicht mehr geht.
Thanatos
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Registriert: Freitag 5. Februar 2010, 10:48

Beitrag von Thanatos »

Die Patientenverfügung an sich ist mittlerweile in der Tat rechtlich gut abgesichert, allerdings gibt es immer noch Möglichkeiten, wo der Arzt eingreifen kann.
Als Beispiel nur folgender Punkt der PV:
"Wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde."
Diese "Wahrscheinlichkeit" und die Grenze, wo abwendbar aufhört und unabwendbar anfängt, betrachte ich als Grauzone, wo unterschiedliche Ansichten (der Ärzte) bestehen können.
Euer Thanatos
Hydra

Beitrag von Hydra »

Hallo an Alle,

die Frage ist wirklich ein wichtiges Thema.


@ steppenwolf:
Darf ich Dich mal fragen, ob Du Deiner 13-stündigen OP bei vollem Bewußtsein zugestimmt hast oder warst Du da schon durch Dein Herzproblem im Koma? Und wie lange ist das ganze her? Hat sich die OP mit anschließendem - gegen Deinen Willen stattfindenden - Anschluß an Geräte gelohnt oder wie denkst Du jetzt daüber?

Danke, und LG

Hydra
steppenwolf
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Registriert: Mittwoch 5. Mai 2010, 17:16

Beitrag von steppenwolf »

@Hydra

Ich möchte Dir sagen, dass ich über die ganze Geschichte nicht glücklich bin. Die ganze Sache passierte im Oktober letzten Jahres im Herzzentrum Berlin.
Als ich eingeliefert wurde (per Hubschrauber) hatte ich das Bewußtsein schon verloren und war schon einen Schritt weiter. Mich konnte also keiner mehr fragen. Also entschieden die Ärzte -- ich war schließlich ein Notfall für sie.

Als ich nach der OP im Koma lag und meine Überlebenschance bei 5-10% lag, haben sie meine Freundinn, die fast 4 Tage nicht geschlafen hatte, mehr oder weniger mental dazu gezwungen ja zu sagen, für die weitere Behandlung.

Ich glaubte damals "natürlich" sterben zu können. Jetzt muß ich nachhelfen.
Hydra

Beitrag von Hydra »

@ steppenwolf:

Das ist ja echt übel. Dann hattest Du schon mal die Chance auf einen natürlichen Tod, mußtest im Krankenhaus noch leiden. Und nun überlegst Du wieder, wie Du da herauskommst.

Das tut mir echt leid für Dich.

LG, Hydra
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