Jemand mit Nahtoderfahrungen?
Moderatoren: Ludwig A. Minelli, Mediator
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Sie nutzten die Schwäche meiner Freundinn aus (sie verbrachte die Tage und Nächte auf der Intensiven). Als ich aufwachte sagte der Arzt zu mir und diese Worte werde ich nie vergessen:" Da haben wir es ja geschafft " und ich sagte "Nein ich habe es nicht geschafft". Daraufhin haben sie meine Freundinn ausgequetscht und eine Stunde später saß eine Psychologin an meinem Bett. Das war die richtige Folter - zurück in diesem besch... Leben.
War jetzt 12 Wochen zur stationären Terapie - es hat sich bei mir nichts geändert.
In diesem Land zählt noch nicht einmal die Selbsbestimmung über den
eigenen Körper.
War jetzt 12 Wochen zur stationären Terapie - es hat sich bei mir nichts geändert.
In diesem Land zählt noch nicht einmal die Selbsbestimmung über den
eigenen Körper.
hier ist es nich viel anderst.
ich denke einfach je "zivilisierter" das land desto eher werden sie dich daran hindern solange du denen noch irgendwie geld bringst.
und du hast recht mit dem was du sagst du hast keine möglichkeit auf freiheit.
der tod ist die einzige freiheit die du hast.
sofern er kommt schnell und ohne möglichkeit dich zu retten.
oder eben du planst es selbst.
ich denke einfach je "zivilisierter" das land desto eher werden sie dich daran hindern solange du denen noch irgendwie geld bringst.
und du hast recht mit dem was du sagst du hast keine möglichkeit auf freiheit.
der tod ist die einzige freiheit die du hast.
sofern er kommt schnell und ohne möglichkeit dich zu retten.
oder eben du planst es selbst.
In dem Wegweiser wird alles genau erklaert, wie es "angeblich" ablaeuft.
http://www.jenseits-de.com/
Zum Thema PV:
Die Gesetze wurden Gott sei Dank im Sinne des Patienten verschaerft.
Haette meine Tante damals eine PV gehabt, haette sie auf gar keinen Fall operiert werden duerfen. Die Aerzte fragten ihre Mutte sofort nach einer PV damit sie sich nicht strafbar machten.
Aber ich kann mir auch gut vorstellen, dass es immer noch von Klinik zu Klinik unterschiedlich ist, ob eine PV ignoriert wird, oder sie wirklich aktzeptiert wird.
Ein Intensivpatient bringt einer Klinik sehr viel Geld ein und das wollen die Kliniken sich natuerlich nur ungern entgehen lassen.
Sollte mich mal ein Arzt gegen meinen Willen behandeln, dann werde ich ihn bis auf's Blut verklagen und da hilft ihm auch dann seinen Eid nichts mehr! Mein Wille steht an erster Stelle und seinen Eid interessiert mich absolut nicht!
http://www.jenseits-de.com/
Zum Thema PV:
Die Gesetze wurden Gott sei Dank im Sinne des Patienten verschaerft.
Haette meine Tante damals eine PV gehabt, haette sie auf gar keinen Fall operiert werden duerfen. Die Aerzte fragten ihre Mutte sofort nach einer PV damit sie sich nicht strafbar machten.
Aber ich kann mir auch gut vorstellen, dass es immer noch von Klinik zu Klinik unterschiedlich ist, ob eine PV ignoriert wird, oder sie wirklich aktzeptiert wird.
Ein Intensivpatient bringt einer Klinik sehr viel Geld ein und das wollen die Kliniken sich natuerlich nur ungern entgehen lassen.
Sollte mich mal ein Arzt gegen meinen Willen behandeln, dann werde ich ihn bis auf's Blut verklagen und da hilft ihm auch dann seinen Eid nichts mehr! Mein Wille steht an erster Stelle und seinen Eid interessiert mich absolut nicht!
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Im Fall von Steppenwolf würde eine Klage nicht wirklich sehr viele Erfolgsaussichten haben. Es gibt die Regelung dass im Notfall eine PV nicht beachtet werden muss, da das medizinische Personal nicht die Echtheit überprüfen kann.
Bei stationärer Behandlung und dem Missachten einer PV würden sich die Mediziner strafbar machen. Da jedoch seine Bevollmächtigte zur Behandlung eingewilligt hat liegt kein Verstoß vor. Rein juristisch also straffrei.
Bei stationärer Behandlung und dem Missachten einer PV würden sich die Mediziner strafbar machen. Da jedoch seine Bevollmächtigte zur Behandlung eingewilligt hat liegt kein Verstoß vor. Rein juristisch also straffrei.
Bei einer PV kannst du einen kleinen Abschnitt abschneiden und den immer bei dir tragen. Dort steht drauf, dass du eine PV besitzt. Was passiert dann? Wass passiert, wenn ich auf diesem Abschnitt zusaetzlich schreibe, dass ich eine Wiederbelebung grundsaetzlich ablehne?freaggle4711 hat geschrieben:Im Fall von Steppenwolf würde eine Klage nicht wirklich sehr viele Erfolgsaussichten haben. Es gibt die Regelung dass im Notfall eine PV nicht beachtet werden muss, da das medizinische Personal nicht die Echtheit überprüfen kann.
Bei stationärer Behandlung und dem Missachten einer PV würden sich die Mediziner strafbar machen. Da jedoch seine Bevollmächtigte zur Behandlung eingewilligt hat liegt kein Verstoß vor. Rein juristisch also straffrei.
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Du könntest es dir auf die Brust tätowieren lassen und es würde im Notfall keine Beachtung finden. Es gibt Urteile dazu, die alle das gleiche ergaben. Es ist in einem Notfall für das medizinische Personal nicht zumutbar zunächst eine PV zu suchen oder diese anzufordern noch ist es ihnen möglich die Echtheit zu prüfen. Schließlich könnte auch ein rach- oder erbsüchtiger Mensch diese PV unterschieben.Engel hat geschrieben:Bei einer PV kannst du einen kleinen Abschnitt abschneiden und den immer bei dir tragen. Dort steht drauf, dass du eine PV besitzt. Was passiert dann? Wass passiert, wenn ich auf diesem Abschnitt zusaetzlich schreibe, dass ich eine Wiederbelebung grundsaetzlich ablehne?
Man hat keine Chance in einem Notfall die Reanimation zu verhindern. Außer man hängt in einer 15 KV Stromleitung.
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aobe hat geschrieben:
Hallo ihr Lieben,
ist ein interessantes Thema. Ich habe noch keine Nahtoderfahrung, allerdings schon viel darüber gelesen und auch einige Menschen angehört, die so etwas erlebt haben.
Da ich keine Zeit habe, kann ich leider nicht so viel darüber schreiben. Aber wenn ihr Lust habt geht einmal den Link nach. Nicht erschrecken, es heißt Esoterik-Forum. Aber da geht es unter anderem auch um Nahtoderfahrungen, da berichten Menschen von ihren Erlebnissen und man kann auch Fragen stellen.
http://www.esoterikforum.at/forum/forum ... .php?f=110
@aobe Ich glaube nicht das du Angst haben musst, denn die Hölle ist vielleicht ja auch nur hier auf Erden... allerdings, nicht für jeden Menschen, leider aber für viel, zu viele (denke ich)!
Alles Liebe Manuela
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Mich interessiert, ob es wirklich ein anderes Leben nach dem Tod gibt. Davor habe ich Angst, denn ich möchte nicht nach meinem Tod weiter existieren.
Was denkt ihr darüber?
ist ein interessantes Thema. Ich habe noch keine Nahtoderfahrung, allerdings schon viel darüber gelesen und auch einige Menschen angehört, die so etwas erlebt haben.
Da ich keine Zeit habe, kann ich leider nicht so viel darüber schreiben. Aber wenn ihr Lust habt geht einmal den Link nach. Nicht erschrecken, es heißt Esoterik-Forum. Aber da geht es unter anderem auch um Nahtoderfahrungen, da berichten Menschen von ihren Erlebnissen und man kann auch Fragen stellen.
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@aobe Ich glaube nicht das du Angst haben musst, denn die Hölle ist vielleicht ja auch nur hier auf Erden... allerdings, nicht für jeden Menschen, leider aber für viel, zu viele (denke ich)!
Alles Liebe Manuela
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In diesem Forum werden euch alle Fragen zum Thema Tod, Suizid, Nahtoderfahrungen, Seelen e.c....... beantwortet.
Dieses Forum hat auch nichts mit Kirche, Religion, oder Esotherik zu tun.
Es ist ein sehr interessantes Forum und man braucht sich dort nicht einmal
anzumelden. Auch kostet es absolut keinen Cent.
Vielleicht kann es fuer viele hilfreich sein.
Ich wuerde mich freuen, wenn ihr mir schreiben wuerdet, was ihr von diesem Forum haltet.
Liebe Gruesse
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- Beiträge: 1054
- Registriert: Montag 28. Januar 2008, 10:14
ja einerseits auch verständlich, das man nicht bei jedem erst ne pv sucht.
ansonsten sterben noch einige bevor die merken das er keine hat.
dennoch wenn bekannt ist das jemand eine pv hat darf der arzt kein druck auf verwante ausüben. damit sie sich gegen den willen des patienten entscheiden.
ansonsten macht die pv ja auch gar keinen sinn.
und im überigen gibt es noch die möglichkeit den patienten der im koma liegt an einen arzt zu überweisen zu lassen der kein ethisches problem damit hat.
von denen gibt es sicher auch ein paar. in disem sinne hat dignitas schon einen sinn.
den für angehörige ist es immer einen schock ergo im schock ist kein mensch richtig entscheidungsfähig zu urteilen ohne unterstützung.
natürlich könnte man es versuchen anzufechten aber gegen grosse gewinnst du selten selbst wenn du im recht bist.
den die begründung die ärzte laut speppenwolf angegeben haben war wir operieren nicht 13 stunden um ihn dann sterben zu lassen.
am besten wäre es sicher wenn man einen arzt hat der bei so einem fall sofort angerufen wird, der auf der gleichen seite steht, oder ein anwalt.
ansonsten sterben noch einige bevor die merken das er keine hat.
dennoch wenn bekannt ist das jemand eine pv hat darf der arzt kein druck auf verwante ausüben. damit sie sich gegen den willen des patienten entscheiden.
ansonsten macht die pv ja auch gar keinen sinn.
und im überigen gibt es noch die möglichkeit den patienten der im koma liegt an einen arzt zu überweisen zu lassen der kein ethisches problem damit hat.
von denen gibt es sicher auch ein paar. in disem sinne hat dignitas schon einen sinn.
den für angehörige ist es immer einen schock ergo im schock ist kein mensch richtig entscheidungsfähig zu urteilen ohne unterstützung.
natürlich könnte man es versuchen anzufechten aber gegen grosse gewinnst du selten selbst wenn du im recht bist.
den die begründung die ärzte laut speppenwolf angegeben haben war wir operieren nicht 13 stunden um ihn dann sterben zu lassen.
am besten wäre es sicher wenn man einen arzt hat der bei so einem fall sofort angerufen wird, der auf der gleichen seite steht, oder ein anwalt.
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- Beiträge: 190
- Registriert: Freitag 16. April 2010, 14:33
Es liegt im Auge des Betrachters wie verständlich diese Handhabe ist.
Auf gesetzlicher, politischer und gesellschaftlicher Sicht basieren diese Gesetze und Urteile.
Ein Arzt hat die Pflicht Leben zu erhalten. Ein Bürger hat die Pflicht die im zuzumutende Hilfe zu leisten. Beides ist bei Unterlassen mit Strafe belegt.
Ergo hat auch der BGH ein Urteil erlassen in welchem definiert wird dass ein Betreuer oder bei vorliegender PV die bevollmächtigte Person hinzugezogen werden muss falls der zu Behandelnde selber nicht entscheidungsfähig ist. Entscheidet / vermutet der verantwortliche Arzt dass der Betreuer oder Bevollmächtigte gegen den Willen des Patienten entscheidet kann er ein Vormundschaftsgericht einschalten welches dann die Entscheidung vornimmt. Hierzu gibt es anhängige Verfahren, eines vor dem BGH, da Vormundschaftsrichter gegen den Willen der PV entschieden und ein gewolltes oder geduldetes Ableben nicht akzeptierten.
Es ist offensichtlich dass der Gesetzgeber dem Bürger nicht die Möglichkeit einräumt eigenwillig zu sterben, sofern dieser aufgefunden wird.
Es dürfte schnell klar sein dass ein Bevollmächtigter von den Medizinern so lange bearbeitet wird bis er einer weiteren Behandlung zustimmt. In einer jüngsten Verhandlung stritt zum Beispiel das beteiligte medizinische Personal jegliche Gespräche mit dem BV ab, dieser hätte von sich aus so entschieden. Daher empfiehlt es sich für einen BV immer mindestens einen Zeugen bei sich zu haben.
Auch sind Mediziner sehr gut in der Lage eine selbst lebensbedrohliche Lage mit minderen Überlebenschancen durch eine gute Prognose zu übertünchen. Man ist als Laie mit den Argumentationen schnell überfordert. Auch wird es psychisch nicht einfach über Leben oder Ableben eines Nahestehenden oder geliebten Menschen zu entscheiden.
Wie wir es drehen und wenden und egal wie toll die Gesetze angepasst wurden, tritt das Rettungspersonal auf den Plan ist die PV formell nicht vorhanden und der Patient erwacht in einem Krankenhaus.
Auf gesetzlicher, politischer und gesellschaftlicher Sicht basieren diese Gesetze und Urteile.
Ein Arzt hat die Pflicht Leben zu erhalten. Ein Bürger hat die Pflicht die im zuzumutende Hilfe zu leisten. Beides ist bei Unterlassen mit Strafe belegt.
Ergo hat auch der BGH ein Urteil erlassen in welchem definiert wird dass ein Betreuer oder bei vorliegender PV die bevollmächtigte Person hinzugezogen werden muss falls der zu Behandelnde selber nicht entscheidungsfähig ist. Entscheidet / vermutet der verantwortliche Arzt dass der Betreuer oder Bevollmächtigte gegen den Willen des Patienten entscheidet kann er ein Vormundschaftsgericht einschalten welches dann die Entscheidung vornimmt. Hierzu gibt es anhängige Verfahren, eines vor dem BGH, da Vormundschaftsrichter gegen den Willen der PV entschieden und ein gewolltes oder geduldetes Ableben nicht akzeptierten.
Es ist offensichtlich dass der Gesetzgeber dem Bürger nicht die Möglichkeit einräumt eigenwillig zu sterben, sofern dieser aufgefunden wird.
Es dürfte schnell klar sein dass ein Bevollmächtigter von den Medizinern so lange bearbeitet wird bis er einer weiteren Behandlung zustimmt. In einer jüngsten Verhandlung stritt zum Beispiel das beteiligte medizinische Personal jegliche Gespräche mit dem BV ab, dieser hätte von sich aus so entschieden. Daher empfiehlt es sich für einen BV immer mindestens einen Zeugen bei sich zu haben.
Auch sind Mediziner sehr gut in der Lage eine selbst lebensbedrohliche Lage mit minderen Überlebenschancen durch eine gute Prognose zu übertünchen. Man ist als Laie mit den Argumentationen schnell überfordert. Auch wird es psychisch nicht einfach über Leben oder Ableben eines Nahestehenden oder geliebten Menschen zu entscheiden.
Wie wir es drehen und wenden und egal wie toll die Gesetze angepasst wurden, tritt das Rettungspersonal auf den Plan ist die PV formell nicht vorhanden und der Patient erwacht in einem Krankenhaus.
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- Registriert: Donnerstag 4. März 2010, 08:11
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@ Peter
Die Konsequenz aus deiner Hypothese der Unmöglichkeit von Willensfreiheit ist die Schicksalsergebenheit. Demnach kann ich meine Geschicke gar nicht selbst steuern sondern bin den Gegebenheiten ausgeliefert. Dennoch zeigt uns die Geschichte dass mittels Handlungen motiviert durch philosophische Erkenntnisse der Aufklärung die Sklaverei abgeschafft wurde, dass ein acht Stundentag erkämpft wurde als die mehr positivere Variante, andererseits die negative Variante Massenmorde durch Polpot, Hitler, Stalin etc., alles wäre deiner Auffassung nach Schicksalgegeben und unabhüängig von unsere Überlegungen und Handlungen. Diese Einstellung hatten religiöse Kreise im Mittelalter auch, dort war es die Gottergebenheit die bei dir durch die Schicksalsergebenheit ersetzt wird.
Natürlich hängt die Diskussion zentral von den beiden Begriffen Willen und Freiheit ab.
Beides sind Abstraktionen und sehr diffuse Begrifflichkeiten.
Wenn ich Freiheit nicht absolut begreife sondern nur darauf beschränke eine Wahlmöglichkeit zu haben zwischen A und B so stellt das etwas anderes dar wie eine Freiheit der Wahlmöglichkeiten zwischen allen denkbaren Möglichkeiten von A bis Z.
Ebenso diffus ist der Begriff des Willen. Der Willen ist unterstellt eine Zielgerichtetheit meiner Handlungen. Auch der Willen ist per se limitiert umsonst wünsche ich mir wie dies manche Kinder tun, dass durch mein Augenblinzeln das Licht ein und ausgeschaltet wird, noch durch soviel Wollen wie möglich wird dieses Ziel nicht erreicht werden. Das Wollen muss sich also auch an den realen Möglichkeiten ausrichten. Dennoch gibt es den Effekt des Idealismus. Hätten die Menschen nicht wieder alle Möglichkeiten versucht es den unzulässiges Wort gleichzutun und hätte es nicht diese Idealisten gegeben die dies von den Griechen angefangen über DaVinci und den Schneider von Ulm bis Lillienthal wäre das Ideal vom Fliegen nie Realität geworden.
In einer Welt der Schicksalsgläubigkeit wären diese Ziele nie erreicht worden.
Ich denke gerade auch hier im Forum sind viele Idealisten, die an ihren Idealen gescheitert sind, wie die Schneider von Ulm oder Lillienthal.
Ich habe so meine Zweifel sowohl für die eine wie für die andere Variante
lassen sich Argumente finden. Beherrschen wir unsere Gedanken oder beherrschen unsere Gedanken uns, oder weder das eine noch das andere weil beide eine Objekt-Subjekttrennung unterstellen die gar nicht möglich ist.
Die andere Frage die sich mir stellt: Ist der Intellekt die einzige Erkenntnisquelle die wir haben woraus speist sich unter Unbewusstsein etc. Vieles entgeht unserer bewussten Wahrnehmung und doch nehmen wir es auf eine andere Art und Weise war aber wir können darüber nicht reflektieren dennoch richten wir unsere Handlungen danach aus.
Das der Intellekt und die Rationalität höher anzusiedeln sei wie alle anderen Erkenntnisinstanzen dafür scheint es mir keine Legitimation zu geben.
Die Konsequenz aus deiner Hypothese der Unmöglichkeit von Willensfreiheit ist die Schicksalsergebenheit. Demnach kann ich meine Geschicke gar nicht selbst steuern sondern bin den Gegebenheiten ausgeliefert. Dennoch zeigt uns die Geschichte dass mittels Handlungen motiviert durch philosophische Erkenntnisse der Aufklärung die Sklaverei abgeschafft wurde, dass ein acht Stundentag erkämpft wurde als die mehr positivere Variante, andererseits die negative Variante Massenmorde durch Polpot, Hitler, Stalin etc., alles wäre deiner Auffassung nach Schicksalgegeben und unabhüängig von unsere Überlegungen und Handlungen. Diese Einstellung hatten religiöse Kreise im Mittelalter auch, dort war es die Gottergebenheit die bei dir durch die Schicksalsergebenheit ersetzt wird.
Natürlich hängt die Diskussion zentral von den beiden Begriffen Willen und Freiheit ab.
Beides sind Abstraktionen und sehr diffuse Begrifflichkeiten.
Wenn ich Freiheit nicht absolut begreife sondern nur darauf beschränke eine Wahlmöglichkeit zu haben zwischen A und B so stellt das etwas anderes dar wie eine Freiheit der Wahlmöglichkeiten zwischen allen denkbaren Möglichkeiten von A bis Z.
Ebenso diffus ist der Begriff des Willen. Der Willen ist unterstellt eine Zielgerichtetheit meiner Handlungen. Auch der Willen ist per se limitiert umsonst wünsche ich mir wie dies manche Kinder tun, dass durch mein Augenblinzeln das Licht ein und ausgeschaltet wird, noch durch soviel Wollen wie möglich wird dieses Ziel nicht erreicht werden. Das Wollen muss sich also auch an den realen Möglichkeiten ausrichten. Dennoch gibt es den Effekt des Idealismus. Hätten die Menschen nicht wieder alle Möglichkeiten versucht es den unzulässiges Wort gleichzutun und hätte es nicht diese Idealisten gegeben die dies von den Griechen angefangen über DaVinci und den Schneider von Ulm bis Lillienthal wäre das Ideal vom Fliegen nie Realität geworden.
In einer Welt der Schicksalsgläubigkeit wären diese Ziele nie erreicht worden.
Ich denke gerade auch hier im Forum sind viele Idealisten, die an ihren Idealen gescheitert sind, wie die Schneider von Ulm oder Lillienthal.
Ich habe so meine Zweifel sowohl für die eine wie für die andere Variante
lassen sich Argumente finden. Beherrschen wir unsere Gedanken oder beherrschen unsere Gedanken uns, oder weder das eine noch das andere weil beide eine Objekt-Subjekttrennung unterstellen die gar nicht möglich ist.
Die andere Frage die sich mir stellt: Ist der Intellekt die einzige Erkenntnisquelle die wir haben woraus speist sich unter Unbewusstsein etc. Vieles entgeht unserer bewussten Wahrnehmung und doch nehmen wir es auf eine andere Art und Weise war aber wir können darüber nicht reflektieren dennoch richten wir unsere Handlungen danach aus.
Das der Intellekt und die Rationalität höher anzusiedeln sei wie alle anderen Erkenntnisinstanzen dafür scheint es mir keine Legitimation zu geben.
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Weiter geführt wäre somit ein biologisches Überleben unmöglich.andre53 hat geschrieben:Das der Intellekt und die Rationalität höher anzusiedeln sei wie alle anderen Erkenntnisinstanzen dafür scheint es mir keine Legitimation zu geben.
Ich kann den meisten Eurer Ausführungen jedoch nicht folgen, da mir die Bildung in diesem Bereich fehlt, Lektüre wie hier genannt entzieht sich meiner Kenntniss.
In (Über)Lebenssituationen mit gleichen Voraussetzungen wird ein Mensch mit minder ausgeprägtem Intellekt genauso überleben wie ein durch Intellekt überlegener Mensch.
Ging es hier nicht darum wer bereits NTE Erfahrungen hat?