in deiner situation ist ein handgeschriebener zettel im stillen kämmerlein als testament wohl anfechtbar. ein notar oder ein zeuge UND eine ärztliche bescheinigung wegen der zurechnungsfähigkeit würde dem ganzen deutlich mehr gewicht geben. dann gibt es noch, glaube ich, den pflichtteil für ehegatten, was die sache völlig kompliziert macht, oder?
oder du verschenkst deine sachen zu lebzeiten?
Problem Abschiedsbrief
Moderatoren: Ludwig A. Minelli, Mediator
http://de.wikipedia.org/wiki/Schenkung
Würde ich auch raten.
Lass sie es abholen und Dich am besten gleich erstmal mit.
Das Du mal rasukommst! Und Sachen für den Suizid hast ja wohl dabei.
Dann bist du aber nicht allein.
Mir mißfällt ganz einfach, daß Du da allein stirbst.
Was anderes ist das Testament. Muß handschriftlich sein, mit Datum und Unterschrift.
Oben muß drin stehen, daß du dies im Vollbesitz Deiner geistigen Fähigkeiten schreibst.
Würde ich auch raten.
Lass sie es abholen und Dich am besten gleich erstmal mit.
Das Du mal rasukommst! Und Sachen für den Suizid hast ja wohl dabei.
Dann bist du aber nicht allein.
Mir mißfällt ganz einfach, daß Du da allein stirbst.
Was anderes ist das Testament. Muß handschriftlich sein, mit Datum und Unterschrift.
Oben muß drin stehen, daß du dies im Vollbesitz Deiner geistigen Fähigkeiten schreibst.