Patientenverfügung & 20er BGH Urteil kombiniert?

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Henkers-Spezi
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Patientenverfügung & 20er BGH Urteil kombiniert?

Beitrag von Henkers-Spezi »

Servus zusammen.

ich hätte mal eine Frage, die sich im Netz nicht so wirklich klären lässt.
Ich habe eine PV, die strikt nach Bundesamt etc erstellt ist. Die PV ansich ist safe und von einem Anwalt gegengecheckt. :-)
Nun aber meine Frage:
Ich habe einen Absatz drin, der klar besagt, dass im Falle eines vegetativen / unbrauchbaren Zustandes das 20er Urteil des BGH´s umzusetzen ist und ich per Medikament final ins Jenseits zu schicken bin. Muss sich der Arzt, egal aus welcher Klinik etc. daran halten und mich per Spritze / Medi verabschieden?

Wie gesagt, die PV ist safe, aber meine Frage wusste noch nicht mal der RA zu beantworten.

Danke euch.
n°cturne
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Re: Patientenverfügung & 20er BGH Urteil kombiniert?

Beitrag von n°cturne »

Ein Link zum Urteil wäre ganz hilfreich. Wenn es darin so festgehalten ist, ist wohl eher von einer Bejahung auszugehen. Edit: Nachdem ich jetzt selbst recherchiert habe, ist das so nicht darin festgehalten. Insofern verwunderlich, dass selbst der Anwalt keine Antwort wusste. Weil eigentlich ist die Sache dann klar.
Zuletzt geändert von n°cturne am Dienstag 18. Juni 2024, 00:47, insgesamt 1-mal geändert.
Hurlinger
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Re: Patientenverfügung & 20er BGH Urteil kombiniert?

Beitrag von Hurlinger »

Ich bin mir eigentlich sicher, dass man keinen Arzt, auch nicht mit einer sattelfesten Patientenverfügung, dazu zwingen könnte dich per Injektion ins Jenseits zu beföreden. Allerhöchstens palliative Versorgung, auch wenn dazu das Leben eventuell verkürzt wird. Wir sind hier in "D" noch lange nicht so weit, und ich vermute, dass es auch nicht kommen wird. Es wird Wunschdenken bleiben.
Wenn ich mir vorstelle, dass das BfArm immer noch keine Dosis NaP an die Antragsteller berietgestellt hat, sagt das doch schon alles!
Ist aber nur meine persönliche Ansicht. Kann ja auch daneben liegen.
Gruß
Hurlinger
7909
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Re: Patientenverfügung & 20er BGH Urteil kombiniert?

Beitrag von 7909 »

Servus Hurlinger........ :-)

Dank dir für die Antwort..........

Meine Frage resultierte einfach auf der Basis von PV und eines vegetativen Zustandes.
Auch wenn das BGH-Urteil oftmals als ominös hingestellt wird, ist es halt doch ein Urteil.....
Was du sagst, ist ja voll richtig, aber der Arzt möchte ich wirklich nicht sein, wenn es doch mal ein Angehöriger drauf anlegt.....

Auch ein Vogel der 8 Jahre studiert hat, setzt sich nicht mit irgendwelchen Eiden über die Rechtslage hinweg... :-) *mal kurz laut gedacht*

LG
Hurlinger
Beiträge: 472
Registriert: Donnerstag 19. Oktober 2017, 19:41

Re: Patientenverfügung & 20er BGH Urteil kombiniert?

Beitrag von Hurlinger »

In dem Urteil wird aber nicht stehen, dass man jemanden drittes dazu verpflichten kann.
Das wäre ja dann aktive Sterbehilfe, und darum geht es m.E. ja auch nicht.
Wenn ich das alles richtig verstanden habe, geht es lediglich um die Möglichkeit an geeignete Mittel zu kommen einem menschenwürdigen Suizid begehen zu können.
Ich glaube, dass man auch hier in der Lage sein muss, das Medikament zu trinken oder ein Infusion zu öffnen.
Das ist m.M. nach in Belgien anders. Da darf ein Arzt das Mittel verabreichen.
Mir würde NaP und ein i.V. Zugang genügen, in der Hoffnung die noch öffnen zu können.
Nachhelfen wird man hier sicher nicht dürfen.
Vielleicht kenn sich ja damit jemand juristisch besser aus.
Gruß
Hurlinger
Picea
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Registriert: Mittwoch 10. April 2024, 02:32

Re: Patientenverfügung & 20er BGH Urteil kombiniert?

Beitrag von Picea »

Henkers-Spezi hat geschrieben: Donnerstag 23. Mai 2024, 17:30 Ich habe einen Absatz drin, der klar besagt, dass im Falle eines vegetativen / unbrauchbaren Zustandes das 20er Urteil des BGH´s umzusetzen ist und ich per Medikament final ins Jenseits zu schicken bin. Muss sich der Arzt, egal aus welcher Klinik etc. daran halten und mich per Spritze / Medi verabschieden?
Aus meiner Sicht ist das ganz klar aktive Sterbehilfe. Und die ist gesetzlich verboten. Ein Arzt DARF das also nicht tun. Lediglich wie schon gerade erwähnt Palliativversorgung wäre möglich.
In D ist es tatsächlich so, dass man die letzte Aktion immer selbst initiieren muss, also Pille nehmen / trinken, Infusion öffnen. wenn man dazu nicht in der Lage ist, gibt es keinen legalen Weg.

Ich denke, selbst wenn eines Tages mal aktive Sterbehilfe legalisiert werden würde, würde es dennoch nie zur Pflicht für jeden Arzt werden. Was ich persönlich auch in Ordnung finde. Die müssen das auch mit ihrem Gewissen vereinbaren können und dürfen.
enough
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Re: Patientenverfügung & 20er BGH Urteil kombiniert?

Beitrag von enough »

Hallo,

meine Frage passt hier nicht so wirklich rein, vielleicht stell ich sie noch mal extra, wenns nicht passt.

Ich hab keine Nerven, Zeit oder Kraft eine Patientenverfügung zu erstellen und abchecken zu lassen...ich hab gestern überlegt, was ich da tun kann...

Kann ich einfach auf einem Zettel verfassen, dass ich nicht reanimiert oder gerettet werden möchte, oder ins Krankenhaus gebracht werde usw...? Von mir unterschrieben, am besten noch mit Persokopie drauf und fertig?

Oder ist selbt sowas nicht möglich? :roll:

viele Grüße
Clowni
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Registriert: Dienstag 4. Juni 2024, 00:53

Re: Patientenverfügung & 20er BGH Urteil kombiniert?

Beitrag von Clowni »

So ein Zettel wird niemand interessieren. Eine Patientenverfügung greift eh erst im KH. Erstretter werden immer erst einmal alles tun um dich irgendwie am Leben zu erhalten...
müde333
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Re: Patientenverfügung & 20er BGH Urteil kombiniert?

Beitrag von müde333 »

Hallo enough,

Bei der Patientenverfügung brachst du einfach nur Ankreuzen was du willst und was nicht.

https://www.dghs.de/patientenverfuegung/

alles gute für dich
n°cturne
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Registriert: Freitag 12. November 2021, 00:21

Re: Patientenverfügung & 20er BGH Urteil kombiniert?

Beitrag von n°cturne »

Clowni hat geschrieben: Freitag 14. Juni 2024, 21:59 So ein Zettel wird niemand interessieren. Eine Patientenverfügung greift eh erst im KH. Erstretter werden immer erst einmal alles tun um dich irgendwie am Leben zu erhalten...
Nein, sie greift auch ohne KH. Irgendwo hier ist auch ein Artikel dazu inkl. Thema Erstretter bzw. Sanitäter.
enough
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Re: Patientenverfügung & 20er BGH Urteil kombiniert?

Beitrag von enough »

müde333 hat geschrieben: Samstag 15. Juni 2024, 01:03 Hallo enough,

Bei der Patientenverfügung brachst du einfach nur Ankreuzen was du willst und was nicht.

https://www.dghs.de/patientenverfuegung/

alles gute für dich
Hallo müde333,

danke, das schau ich mir morgen mal an🙂

viele Grüße
enough
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Re: Patientenverfügung & 20er BGH Urteil kombiniert?

Beitrag von enough »

n°cturne hat geschrieben: Dienstag 18. Juni 2024, 00:51
Clowni hat geschrieben: Freitag 14. Juni 2024, 21:59 So ein Zettel wird niemand interessieren. Eine Patientenverfügung greift eh erst im KH. Erstretter werden immer erst einmal alles tun um dich irgendwie am Leben zu erhalten...
Nein, sie greift auch ohne KH. Irgendwo hier ist auch ein Artikel dazu inkl. Thema Erstretter bzw. Sanitäter.

Hi, also dürften mich die Erstretter wirklich liegen lassen, wenn was ist, weißt du das? Also wenn ich es in der Patientenverfügung so verfasst habe?

glg 🙋🏼‍♀️
n°cturne
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Re: Patientenverfügung & 20er BGH Urteil kombiniert?

Beitrag von n°cturne »

enough hat geschrieben: Dienstag 18. Juni 2024, 19:35
n°cturne hat geschrieben: Dienstag 18. Juni 2024, 00:51
Clowni hat geschrieben: Freitag 14. Juni 2024, 21:59 So ein Zettel wird niemand interessieren. Eine Patientenverfügung greift eh erst im KH. Erstretter werden immer erst einmal alles tun um dich irgendwie am Leben zu erhalten...
Nein, sie greift auch ohne KH. Irgendwo hier ist auch ein Artikel dazu inkl. Thema Erstretter bzw. Sanitäter.

Hi, also dürften mich die Erstretter wirklich liegen lassen, wenn was ist, weißt du das? Also wenn ich es in der Patientenverfügung so verfasst habe?

glg 🙋🏼‍♀️
Wenn ich nur den Artikel wiederfinden würde … Meines Erachtens war es so, dass bei Eintreffen der Sanitäter auch der Sohn anwesend war, der eine entsprechende Patientenverfügung vorlegen konnte. Ich denke allerdings nicht, dass Sanitäter verpflichtet sind, erst nach einer solchen zu suchen. LG ♥︎
Clowni
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Re: Patientenverfügung & 20er BGH Urteil kombiniert?

Beitrag von Clowni »

n°cturne hat geschrieben: Dienstag 18. Juni 2024, 00:51
Clowni hat geschrieben: Freitag 14. Juni 2024, 21:59 So ein Zettel wird niemand interessieren. Eine Patientenverfügung greift eh erst im KH. Erstretter werden immer erst einmal alles tun um dich irgendwie am Leben zu erhalten...
Nein, sie greift auch ohne KH. Irgendwo hier ist auch ein Artikel dazu inkl. Thema Erstretter bzw. Sanitäter.
Du wirst keinen Erstretter finden, der sich wegen sowas strafbar macht... bei denen gilt immer zuerst "Leben retten", egal ob gewollt oder nicht.
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