ich hätte mal eine Frage, die sich im Netz nicht so wirklich klären lässt.
Ich habe eine PV, die strikt nach Bundesamt etc erstellt ist. Die PV ansich ist safe und von einem Anwalt gegengecheckt.

Nun aber meine Frage:
Ich habe einen Absatz drin, der klar besagt, dass im Falle eines vegetativen / unbrauchbaren Zustandes das 20er Urteil des BGH´s umzusetzen ist und ich per Medikament final ins Jenseits zu schicken bin. Muss sich der Arzt, egal aus welcher Klinik etc. daran halten und mich per Spritze / Medi verabschieden?
Wie gesagt, die PV ist safe, aber meine Frage wusste noch nicht mal der RA zu beantworten.
Danke euch.