Suizidbekundung ... wie formulieren?

Themenbezogene Diskussionen, die sich nicht nur auf eine Person beziehen; Ursachen und Auslöser für Depressionen und Daseins-Ängste; Bewältigungsstrategien bei Lebensmüdigkeit; psychische Krankheitsformen; Suchtkrankheiten; Alkohol-, Drogen- und Medikamenten-Abhängigkeit; Beziehungsprobleme

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ThomasHH
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Suizidbekundung ... wie formulieren?

Beitrag von ThomasHH »

Moin, Moin

Nach langer suche im Netz muss ich kapitulieren und einfach mal hier fragen. In Deutschland gibt es ja aufgrund des Verfassungsgerichtsurteils aus 2020 einige Diskussionen und Gesetzentwürfe. Unabhängig, wie es nun letztlich wirklich gesetzlich umgesetzt wird, wird es darauf hinaus laufen (meine persönliche Meinung), dass es einen Zeitraum geben wird, in dem man seinen Wunsch der Selbsttötung widerholt bekunden muss. Genau hier komme ich einfach nicht weiter.

Ich möchte den Wunsch der Selbsttötung verschriftlichen und notariell Unterschriftenbeglaubigen lassen. Nun gibt es für so ziemlich jeden Anlass entsprechende Textvorlagen bzw. Musterentwürfe. Für den Wunsch der Selbsttötung gibt es den leider nicht.

Frage: Kann mir hier jemand weiter helfen? Es geht mir nicht um eine Begründung sondern lediglich um eine Bekundung des Wunsches der Selbsttötung. Ich hoffe, mir kann hier jemand weiter helfen.

Danke und Gruß aus Hamburg
n°cturne
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Re: Suizidbekundung ... wie formulieren?

Beitrag von n°cturne »

In welchem Rahmen und für welchen Zweck soll diese Beurkundung denn stattfinden? Geht es hier um eine Patientenverfügung oder um eine Klarstellung, dass bei Ableben ein Suizid als Ursache in Erwägung gezogen werden sollte? So ganz komme ich da noch nicht mit.
ThomasHH
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Re: Suizidbekundung ... wie formulieren?

Beitrag von ThomasHH »

Hallo n°cturne

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, allgemeine Wertevorstellungen, Betreuungsverfügung ist alles da und Notariell beglaubigt. Was ich brauche ist eine Erklärung zum Suizid. Ich möchte selbst bestimmt (jetzt) aus dem Leben scheiden. Ich möchte aber unbedingt den gesetzliches Rahmen wahren. Angedacht ist hier die Bekundung zum Suizid und eine gewisse Zeit, die verstreichen muss um diese Absicht erneut zu bekunden um damit eine Kurzschlusshandlung bzw. eine Volatile Entscheidung ausschließen zu können.
n°cturne
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Re: Suizidbekundung ... wie formulieren?

Beitrag von n°cturne »

Ok, jetzt wird die Sache klarer. Dennoch drei weitere Fragezeichen vor meinem geistigen Auge:

Geht es um die potentielle Option eines assistierten Suizids?
Liegt eine Erkrankung vor, die diese Option heute bereits wahrscheinlich macht?
Soll es eine Absicherung gegen Zwangseinweisung und/oder Wiederbelebung sein?

Ich befürchte allerdings, dass es aufgrund der schwebenden Gesetzeslage keine hundertprozentig konkrete oder verbindliche Antwort auf das Anliegen gibt. Zwar existieren bereits einige Urteile, aber jedes Gericht entscheidet da im Zweifel auch anders.
Scotti
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Re: Suizidbekundung ... wie formulieren?

Beitrag von Scotti »

Interessantes Thema, da würd ich gern etwas zu sagen, da ich letztens eine Diskussion mit meinem HA darüber hatte, wie eigentlich rechtswidrig die Politik und die Sicherheitsorgane damit umgehen.

Aufgrund der Tatsache, dass es, wie Nocturne so richtig sagte, eine Grauzone ist, an die kein Politiker ran will (kein Wunder, bei der feigen, geldgeilen Bande), wirst du kaum eine derartige Erklärung finden, die rechtssicher, wie z.B. eine PatVerf ist.
Ich glaube, das, was du suchst, ist eine Erklärung, die in den NL oder Belgien verwendet wird. Dort kannst du dies erklären, nach einigen Monaten/Jahren noch einmal und dann wirst du, aufgrund der Frist, dann auch für ein Programm zugelassen. Wie dies genau läuft, kann ich dir aber leider nicht sagen.

Jedenfalls wäre mir eine solche Erklärung in D völlig neu.
ThomasHH
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Re: Suizidbekundung ... wie formulieren?

Beitrag von ThomasHH »

Hallo n°cturne

um Gottes willen,- ich erwarte hier keine Rechtssichere Aussage. Wie du eben schreibst, ist es durch die doch noch fehlenden Rahmenbedingungen gar nicht möglich, hier 100%ige Aussagen machen zu können.

Es liegt weder eine schwerwiegende Krankheit vor, noch ist diese abzusehen. Die Absicherung gegen eine Zwangseinweisung ist schon in den restlichen Vollmachten und Verfügungen fest geschrieben.

Es geht eben um einen ansonsten gesunden Menschen, der noch klar bei Sinnen ist und auf legalem Weg ein für einen Suizid geeignetes Mittel verschrieben bekommen möchte um dann selbst bestimmt sein Leben zu beenden.
ThomasHH
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Re: Suizidbekundung ... wie formulieren?

Beitrag von ThomasHH »

Scotti hat geschrieben: Montag 2. Januar 2023, 06:27 Interessantes Thema...
Moin Scotti,

Ja, finde ich auch. Ich finde es zwar auch fragwürdig, wie die Gesetzgeber mit diesem Thema umgehen aber ich glaube es ist ein wirklich sehr, sehr schwieriges Thema. Ich habe mir nun so viele Debatten zu diesem Thema angeschaut. Zuletzt eine 5-Stündige Anhörung. Ich gebe zu, dass ich bei solchen Debatten nicht immer mitkomme denn die sprechen so schnell und so "geschwollen", dass die teilweise selbst bei den langen Sätzen ins stolpern bei der Betonung kommen :-)

Ich hoffe auf ein gutes Ergebnis denn unterm Strich ist es doch eigentlich ganz einfach: Kein Mensch hat das Recht über das Leben eines anderen zu entscheiden. Weder wenn um das Pro noch wenn es um das Contra zum Leben geht.

Hast du zufällig eine solche Vorlage aus Holland oder Belgien? Wenn eine entsprechende Erklärung ausformuliert habe, werde ich diese dann hier veröffentlichen, in der Hoffnung, anderen damit zu helfen.
Black2Light
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Re: Suizidbekundung ... wie formulieren?

Beitrag von Black2Light »

Hi..

sehr interessantes Thema!

Genau das hier:
ThomasHH hat geschrieben: Montag 2. Januar 2023, 06:31 Es geht eben um einen ansonsten gesunden Menschen, der noch klar bei Sinnen ist und auf legalem Weg ein für einen Suizid geeignetes Mittel verschrieben bekommen möchte um dann selbst bestimmt sein Leben zu beenden.
... dachte ich, wäre in Deutschland gar nicht möglich. Also selbst wenn du einen "Schein" ausgestellt bekommen solltest, der dir - wenn ich es richtig verstanden habe - den gewählten vorzeitigen Tod aus freiem Willen, unbeeinflusst und bei klarem Verstand, bestätigen sollte ( :?: ) wirst du damit dennoch von niemandem z.B. die nötige Dosis Pentobarbital (als "ideales Mittel") beziehen können. (und keine Ahnung ob so eine Bekundung dann im Ausland wieder irgendwas wert ist...)


Ich würde mir da wirklich die Frage stellen, ob ich mir damit einen Gefallen tue, oder ob ich nicht alleine dadurch dass ich immer mehr Leute in meine Absichten einweihe und einweihen muss (Notar, Ärzte, evtl. Behörden oder Verwandte / Freunde (als Vorsorgebevollmächtigte)) mir irgendwann selber damit ein Bein stelle. Ich weiß ja nicht wie es in deiner Familie aussieht, aber evtl. - sollte das bekanntwerden und ein enger Verwandter nicht mit einverstanden sein - klagt dir noch jemand die Zurechnungsfähigkeit weg (schau mal im Netz, da gibts tatsächlich Anwälte die sich auf sowas spezialisiert haben und die schon auf ihrer Webseite Werbung damit machen, evtl. Vollmachten und Verfügungen kippen zu können!). Und wenn ich in den letzten Jahren eins gelernt hab, dann ist es, dass man so bald der Staatsapparat in Form von Anwälten und Gerichten dich einmal in der Mangel hat... du quasi schon verloren hast... völlig egal ob die im Recht bist oder nicht!

Irgendwo habe ich letzthin auch gelesen, dass dir eine Patientenverfügung, die aussagt dass du jetzt kurz vorm abnibbeln bist weil du unzulässiges Wort begehen wolltest, auch nix bringt, weil die Ersthelfer dich im Zweifel trotzdem "retten werden".


Ich hab mich, aber aus anderen Gründen, in den letzten Monaten auch versucht schlau zu machen, ob und wie ich gewisse Dinge absichern kann. Mein Fazit war da eher: geht nicht! Man kann es nicht absichern, also man kann nie 100% sicher sein, dass nicht doch jemand reinfunkt.


Mit freundlichen Grüßen
ThomasHH
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Re: Suizidbekundung ... wie formulieren?

Beitrag von ThomasHH »

Moin @Black2Light

im Gegenteil. Das Verfassungsgericht hat den kompletten Sterbehilfe-Paragraphen gekippt und in seiner Begründung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eben das recht auf Sterbehilfe NICHT an eine Krankheit gebunden ist. Ein Urteil vor dem ich meinen Hut ziehe denn gerade die Begründung finde ich absolut klasse! Mit diesem Urteil ist die Sterbehilfe in DE legal und für jedermann zugänglich zu machen (so die Theorie). Praktisch kann es nicht umgesetzt werden, weil noch nicht mal das Mittel für einen begleiteten Suizid fest gelegt ist. Nur weil Pentobarbital das Mittel der Wahl ist (und es wahrscheinlich auch wird), ist es dafür eben nicht zugelassen. Jetzt ist die Bundesregierung dabei, die entsprechenden Rahmenbedingungen dafür zu schaffen.

https://www.youtube.com/watch?v=y1Lu4i5JYA4

https://www.bundestag.de/dokumente/text ... lfe-897826

https://www.bundestag.de/dokumente/text ... cht-917960
Black2Light
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Re: Suizidbekundung ... wie formulieren?

Beitrag von Black2Light »

Hi Thomas,

Ok, verstanden (Links schaue ich mir nachher an). Aber an meinen Zweifeln würde das nichts ändern. Obwohl ich es wirklich begrüßen würde wenn es so wie angedeutet gehandhabt werden würde.
Und wie angedeutet, der Justiz oder unserer Rechtsprechung traue ich nicht mehr. Bei der Geschwindigkeit in der die arbeiten, würde ich mich wirklich nicht drauf verlassen wollen das da in absehbarer Zeit irgendetwas bei herauskommt. Wenn die jetzt anfangen die Rahmenbedingungen festzulegen, dann reden wir doch von mindestens einem Jahrzehnt oder mehr, bis du von einer deutschen Organisation ein „Mittelchen zum Einschlafen“ bekommen kannst.

Mit freundlichen Grüßen
ThomasHH
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Re: Suizidbekundung ... wie formulieren?

Beitrag von ThomasHH »

Black2Light hat geschrieben: Montag 2. Januar 2023, 18:14 Aber an meinen Zweifeln würde das nichts ändern.
Da bin ich zu 100% bei dir! Das gute ist, dass das Urteil vom Verfassungsgericht bindend und rechtskräftig ist. Das heißt, dass der §217a definitiv hinfällig ist und somit keine Gültigkeit mehr hat.

Mein Wunsch nach einer passenden Formulierung zielt eben darauf hinaus, dass ich hoffe, die Karenzzeit wird mit einer Regelung nicht erst ab dieser möglichen Regelung gelten sondern ab der Unterschriftenbeglaubigung.
Black2Light
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Re: Suizidbekundung ... wie formulieren?

Beitrag von Black2Light »

Nicht rechtswidrig soll laut Entwurf die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe dann sein, wenn die suizidwillige Person „volljährig und einsichtsfähig“ ist, sich mindestens zweimal von einer Fachärztin beziehungsweise einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie hat untersuchen lassen und mindestens ein „individuell angepasstes, umfassendes und ergebnisoffenes Beratungsgespräch“ absolviert hat.
Damit wäre das für mich bereits durch… und im Prinzip beantwortet das doch deine Frage aus dem Ausgangpost? Die Psychiater/ Psychotherapeuten müssten dann ja wissen wie sie die Schreiben / Bekundungen formgerecht aufbauen.

Hast du das schon mal probiert?

Also ich habe letztes Jahr oft versucht einen Termin bei einem Psychiater zu bekommen, damit der mir evtl hilft diese Gedanken aus dem Schädel zu bekommen… keine Chance… (details in einem Nachbar-Faden von mir)

Ich könnt mir gut vorstellen, dass 99% der Psychiater- schon aus Selbstschutz - einfach Zweifel an der Einsichtsfähigkeit einwerfen oder demjenigen einfach absprechen, dass er das wirklich will. Ich würde sogar fast wetten, dass man für so eine Bekundung noch nicht mal einen Termin bekommen wird…


Ich wünsche dir dennoch viel Glück dabei und halte uns bitte auf dem laufenden!


Mit freundlichen Grüßen
ThomasHH
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Re: Suizidbekundung ... wie formulieren?

Beitrag von ThomasHH »

OK,- das hilft mir aber bei meinem Anliegen jetzt nicht direkt weiter. Ich suche eben eine Formulierung für eine entsprechende Bekundung, welche ich beglaubigen lassen kann. Es beantwortet ja auch nicht meine Frage denn unterm Strich ist hier nichts Fix denn es handelt sich um Gesetzesentwürfe und nicht um Gesetze.

Ich möchte mich eben nicht hinsetzen und abwarten bis ich Tod umgefallen bin sondern selbst aktiv werden. "Alles ist unzulässiges Wort und überhaupt"... ist dabei nicht wirklich Zielführend. Welcher der richtige Weg ist, kann derzeit keiner sagen. Einen möglichen Weg auszulassen ist für mich dann keine Option.
Black2Light
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Re: Suizidbekundung ... wie formulieren?

Beitrag von Black2Light »

Sorry, mit einer Formulierung für deine Bekundung kann ich dir nicht weiterhelfen. Allerdings ist mir nun nach weiterer Beschäftigung mit dem Thema auch gar nicht mehr klar wofür man die überhaupt gebrauchen könnte? Denn so wie sich das liest ist keine schriftliche - und schon gar keine notariell beglaubigte - Formulierung deines Wunsches irgendwo notwendig.

Da im Gesetzentwurf davon geschrieben wurde, man müsse sich mit einem gewissen Abstand zweimal untersuchen lassen, macht eine jetzt formulierte Fixierung des Todeswunsches noch weniger Sinn. Außerdem wurde da ausdrücklich etwas von einem „ergebnisoffen“ Gespräch geschrieben, könnte mir vorstellen das dies für beide Seiten gelten soll. Da tut man sich dann vielleicht keinen Gefallen wenn man im Gespräch mit dem Psychiater durchblicken lässt, dass man seine Entscheidung lange getroffen hat und keine weitere Meinungen hören will.

Also… ich verstehe’s nicht was die Bekundung bringen könnte…
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